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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/264  

Betreff: Wahl einer/s stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wieske, Michael
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.28. 243-000 Allgemeine schulische Aufgaben
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
15.12.2016 
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussempfehlung

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Neben der/dem gemäß § 71 (8) NKomVG zu bestimmenden Ausschussvorsitzenden ist gemäß § 23 der Geschäftsordnung in Verbindung mit § 71 (8) NKomVG eine stellvertretende Vorsitzende / ein stellvertretender Vorsitzender zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt durch die stimmberechtigten Mitglieder des Schulausschusses für allgemein- und berufsbildende Schulen. Wählbar sind nur die dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Schulausschusses für allgemein- und berufsbildende Schulen.

 

Gewählt ist die Person, die die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auf sich vereinigt.

 

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