Vorlage - 2016/298
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Anlagen: | |||||
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1 | Präsentation des IT-Services - WLAN an kreiseigenen Schulen (2480 KB) |
Sachlage:
Gemäß Beschlussvorlage 2015/273 wurde die Verwaltung durch Kreisausschussbeschluss vom 7.12.2015 beauftragt, gemeinsam mit den kreiseigenen Schulen Standards für den Einsatz moderner, digitaler Unterrichtsmedien einschließlich der notwendigen baulichen Infrastruktur zu entwickeln.
Die Arbeitsgruppe hat bisher fünfmal getagt. Der aktuelle Sachstand stellt sich wie folgt dar:
Grundlage für den Einsatz moderner, digitaler Medien in Schulen sind ein schneller und stabiler Internetzugang – Glasfaser – im Gigabit-Bereich sowie ein WLAN-Netz, das alle Bereiche einer Schule abdeckt. Der IT-Service der Kreisverwaltung hat hierzu erste Überlegungen angestellt und die Arbeitsgruppe in der letzten Sitzung am 22.11.2016 mit der als Anlage beigefügten Präsentation informiert.
Die dargestellten Kosten variieren hinsichtlich der Anbieter. Sie umfassen noch nicht notwendig werdende Dienstleistungen wie das Herstellen von Anschlüssen oder Verlegen von Leitungen.
Hinsichtlich einer standardmäßigen Ausstattung der allgemeinen Unterrichtsräume ( AUR ) aller kreiseigenen Schulen kristallisiert sich folgender Bedarf heraus:
- Festinstallierter Beamer
- Aktivlautsprecher
- mobile Leinwand oder festinstalliertes Whiteboard als Projektionsfläche
- Raumverdunkelung
- Netzwerkanschlussvoraussetzungen (Audio, HDMI, u.a.)
- festinstallierter Mini-PC
- Blue-Ray-Player
- Dokumentenkamera
- festes Bedienfeld für eine Zentralschaltung aller Anwendungen.
Nach Erfahrungen am Gymnasium Oedeme mit der Ausstattung von allgemeinen Unterrichtsräumen in der o.a. Form werden sich die Kosten für diese Ausstattung einschl. Einbau auf rund 5.000 € pro Raum belaufen.
Bei aktuell genutzten 258 AUR an den allgemeinbildenden, kreiseigenen Schulen ergibt sich ein rechnerischer Finanzbedarf in Höhe 1.290.000 €. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass es schon entsprechend ausgestattete Unterrichtsräume an unseren Schulen gibt.
Noch nicht eingerechnet sind die 113 Klassenräume der Berufsbildenden Schulen im Vollzeitbereich.
Für die Fachunterrichtsräume (FUR) wird eine Mindestausstattung wie für die AUR vorgeschlagen. Für die naturwissenschaftlichen FUR werden interaktive Whiteboards zum Teil als sinnvoll erachtet. Hierzu bedarf es noch einer endgültigen Abstimmung in den gebildeten Unterarbeitsgruppen.
Die einzelnen Schulformen der Sek-I und II Bereiche schlagen zudem vor, mobile Endgeräte (Tabletts und/oder Notebooks) zu beschaffen. Für die Förderschulen sollten dies I-Pads sein. Die Anzahl soll von der jeweiligen Schulform und der Schülerzahl abhängig gemacht werden.
Die Vertreter/innen der Schulen weisen hierzu allerdings klar darauf hin, dass die Administration und Wartung dieser mobilen Endgeräte durch den Schulträger, also den Landkreis Lüneburg, erfolgen müsse.
Soweit ein erster Sachstandsbericht zu diesem Thema. In der ersten Jahreshälfte 2017 beabsichtigt die Verwaltung dem Schulausschuss einen ersten Entwurf zur Beschreibung des Ausstattungsstandards für digitale Medien in den kreiseigenen Schulen vorzulegen. Dann werden auch weitere Angaben zu den Kosten erfolgen.