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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/267  

Betreff: Berufung eines Prüfers für das Rechnungsprüfungsamt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Sven BretthauerAktenzeichen:30
Federführend:Interne Dienste und Digitalisierung   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
17.01.2005    Kreisausschuss      
Kreistag
14.02.2005 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Herr Kreisamtsrat Holger Maack wird mit Wirkung vom 01.01.2005 als Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes beim Landkreis Lüneburg berufen.

Sachlage:

Sachlage:

Herr Kreisamtsrat Holger Maack hat, nachdem er seit 01.11.2003 den Fachdienst Straßenverkehr und Führerscheine geleitet hat, den erneuten Einsatz als Prüfer im Rechnungsprüfungsamt beantragt. Herr Maack war bereits seit 15.02.1987 bis 31.10.2003 als Prüfer im Rechnungsprüfungsamt tätig. Im Zeitraum seit 01.02.1989 hat er dort die stellvertretende Leitung wahrgenommen.

 

Mit Wirkung vom 01.01.2005 ist die Stelle des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes vakant, da dieser sich seitdem in der Freistellungsphase der ihm gewährten Altersteilzeit befindet.

 

Herr Maack wird mit Wirkung vom 01.01.2005 auf dieser vakanten Stelle als Prüfer eingesetzt. Gleichzeitig wird ihm mit Wirkung vom gleichen Tage die kommissarische Leitung des Rechnungsprüfungsamtes übertragen.

 

Gem. § 65 NLO i.V.m. § 118 Abs. 2 NGO ist der Kreistag für die Berufung und Abberufung der Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes zuständig.

 

Die Berufung eines Prüfers für das Rechnungsprüfungsamt bedarf zusätzlich der Zustimmung der Kommunal Aufsichtsbehörde, die dann nach entsprechendem Kreistagsbeschluss einzuholen ist.

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