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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/151  

Betreff: Stellenbesetzung in der Feuerwehr-Einsatz- und Rettungsleitstelle
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Dannenfeld, Mirko
Federführend:Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz Beteiligt:Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz
Bearbeiter/-in: Harneit, Annette   
Produkte:12.1. 126-000 Abwehrender Brandschutz
 12.1.3. 127-000 Rettungsdienst
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
16.06.2016 
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
09.08.2016 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
15.08.2016    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Keine

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Besetzung der Stelle für den Bereich Datenpflege in der Feuerwehr-Einsatz- und Rettungsleitstelle mit einer Vollzeitkraft wird zugestimmt, wobei die Krankenkassen hierfür derzeit nur die Kosten für 0,4 Stellenanteile anteilig erstatten

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Insbesondere aufgrund der Aufgabenverdichtung in der Feuerwehr-Einsatz- und Rettungsleitstelle (FEL) hat die Verwaltung im Rahmen der Stellenplanung für das Jahr 2016 zwei zusätzliche Vollzeitstellen und damit eine Aufstockung des Personals in der FEL von 11 auf 13 Vollzeitkräfte beantragt. Im Rahmen der Begründung wurde angeführt, dass eine 60-prozentige Finanzierung durch die Krankenkassen als Kostenträger für den Rettungsdienst zu erwarten sei. Der Stellenmehrung wurde daraufhin wie beantragt zugestimmt. 

 

Im Rahmen der am 11.05.2016 stattgefundenen Verhandlungen mit den Krankenkassen wurde die erwartete Mitfinanzierung der beiden Stellen jedoch nicht in vollem Umfang bestätigt. Stattdessen wurde einer Erhöhung des Personalschlüssels um lediglich 1,4 Stellen zugestimmt, die nun zu 60 % von den Krankenkassen über das Rettungsdienstbudget rechnerisch ab dem 01.07.2016 erstattet werden. Dabei wurden analog zur Begründung zum Stellenplan 0,3 Stellenanteile für die Einsatzdisposition und 0,7 Stellenanteile für die Leitstellenleitung diskussionslos anerkannt.

 

Für den Bereich der Datenpflege wurde die Erstattungsfähigkeit der geplanten vollen Stelle jedoch auf 0,4 Stellenanteile begrenzt. Begründet wurde dieses mit den Krankenkassen vorliegenden Daten anderer Rettungsdienstbereiche, die für die Datenpflege lediglich 0,4 Stellenanteile rechtfertigen würden.       

 

Im Rahmen der Verhandlungen wurde seitens der Krankenkassen darauf verwiesen, das aktuell weitere Personalbedarfsgutachten in verschiedenen Rettungsdienstbereichen geplant seien, die man, wenn sie denn abweichende Ergebnisse bringen sollten, als Grundlage für die Budgetverhandlungen künftiger Jahre verwenden könne. Auch könne der Landkreis Lüneburg prüfen, ggf. ein eigenes Personalbedarfsgutachten für die FEL auf eigene Kosten erstellen zu lassen. Es wäre also durchaus möglich, dass die Krankenkassen zu einem späteren Zeitpunkt einer höheren Kostenbeteiligung noch zustimmen würden.

 

Auch ohne die erwartete volle Mitfinanzierung durch die Krankenkassen hält die Verwaltung eine Besetzung der Stelle für den Bereich Datenpflege mit einer Vollzeitkraft für dringend geboten.

 

Seit Jahren werden die Aufgaben Administration, Datenpflege und Statistik einerseits vom Leitstellenleiter, andererseits von einem Großteil des Leitstellenpersonals im laufenden Schichtdienst praktisch im „Nebenamt“ wahrgenommen. Durch die ständig steigende Arbeitsbelastung innerhalb der Schichten hat sich aber gezeigt, dass die genannten Aufgaben immer weniger nebenbei erledigt werden können.

 

Dabei fiel der Datenpflegeaufwand nicht nur im Rahmen der 2014 und 2015 notwendigen Einrichtung des neuen Einsatzleitsystems für die Kooperative Leitstelle Lüneburg an, vielmehr gibt es permanent Änderungs- und Optimierungsbedarfe im Datenbestand. Davon abgesehen bietet das neue Einsatzleitsystem viel mehr Möglichkeiten der Datenerfassung, erfordert aber auch viel mehr Eingaben und Einstellungen, als dieses im bisherigen System der Fall gewesen ist. Das dafür notwendige Wissen ist dabei mittlerweile so komplex, dass ein erheblicher Schulungsaufwand erforderlich ist, um überhaupt in der Datenpflege tätig sein zu können.  Gleiches gilt für die Administration des Einsatzleitsystems, auch hier müssen speziell geschulte Fachleute eingesetzt werden, die auch bei Problemen für die Kolleginnen und Kollegen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen müssen.

 

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben sehr deutlich gezeigt, dass die Leitungsfunktion die Aufgabe der Administration, Datenpflege und Statistik alleine nicht wahrnehmen kann. Dabei ist es aber auch nicht mehr möglich, die Tätigkeiten wie bisher nebenbei im laufenden Schichtdienst durch die Disponentinnen und Disponenten erledigen zu lassen, weil das die Konzentration auf die primär zu erledigenden Aufgaben ganz erheblich beeinträchtigt. Zudem schleichen sich auch bei der Datenpflege Fehler ein, die in der praktischen Anwendung erhebliche Folgen haben können.

 

Die Einrichtung des neuen Einsatzleitsystems für die Kooperative Leitstelle Lüneburg wurde von den Kolleginnen und Kollegen der FEL vorwiegend im Rahmen von Mehrarbeit erbracht, hier wurden aktuell gerade 2.600 Überstunden ausbezahlt, die ganz überwiegend auf diese Mehrarbeit zurückzuführen sind. Zudem steht, wie in der Vorlage 2016/150 berichtet, in absehbarer Zeit die Neueinrichtung eines Nachfolgeeinsatzleitsystems an, welches bereits Mitte 2020 einsatzbereit sein muss.

 

Ein wesentlicher Punkt, der für die volle Besetzung der in Rede stehenden Stelle für den Bereich Datenpflege spricht, ist der Personalschlüssel der FEL am Tage. Derzeit sind in der FEL zwei Kolleginnen bzw. Kollegen rund um die Uhr anwesend. Um jedoch das heutige Arbeits- und Einsatzaufkommen gerade zur einsatzstarken Zeit sachgerecht abarbeiten zu können, hält die Verwaltung die Anwesenheit einer dritten Person zur Unterstützung des Regeldienstes wochentags mindestens in der Zeit von 8 – 16 Uhr für sinnvoll und geboten.

 

Heute werden pro Jahr etwa 32.000 Einsätze des Rettungsdienstes, der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen in der FEL abgearbeitet. Hinzu kommen mittlerweile noch einmal 42.000 sonstige Vorgänge, hierunter fallen bespielweise Zwangseinweisungen, Vermittlungen zum Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, vermeintliche Rettungsdiensteinsätze, Wildunfälle, Tierfunde, Umweltschäden sowie technische Notlagen, wobei sehr häufig zeitaufwändige Beratungen durchgeführt werden müssen und anschließend die benötigte Hilfe vermittelt werden muss. Pro Tag sind so im Schnitt rund 200 Einsätze und Vorgänge zu bearbeiten, die meisten davon wochentags im Tagesdienst.

 

Eine ganz neue Herausforderung auch hinsichtlich der Arbeitsbelastung stellt insoweit die Erste Hilfe am Telefon sowie die Telefonreanimation dar, bei der die Hilfesuchenden bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes vom Leitstellenpersonal telefonisch begleitet werden. Für die Dauer eines solchen Telefonates entsteht ein personeller Engpass in der Leitstelle, der gerade in der einsatzstarken Zeit eine Verringerung der notwendigen Bedienqualität für weitere hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger darstellt.

 

Aus den beschriebenen Gründen kommt es gerade am Tage mehrfach zu Situationen, in denen der Regeldienst in Notrufen oder Einsätzen gebunden ist und deshalb eine dritte Person notwendig wäre, um die erwartete Bedienqualität sicherstellen zu können.

 

Für eine durchgängige Besetzung (8 Stunden pro Werktag) der Leitstelle mit einer dritten Kraft zur Unterstützung des Regeldienstes wären rechnerisch alleine 1,3 Stellenanteile erforderlich. Davon könnten bei einer Besetzung von lediglich 1,4 zusätzlichen Stellenanteilen für Leitung und Datenpflege nur 1,1 Stellenanteile abgedeckt werden, was zur Folge hätte, dass an etwa 40 Werktagen im Jahr keine dritte Person in der Leitstelle anwesend sein könnte. Dabei ist dann noch nicht einmal berücksichtigt, dass die Leitungsfunktion und die Funktion Datenpflege zur Abstimmung ihrer Arbeit regelmäßig auch gemeinsam im Dienst sein müssen, wodurch weitere unterbesetzte Tage entstehen würden.

 

Die von den Krankenkassen aktuell anerkannten Personalkosten für eine Vollzeitkraft in der FEL belaufen sich auf durchschnittlich rund 58.000,-- €/Jahr, sprich auf 116.000,-- €/Jahr bei zwei Vollzeitkräften. Die zugesagte 60-prozentige Erstattung der Krankenkassen für 1,4 Vollzeitkräfte beträgt rund 49.000,-- €/Jahr. Der Eigenanteil des Landkreises Lüneburg würde damit bei 1,4 Vollzeitkräften rund 32.500,-- €/Jahr und bei zwei Vollzeitkräften

67.000,-- €/Jahr betragen.

 

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