Vorlage - 2016/197
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Sachlage:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat im Rahmen ihres Förderprogrammes “IKK – Investitionskredit Kommunen“ eine Sonderförderung für Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet. Diese dient der zinsfreien Finanzierung von Investitionen zur Errichtung entsprechender Einrichtungen. Im Rahmen dieser Förderung wurden dem Landkreis Lüneburg für die nachfolgenden Maßnahmen zweckgebundene Kommunaldarlehen zu folgenden Konditionen bewilligt:
Maßnahme:Flüchtlingsunterkünfte im Industriegebiet Lüneburg Süd (Melbeck)
Kreditbetrag:1.500.000 Euro
Zinsbindung:fest bis 15.02.2026 bei 0 % Zinsen
Tilgung:Fälligkeit der ersten Rate i.H.v. 15.000 Euro zum 15.02.2021
anschl. in 99 Vierteljahresraten von 15.000 Euro
Fälligkeit der Schlussrate zum 15.11.2045
Maßnahme:Flüchtlingsunterkunft im Gasthaus Adam in der Gemeinde Dahlenburg
Kreditbetrag:600.000 Euro
Zinsbindung:fest bis 15.11.2025 bei 0 % Zinsen
Tilgung:Fälligkeit der ersten Rate i.H.v.6.000 Euro zum 15.11.2020
anschl. in 99 Vierteljahresraten von 6.000 Euro
Fälligkeit der Schlussrate zum 15.08.2045
Die Kreditaufnahmen von insgesamt 2.100.000 Euro erfolgten aufgrund der Kreditrichtlinien des Landkreises Lüneburg. Sie sind dem Kreistag unverzüglich bekannt zu geben.