Vorlage - 2016/221
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Änderungsentwurf zur Umwandlungsvereinbarung (97 KB) | ||||
2 | Leseabschrift der Umwandlungsvereinbarung mit Änderungen (184 KB) |
Sachlage:
Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 02.06.2016 und des Kreistages des Landkreises Lüneburg vom 20.06.2016 (siehe Vorlage 2016/082) ist kürzlich die Unternehmenssatzung der GfA Lüneburg gkAöR geändert worden.
Neben einer Anpassung der Satzung an die Vorgaben der Verordnung über kommunale Anstalten (KomAnstVO) ist insbesondere die Regelung über den Zustimmungsvorbehalt für Entscheidungen des Verwaltungsrates überarbeitet worden. Die bisherige Regelung, dass der Kreistag auch Satzungsänderungen und Festsetzungen allgemeiner Kostentarife, die ausschließlich das Gebiet der Hansestadt betreffen, zustimmen muss, ist aus Gründen der Verfahrensvereinfachung entfallen. Umgekehrt ist auch der Zustimmungsvorbehalt des Rates der Hansestadt Lüneburg für entsprechende Regelungen, die nicht das Gebiet der Hansestadt betreffen, fortgefallen.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (Nds. MI), dem die Satzungsänderung anzuzeigen war, hat keine Bedenken gegen die vorgenommenen Änderungen geäußert. Gleichwohl empfiehlt das Nds. MI, die geänderte Regelung zum Zustimmungsvorbehalt aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarheit auch in der Umwandlungsvereinbarung aufzunehmen. Der Empfehlung sollte aus Sicht der Verwaltung gefolgt und § 6 Abs. 3 der Umwandlungsvereinbarung entsprechend ergänzt werden. Der Änderungsentwurf ist vorab mit der Hansestadt Lüneburg abgestimmt worden. Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen.