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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/292  

Betreff: Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Wiese, Martin
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.37. 281-000 Heimat- und sonstige Kulturpflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
16.01.2017 
Ausschuss für Partnerschaft und Kultur zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
§§ 40-43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)  

 

 

 

 

Anlage/n:

§§ 40-43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 §§ 40-43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) (58 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Gemäß § 60 NKomVG werden die Abgeordneten vom Vorsitzenden förmlich verpflichtet,

 

ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen

unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber hinaus gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach §§ 40-42 dieses Gesetzes obliegenden Pflichten hinzuweisen.

 

Hier wird die Verpflichtung durch den Ausschussvorsitzenden vorgenommen.

Die §§ 40 bis 42 NKomVG sind dieser Vorlage im Wortlaut als Anlage beigefügt.

 

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