Vorlage - 2016/222
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Neufassung Gesellschaftsvertrag BuK (102 KB) | ||||
2 | Synopse Gesellschaftsvertrag BuK (196 KB) | ||||
3 | Neufassung Geschäftsordnung Aufsichtsrat BuK (81 KB) |
Sachlage:
Aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.03.2014 wendet die Bildungs- und Kultur gGmbH den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sowie die Beteiligungsrichtlinien der Hansestadt Lüneburg an. Der Kreisausschuss hatte zuvor der Anwendung des PCGK in den gemeinsamen Gesellschaften von Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit Beschluss vom 15.04.2013 (Vorlage 2013/061) zugestimmt. Ein wichtiges Ziel des PCGK ist es, Standards für die Beteiligungsgesellschaften und deren Zusammenarbeit mit den Gesellschaftern zu definieren. In diesem Rahmen ist es notwendig, den Gesellschaftsvertrag der BuK in der Fassung vom 30.06.2008 zu überarbeiten. Gleichzeitig soll eine Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Regelungen erfolgen.
Insbesondere werden folgende wesentliche Änderungen empfohlen:
§ 4: Die Bekanntmachungspflicht im Bundesanzeiger wird aufgenommen.
§ 7 Abs. 1: Die Stimmabgabe der Gesellschafter wird konkreter geregelt.
§ 7 Abs. 2: Der Zuständigkeitskatalog der Gesellschafterversammlung wird um gesetzliche Aufgaben ergänzt.
§ 8: Die Regeln für die Durchführung von Gesellschafterversammlungen werden ergänzt,
z. B. um Regelungen zur Beschlussfähigkeit und zur Zulässigkeit von Beschlüssen im Umlaufverfahren.
§ 9 Abs. 2: Die Vertretung der Geschäftsführung im Innenverhältnis wird geregelt.
§ 9 Abs. 3: Die Dauer der Geschäftsführerbestellung wird festgelegt.
§ 10 Abs. 4: Die Zustimmungspflicht des Aufsichtsrates für Rechtsgeschäfte von besonderer Bedeutung wird geregelt.
§ 11 Abs. 2: Es ist vorgesehen, die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder ab Beginn der neuen Kommunalwahlperiode in 2016 von bisher 13 auf acht Mitglieder zu verkleinern. Kreistag des Landkreises und Rat der Hansestadt Lüneburg benennen zukünftig jeweils zwei anstatt bisher drei Aufsichtsratsmitglieder. Weiter werden statt jeweils zwei nur noch jeweils eine externe Fachkraft sowie ein Mitarbeiter der BuK im Aufsichtsrat vertreten sein. Ein Vertreter der Außenstellen wird dem Gremium nicht mehr angehören. Fraktionen und Gruppen in Rat und Kreistag, die kein Aufsichtsratsmitglied stellen, sind weiterhin berechtigt, ein zusätzliches Mitglied ohne Stimmrecht in den Aufsichtsrat zu entsenden.
§ 11 Abs. 4: Zur Stärkung des Aufsichtsratsmandats ist eine Vertretung der Aufsichtsratsmitglieder, mit Ausnahme der Hauptverwaltungsbeamten, nur noch über eine Stimmbotschaft möglich.
§ 11 Abs. 16: Das Gastrecht des Beteiligungsmanagements von Landkreis und Hansestadt Lüneburg wird berücksichtigt.
§ 12 Abs. 9: Die Regelungen zur Verschwiegenheit der Aufsichtsratsmitglieder werden ergänzt.
§ 15: Die Rechtsgrundlagen sowie die Fristen und Prüfrechte zum Jahresabschluss werden aktualisiert.
Sämtliche Veränderungen sind in der anliegenden Synopse gegenübergestellt.
Zugleich mit der Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages soll eine Neufassung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat beschlossen werden. Darin soll insbesondere festgelegt werden, welche Geschäftsvorfälle der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates bzw. der Gesellschafterversammlung bedürfen.
Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sind sowohl mit der Hansestadt Lüneburg als weitere Gesellschafterin der BuK als auch mit der Geschäftsführung der BuK abgestimmt worden.