Vorlage - 2004/253
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Sachlage:
In der Sitzung des
Ausschusses für Hochbau und Energiesparmaßnahmen am 21.06.2004 in der BBS I in
Lüneburg wurde die Verwaltung beauftragt, zusätzliche Wärmeschutzmaßnahmen an
den Metallfensterelementen zu prüfen.
Die Verwaltung hat 3
Ausführungsvarianten näher untersucht:
1.) Zusätzliche Dämmungsmaßnahmen an den Brüstungen der
Erdgeschossfenster hinter den Heizkörpern
2.) Austausch der Isolierglasscheiben gegen höherwertige
Wärmeschutzverglasung unter Beibehaltung der Fensterelemente
3.) Zusätzliche Wärmeschutzmaßnahmen an den thermisch
nicht getrennten
Alu-Fensterrahmen.
Nach Abschluss der
Untersuchungen mit entsprechenden Kostenschätzungen, Berechnung möglicher Energieeinsparungen und daraus
abgeleiteter Amortisationswerte kommt die Verwaltung zu folgenden Ergebnissen.
Zu 1.)
Eine zusätzliche
Wärmedämmung der Brüstungsflächen innen an den Erdgeschoss-
fenstern wäre technisch
möglich. Untersucht wurde die Anbringung einer zusätzlichen Dämmung von 4 cm
oder alternativ von 8 cm. Bei der dickeren Dämmschicht müssten die an
Standkonsolen aufgehängten Heizkörper einschließlich der Anschlüsse versetzt
werden. Die Kosten würden dadurch noch einmal deutlich ansteigen. Insgesamt
handelt es sich hierbei um Brüstungsflächen im Erdgeschoss von ca. 252 lfdm. Bei
einer durchgängigen Brüstungshöhe von 0,80 m beträgt die zu dämmende Fläche ca.
200 m².
Nach Ermittlung der Investitionskosten
und Gegenüberstellung der einzusparenden Energiekosten wurde eine
Amortisationszeit von ca. 152 Jahren, bzw. bei der dickeren
8 cm Dämmung sogar von ca.
164 Jahren ermittelt. Auf die Anlage 1 wird Bezug genommen.
Zu 2.)
Bei einem Austausch der
vorhandenen Isolierglasscheiben gegen eine neue Wärmeschutzverglasung mit
besseren Wärmedurchgangswerten (k-Werten) innerhalb der verbleibenden
Fensterrahmen lägen die Investitionskosten für 1.910 m² ermittelter Glasfläche
bei ca. 181.500 €, die mögliche jährliche Einsparung bei den Energiekosten
betrüge ca. 12.892 € und die Amortisationszeit folglich ca. 14 - 15 Jahre.
Siehe hierzu auch Anlage 2.
Zu 3.)
Mit einem Schlossereibetrieb
wurden darüber hinaus Möglichkeiten einer nachträglichen Dämmung der
Fensterrahmenkonstruktion erörtert. Konkret wurde geprüft, ob an den
bestehenden Rahmen zusätzliche Wärmeschutzverkleidungen angebracht werden
können. Nach eingehender Erörterung verschiedener Lösungsmöglichkeiten vor Ort wurden
keine zufrieden stellenden und wirtschaftlichen Lösungen gefunden.
Die mit den Fenstern
kombinierten Sonnenschutzanlagen verhindern an der Außenseite eine technisch
vernünftige Dämmungsmaßnahme. Es verbleiben entstehende Kältebrücken an den
Führungsschienen. Auch innenseitige Alternativen sind durch die Schiebe- /
Hebefensterkonstruktion bzw. Fensterflügel technisch nur unter erheblichem
Zusatzaufwand machbar. Es müssten teure Sonderlösungen entwickelt und gefertigt
werden, die zudem an verschiedenen Detailpunkten unbefriedigende Lösungen
wären. Kosten und Amortisationszeiten wurden hierzu nicht mehr ermittelt, weil
sie weit außerhalb jeglicher Wirtschaftlichkeit liegen werden.
Ergebnis:
Aufgrund der ermittelten
hohen Amortisationszeiten "rechnet sich" derzeit keine der 3 untersuchten
Ausführungsalternativen. Dies gilt auch für die Alternative 2. Hier würde die
Wärmeschutzverglasung in die alten Fensterrahmen eingebaut, die ihrerseits aber
aller Wahrscheinlichkeit keine 15 Jahre mehr halten werden. Insbesondere sind
die Fensterbeschläge bereits stark verschlissen und eine Ersatzteilbeschaffung
ist mittlerweile schwierig.
Allein aus
Wirtschaftlichkeitserwägungen sollte daher zum jetzigen Zeitpunkt von
zusätzlichen Wärmeschutzmaßnahmen an den Fenstern abgesehen werden. Dafür
sollte dann später besser ein Komplettaustausch der Fensterelemente erfolgen.
Hierdurch würden dann auch
eventuell entstehende Detailproblempunkte mit Kondensatgefahr an verbleibenden Kältebrücken
vermieden und die Details besser gelöst werden können.
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