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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/270  

Betreff: Änderung der Abfallsatzung und der Abfallgebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Hahn, Wulf-RüdigerAktenzeichen:61.10
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Hahn, Wulf-Rüdiger
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
18.01.2005 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz geändert beschlossen   
Kreisausschuss
31.01.2005    Kreisausschuss      
Kreistag
14.02.2005 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Änderungssatzung zur AbfS und zur AbfGS zum 1. April 2005 PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

Entwurf der Änderungssatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungssatzung zur AbfS und zur AbfGS zum 1. April 2005 (77 KB) PDF-Dokument (78 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Änderungssatzung wird beschlossen.

Sachlage:

Sachlage:

 

Zur Änderung der Abfallsatzung (Artikel 1):

Die Umstellung des Abfuhrgebietes Landkreis Lüneburg auf 14-tägliche Hausmüllabfuhr wird zum 31.März 2005 abgeschlossen sein. Satzungsmäßige Regelungen, die auf eine wöchentliche Hausmüllabfuhr Bezug nehmen, sind zu streichen.

 

Des Weiteren sollen zukünftig die Umleerbehälter mit einem Volumen von  3 und 5 m³ entfallen, da für diese eine sehr geringe Nachfrage besteht. In Hinblick auf die anstehende Ausschreibung der Dienstleistung „Einsammlung und Beförderung der Abfälle“ (ab 2006) soll ein wirtschaftlicherer Behälterbestand Ausgangslage sein.

 

Zur Änderung der Abfallgebührensatzung (Artikel 2):

Die sich aus der Beratungsvorlage 2004/224 (Kalkulation der Müll- und Wertstoffabfuhr 2005) ergebenden Gebührensätze sollen in die AbfGS übernommen werden.

 

Analog zur Abfallsatzung sollen auch hier die Regelungen, die auf eine wöchentliche Abfuhr Bezug nehmen und sich auf Umleerbehälter mit einem Volumen von 3 bis 5 m³ beziehen, entfallen.

 

Die Gebührensätze für Hausmüllsäcke sollen von 1,80 auf 2,20 €/Stück und für Kompostsäcke von 0,30 auf 0,50 €/Stück angepasst werden.

 

Ergänzende Sachlage, Stand 18.01.2005

Der vorgelegte Entwurf der Änderungssatzung mit den veränderten Gebührensätzen (s. Beratungsvorlage 2004/224) wird zur Abstimmung gestellt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Übernahme der veränderten Gebührensätze in die Abfallgebührensatzung wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die kommunale Abfallentsorgung nicht durch ein Defizit den allgemeinen Haushalt belastet und das bestehende Defizit abgebaut wird.

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