Vorlage - 2016/165
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1 | Anlage - Jahresabschluss 2015 BuK (296 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH (BuK) werden angewiesen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2015 einschließlich der vorgeschlagenen Verlustabdeckung, dem Lagebericht und der Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 zuzustimmen.
Sachlage:
Die Gewinn- und Verlustrechnung der BuK für das Geschäftsjahr 2015 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 170.871,61 € ab. Der Fehlbetrag kann vollständig aus den vorhandenen Gewinnrücklagen abgedeckt werden.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frobenius, Bürger & Partner, Hannover, hat den Jahresabschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Allerdings weisen die Wirtschaftsprüfer darauf hin, dass die Gesellschaft nachhaltig nur überlebensfähig sei, wenn die Gesellschafter ihre finanzielle Unterstützung mittelfristig verbindlich erhöhen.
Die Geschäftsführung empfiehlt, den Jahresfehlbetrag 2015 einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags aus dem Vorjahr und der aufgelösten Gewinnrücklagen in die Gewinnrücklagen einzustellen. Die Ergebnisverwendung stellt sich somit wie folgt dar:
Jahresergebnis 2015 | -170.871,61 € |
Entnahmen aus Gewinnrücklagen | 189.626,86 € |
Einstellung in Gewinnrücklagen | -18.755,25 € |
Bilanzgewinn | 0,00 € |
Der Aufsichtsrat hat über den Jahresabschluss sowie über die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat beraten und der Gesellschafterversammlung einstimmig zur entsprechenden Beschlussfassung empfohlen.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses liegt im Kreistagsbüro zur Einsichtnahme durch die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten sowie des Kreisausschusses aus.