Vorlage - 2004/278
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Sachlage:
Zur Beantwortung in der Kreistagssitzung am 14.02.2005 wurde
folgende Anfrage gestellt:
Anfrage von KTA Jens Kaidas vom 21.12.2004 (Eingang:
23.12.2004);
Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten im öffentlichen
Dienst
„Die Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten im
öffentlichen Dienst und der Sparzwang in Zeiten leerer Kassen waren Beweggründe
für die Landkreise Kamenz, Rhein – Neckar, Hohenlohe und nun auch Osnabrück die
Mitgliedschaften im jeweiligen Kommunalen Arbeitgeberverband zu kündigen. „Wir
können nicht tatenlos zusehen, wie die Schere zwischen Beamten und Angestellten
immer weiter aufgeht. Das ist ein Gebot der Fairness unseren Mitarbeitern
gegenüber“, so Dr. Reinhold Kassing, Erster Kreisrat des Landkreises Osnabrück
und zuständig für Personal und Finanzen der Kreisverwaltung.
Hintergrund des Ausstiegs aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband
Niedersachsen sind die zähen Verhandlungen zwischen der Vereinigung der
Kommunalen Arbeitgeberverbände und den Gewerkschaften. Kassing: „Derzeit müssen
Beamte länger arbeiten als die Angestellten und bekommen dafür auch noch
erheblich weniger Geld. Das ist auf Dauer Gift für das Betriebsklima.“ Trotz
ausdrücklicher Aufforderung habe es die Vereinigung Kommunaler
Arbeitgeberverbände bisher nicht geschafft, dieses Problem in den Verhandlungen
mit den Gewerkschaften zu lösen: „Wenn unsere Interessenvertretung unsere
Interessen nicht vertritt, dann macht es wenig Sinn, dem Kommunalen
Arbeitgeberverband Niedersachsen weiterhin anzugehören.“
Kassing verweist auf die Tarifgemeinschaft aller Bundesländer,
die die entsprechenden Tarifverträge gekündigt haben. Außerdem sei bereits beschlossen,
dass die Beamten im Dienst des Landes Niedersachsen ab 2005 zusätzlich
aufgrund 8 % ihrer Bezüge verzichten
müssen: „Natürlich muss man ganz ehrlich sagen, dass es hier neben der Fairness
auch um Kürzungen bei unseren Beamten und Angestellten um eben diese 8 % geht.
Das ist gerade in den niedrigeren Besoldungsgruppen schmerzhaft.“ Aber die
Sicherheit des Arbeitsplatzes auch der Arbeitnehmer/-innen des öffentlichen
Dienstes mache eine Ausweitung einer solchen Kürzung auch auf eben diesen
Bereich vertretbar. Und die dramatische Kassenlage lasse keine andere Wahl.
Um den derzeitigen Unterschied in Arbeitszeit und Gehalt
deutlich zu machen, hat Dr. Kassing zwei 30-jährige Mitarbeiter mit einem Kind,
die die gleiche Arbeit tun, verglichen. Der Beamte wird nach Besoldungsgruppe A
7 Bundesbesoldungsgesetz bezahlt, der Angestellte nach Vergütungsgruppe VI b
BAT. Der Beamte arbeitet 1,5 Stunden pro Woche mehr und verdient durch die
Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld 126,65 € weniger pro Monat.
Bei der Kündigung der Mitgliedschaft im KAV Niedersachsen, die
Ende 2005 wirksam wird, setzt der Landkreis Osnabrück nach Dr. Kassings Worten
auf langfristige Effekte: „Uns ist klar, dass sich durch die so genannte
Nachbindung für die derzeit beschäftigten Angestellten erstmal nichts ändert.
Da greift eine Art Bestandsschutz, so lange die entsprechenden Tarifverträge
Gültigkeit haben. Erst wenn diese Verträge auslaufen, können wir neu
verhandeln.“ Bei Neueinstellungen gewinne der Landkreis aber schon vorher
Freiräume: „Auf lange Sicht wäre beispielsweise ein Haustarifvertrag denkbar.“
Und auch die Rückkehr in den Kommunalen Arbeitgeberverband schließt der Erste
Kreisrat nicht kategorisch aus: „Dazu müsste der KAV unsere Forderungen aber
wesentlich energischer, schneller und erfolgreicher vertreten.“
Dieses vorausgeschickt habe ich folgende Fragen:
1.
Mit Wirkung zu welchem Termin könnte der
Landkreis Lüneburg die Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband
Niedersachsen kündigen?
2.
Können durch freiwillige
Änderungsverträge, z. B. bei Höhergruppieren oder Neueinstellungen, Weihnachts-
und Urlaubsgeldzahlungen bei Arbeitnehmer/-innen ausgeschlossen werden?
3.
Kann die Arbeitszeit für
Arbeitnehmer/-innen an die Arbeitszeit der Beamten angepasst werden?
4.
Welches Organ des Landkreises Lüneburg
wäre für eine entsprechende Beschlussfassung zuständig?
5.
Wie bewerten Sie das Vorgehen der
genannten Landkreise, insbesondere des Landkreises Osnabrück?
6.
Welche finanziellen Auswirkungen auf den
Kreishaushalt wären nach heutigem Stand durch solche Maßnahmen möglich?“