Vorlage - 2004/267
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Beschlussvorschlag:
Herr Kreisamtsrat Holger Maack wird mit Wirkung vom 01.01.2005
als Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes beim Landkreis Lüneburg berufen.
Sachlage:
Herr Kreisamtsrat Holger Maack hat, nachdem er seit 01.11.2003
den Fachdienst Straßenverkehr und Führerscheine geleitet hat, den erneuten
Einsatz als Prüfer im Rechnungsprüfungsamt beantragt. Herr Maack war bereits
seit 15.02.1987 bis 31.10.2003 als Prüfer im Rechnungsprüfungsamt tätig. Im
Zeitraum seit 01.02.1989 hat er dort die stellvertretende Leitung wahrgenommen.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 ist die Stelle des Leiters des
Rechnungsprüfungsamtes vakant, da dieser sich seitdem in der Freistellungsphase
der ihm gewährten Altersteilzeit befindet.
Herr Maack wird mit Wirkung vom 01.01.2005 auf dieser vakanten
Stelle als Prüfer eingesetzt. Gleichzeitig wird ihm mit Wirkung vom gleichen
Tage die kommissarische Leitung des Rechnungsprüfungsamtes übertragen.
Gem. § 65 NLO i.V.m. § 118 Abs. 2 NGO ist der Kreistag für die
Berufung und Abberufung der Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes zuständig.
Die Berufung eines Prüfers für das Rechnungsprüfungsamt bedarf
zusätzlich der Zustimmung der Kommunal Aufsichtsbehörde, die dann nach
entsprechendem Kreistagsbeschluss einzuholen ist.