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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/334  

Betreff: Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, KarstenAktenzeichen:52 10 17
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Metzdorf, Klaus
Beratungsfolge:
Sportausschuss
18.01.2017 
Sportausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

Anlage/n:

----

 

 

Beschlussvorschlag:

Die/der stellvertretende Vorsitzende wird gewählt

 

 

 

Sachlage:

Neben der/dem gemäß § 71 NKomVG zu bestimmenden Ausschussvorsitzenden ist gemäß § 22 der Geschäftsordnung eine stellvertretende Vorsitzende/ein stellvertretender Vorsitzender zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt durch die stimmberechtigten Mitglieder des Sportausschusses.

 

Wählbar sind nur die dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Sportausschusses.

 

Gewählt ist die Person, auf die die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder entfällt.

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