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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/278  

Betreff: Beantwortung von schriftlichen Anfragen gemäß § 19 Abs. (1) Geschäftsordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Schülke, AlexandraAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Beratungsfolge:
Kreistag
14.02.2005 
Kreistag zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachlage:

Sachlage:

 

Zur Beantwortung in der Kreistagssitzung am 14.02.2005 wurde folgende Anfrage gestellt:

 

Anfrage von KTA Jens Kaidas vom 21.12.2004 (Eingang: 23.12.2004);

Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst

 

„Die Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst und der Sparzwang in Zeiten leerer Kassen waren Beweggründe für die Landkreise Kamenz, Rhein – Neckar, Hohenlohe und nun auch Osnabrück die Mitgliedschaften im jeweiligen Kommunalen Arbeitgeberverband zu kündigen. „Wir können nicht tatenlos zusehen, wie die Schere zwischen Beamten und Angestellten immer weiter aufgeht. Das ist ein Gebot der Fairness unseren Mitarbeitern gegenüber“, so Dr. Reinhold Kassing, Erster Kreisrat des Landkreises Osnabrück und zuständig für Personal und Finanzen der Kreisverwaltung.

 

Hintergrund des Ausstiegs aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen sind die zähen Verhandlungen zwischen der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände und den Gewerkschaften. Kassing: „Derzeit müssen Beamte länger arbeiten als die Angestellten und bekommen dafür auch noch erheblich weniger Geld. Das ist auf Dauer Gift für das Betriebsklima.“ Trotz ausdrücklicher Aufforderung habe es die Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände bisher nicht geschafft, dieses Problem in den Verhandlungen mit den Gewerkschaften zu lösen: „Wenn unsere Interessenvertretung unsere Interessen nicht vertritt, dann macht es wenig Sinn, dem Kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen weiterhin anzugehören.“

 

Kassing verweist auf die Tarifgemeinschaft aller Bundesländer, die die entsprechenden Tarifverträge gekündigt haben. Außerdem sei bereits beschlossen, dass die Beamten im Dienst des Landes Niedersachsen ab 2005 zusätzlich aufgrund  8 % ihrer Bezüge verzichten müssen: „Natürlich muss man ganz ehrlich sagen, dass es hier neben der Fairness auch um Kürzungen bei unseren Beamten und Angestellten um eben diese 8 % geht. Das ist gerade in den niedrigeren Besoldungsgruppen schmerzhaft.“ Aber die Sicherheit des Arbeitsplatzes auch der Arbeitnehmer/-innen des öffentlichen Dienstes mache eine Ausweitung einer solchen Kürzung auch auf eben diesen Bereich vertretbar. Und die dramatische Kassenlage lasse keine andere Wahl.

 

Um den derzeitigen Unterschied in Arbeitszeit und Gehalt deutlich zu machen, hat Dr. Kassing zwei 30-jährige Mitarbeiter mit einem Kind, die die gleiche Arbeit tun, verglichen. Der Beamte wird nach Besoldungsgruppe A 7 Bundesbesoldungsgesetz bezahlt, der Angestellte nach Vergütungsgruppe VI b BAT. Der Beamte arbeitet 1,5 Stunden pro Woche mehr und verdient durch die Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld 126,65 € weniger pro Monat.

 

Bei der Kündigung der Mitgliedschaft im KAV Niedersachsen, die Ende 2005 wirksam wird, setzt der Landkreis Osnabrück nach Dr. Kassings Worten auf langfristige Effekte: „Uns ist klar, dass sich durch die so genannte Nachbindung für die derzeit beschäftigten Angestellten erstmal nichts ändert. Da greift eine Art Bestandsschutz, so lange die entsprechenden Tarifverträge Gültigkeit haben. Erst wenn diese Verträge auslaufen, können wir neu verhandeln.“ Bei Neueinstellungen gewinne der Landkreis aber schon vorher Freiräume: „Auf lange Sicht wäre beispielsweise ein Haustarifvertrag denkbar.“ Und auch die Rückkehr in den Kommunalen Arbeitgeberverband schließt der Erste Kreisrat nicht kategorisch aus: „Dazu müsste der KAV unsere Forderungen aber wesentlich energischer, schneller und erfolgreicher vertreten.“

Dieses vorausgeschickt habe ich folgende Fragen:

 

1.        Mit Wirkung zu welchem Termin könnte der Landkreis Lüneburg die Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen kündigen?

2.        Können durch freiwillige Änderungsverträge, z. B. bei Höhergruppieren oder Neueinstellungen, Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen bei Arbeitnehmer/-innen ausgeschlossen werden?

3.        Kann die Arbeitszeit für Arbeitnehmer/-innen an die Arbeitszeit der Beamten angepasst werden?

4.        Welches Organ des Landkreises Lüneburg wäre für eine entsprechende Beschlussfassung zuständig?

5.        Wie bewerten Sie das Vorgehen der genannten Landkreise, insbesondere des Landkreises Osnabrück?

6.        Welche finanziellen Auswirkungen auf den Kreishaushalt wären nach heutigem Stand durch solche Maßnahmen möglich?“

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