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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/220  

Betreff: Änderung der Abfallsatzung und der Abfallgebührensatzung für das Abfuhrgebiet Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Björn Mennrich
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Produkte:30.4. 537-110 Abfallwirtschaft - eigener Wirkungskreis
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
26.09.2016    Kreisausschuss      
Kreistag
26.09.2016 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1 - Änderung Abfall- und Abfallgebührensatzung GfA  
Anlage 2 - Abfallsatzung Lesefassung mit Änderungen 2016  
Anlage 3 - Abfallgebührensatzung Lesefassung mit Änderungen 2016  

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Satzung zur Änderung der Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung

Lesefassung der Abfallsatzung

Lesefassung der Abfallgebührensatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Änderung Abfall- und Abfallgebührensatzung GfA (147 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Abfallsatzung Lesefassung mit Änderungen 2016 (242 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Abfallgebührensatzung Lesefassung mit Änderungen 2016 (145 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der vom Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gkAöR beschlossenen Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung und der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Entsorgungsgebiet Landkreis Lüneburg wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gkAöR hat in seiner Sitzung am 08.06.2016 einstimmig die Änderungen der Satzung über die Abfallentsorgung und der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Entsorgungsgebiet Landkreis Lüneburg beschlossen.

 

Durch die Änderungen sollen insbesondere verschiedene Satzungsregelungen, wie die Definition von Hausmüll, präzisiert werden. Darüber hinaus wird u. a. die Höhe der zu entrichtenden Gebühr für Restabfallbehälter für Hausmüll mit 28-täglicher Leerung aufgenommen.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 der Unternehmenssatzung der GfA Lüneburg gkAöR bedarf die Entscheidung des Verwaltungsrates der Zustimmung des Kreistages. Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen.

 

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