Vorlage - 2004/270
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Anlage/n:
Entwurf der Änderungssatzung
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Nr. | Name | ||||
1 | Änderungssatzung zur AbfS und zur AbfGS zum 1. April 2005 (77 KB) | (78 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die Änderungssatzung wird beschlossen.
Sachlage:
Zur Änderung der Abfallsatzung (Artikel 1):
Die Umstellung des Abfuhrgebietes Landkreis Lüneburg auf
14-tägliche Hausmüllabfuhr wird zum 31.März 2005 abgeschlossen sein.
Satzungsmäßige Regelungen, die auf eine wöchentliche Hausmüllabfuhr Bezug
nehmen, sind zu streichen.
Des Weiteren sollen zukünftig die Umleerbehälter mit einem
Volumen von 3 und 5 m³ entfallen, da für
diese eine sehr geringe Nachfrage besteht. In Hinblick auf die anstehende
Ausschreibung der Dienstleistung „Einsammlung und Beförderung der Abfälle“ (ab
2006) soll ein wirtschaftlicherer Behälterbestand Ausgangslage sein.
Zur Änderung der Abfallgebührensatzung (Artikel 2):
Die sich aus der Beratungsvorlage 2004/224 (Kalkulation der
Müll- und Wertstoffabfuhr 2005) ergebenden Gebührensätze sollen in die AbfGS
übernommen werden.
Analog zur Abfallsatzung sollen auch hier die Regelungen, die
auf eine wöchentliche Abfuhr Bezug nehmen und sich auf Umleerbehälter mit einem
Volumen von 3 bis 5 m³ beziehen, entfallen.
Die Gebührensätze für Hausmüllsäcke sollen von 1,80 auf 2,20
€/Stück und für Kompostsäcke von 0,30 auf 0,50 €/Stück angepasst werden.
Ergänzende Sachlage, Stand 18.01.2005
Der vorgelegte Entwurf der Änderungssatzung mit den veränderten
Gebührensätzen (s. Beratungsvorlage 2004/224) wird zur Abstimmung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Übernahme der veränderten Gebührensätze in die
Abfallgebührensatzung wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die
kommunale Abfallentsorgung nicht durch ein Defizit den allgemeinen Haushalt
belastet und das bestehende Defizit abgebaut wird.