Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/293  

Betreff: Wahl einer/s stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, Martin
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.37. 281-000 Heimat- und sonstige Kulturpflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
16.01.2017 
Ausschuss für Partnerschaft und Kultur geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussempfehlung

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Neben der/dem gemäß § 71 (8) NKomVG zu bestimmenden Ausschussvorsitzenden ist gemäß § 22 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 71 (8) NKomVG eine stellvertretende Vorsitzende/ein stellvertretender Vorsitzender zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses für Partnerschaft und Kultur. Wählbar sind nur die dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Ausschusses für Partnerschaft und Kultur.

 

Gewählt ist die Person, die die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auf sich vereinigt.

 

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung