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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/197  

Betreff: Bekanntgabe der Aufnahme von zwei Kommunaldarlehen in Höhe von insgesamt 2.100.000 Euro aus der Kreditermächtigung 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Jürgen Wiegert
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Produkte:30.7. 612-100 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
12.09.2016    Kreisausschuss      
Kreistag
26.09.2016 
Kreistag zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

Anlage/n:

keine

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat im Rahmen ihres Förderprogrammes “IKK – Investitionskredit Kommunen“ eine Sonderförderung für Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet. Diese dient der zinsfreien Finanzierung von Investitionen zur Errichtung entsprechender Einrichtungen. Im Rahmen dieser Förderung wurden dem Landkreis Lüneburg für die nachfolgenden Maßnahmen zweckgebundene Kommunaldarlehen zu folgenden Konditionen bewilligt:

 

Maßnahme:Flüchtlingsunterkünfte im Industriegebiet Lüneburg Süd (Melbeck)

Kreditbetrag:1.500.000 Euro

Zinsbindung:fest bis 15.02.2026 bei 0 % Zinsen

Tilgung:Fälligkeit der ersten Rate i.H.v. 15.000 Euro zum 15.02.2021

anschl. in 99 Vierteljahresraten von 15.000 Euro

Fälligkeit der Schlussrate zum 15.11.2045

 

 

 

 

 

Maßnahme:Flüchtlingsunterkunft im Gasthaus Adam in der Gemeinde Dahlenburg

Kreditbetrag:600.000 Euro

Zinsbindung:fest bis 15.11.2025 bei 0 % Zinsen

Tilgung:Fälligkeit der ersten Rate i.H.v.6.000 Euro zum 15.11.2020

anschl. in 99 Vierteljahresraten von 6.000 Euro

Fälligkeit der Schlussrate zum 15.08.2045

 

Die Kreditaufnahmen von insgesamt  2.100.000 Euro erfolgten aufgrund der Kreditrichtlinien des Landkreises Lüneburg. Sie sind dem Kreistag unverzüglich bekannt zu geben.

 

 

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