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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/021  

Betreff: Erhöhung der richtliniengebundenen Kreiszuschüsse für die Durchführungen von Fahrten und Lagern und internationalen Jugendbegegnungen und des Anerkennungsbeitrags für ehrenamtliche Jugendleiterrinnen und Jugendleiter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Metzdorf, Klaus
Produkte:15.3. 362-100 Jugendarbeit
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
17.02.2016 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Richtl. FuL PDF-Dokument
Fahrt- und Lager-Antrag PDF-Dokument
Richtlinien z. Förd. ehrenamtlicher Jugendleiter PDF-Dokument

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Richtlinie zur Förderung der ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleiter

Richtlinie zur Förderung von Freizeiten, Fahrten und Lager

Richtlinie zur Förderung von internationalen Jugendbegegnungen

Zuschussantrag Fahrt und Lager

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtl. FuL (49 KB) PDF-Dokument (48 KB)    
Anlage 2 2 Fahrt- und Lager-Antrag (46 KB) PDF-Dokument (69 KB)    
Anlage 3 3 Richtlinien z. Förd. ehrenamtlicher Jugendleiter (24 KB) PDF-Dokument (33 KB)    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Der Anerkennungsbeitrag für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter wird ab 2016 auf 100,00 €  festgesetzt .

Mit Wirkung vom 01.03.2016 wird der Kreiszuschuss für Fahrt und Lager auf 2,50 € und der Kreiszuschuss für internationale Jugendbegegnungen auf 3,50 € auf der Basis der geltenden Richtlinien erhöht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Im Rahmen der Kreisjugendpflege gibt es drei richtliniengebundene Förderungen der freien Jugendhilfe.

Diese sind:

Richtlinien zur Förderung der ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleiter

Richtlinie zur Förderung von Freizeiten, Fahrten und Lager

Richtlinien zur Förderung von internationalen Jugendbegegnungen

Die aktuellen Richtlinien sind als Anlage beigefügt.

 

Die Fördersätze für die Kreiszuschüsse sind längere Zeit nicht angepasst worden und stammen noch aus der Zeit der Umstellung von D-Mark auf  Euro. Eine Erhöhung der Fördersätze ist somit zu überlegen. Die Verwaltung macht hierzu folgende Vorschläge:

 

Der Anerkennungsbeitrag für Kosten und Materialaufwand den ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter entsprechend der Richtlinien einmal jährlich beantragen können beträgt  aktuell 82,00 €.

 

Das die ehrenamtliche Tätigkeit  für eine Jugendgruppe für den Jugendleiter auch mit finanziellen Aufwendungen verbunden ist ( z.B. Telefon und Auto ) ist hinlänglich nachvollziehbar und klar.

Das ehrenamtliche Engagement von Menschen für Kinder und Jugendliche ist eine wesentliche Säule im Rahmen der Erziehung und Entwicklung von jungen Menschen und wird oftmals auch als

„unbezahlbar“ dargestellt.

Somit ist ein zu gewährender Anerkennungsbeitrag für die ehrenamtliche Tätigkeit ein unverzichtbares Signal der Anerkennung seines Wirkens durch den Landkreis.

Die Verwaltung schlägt in diesem Zusammenhang eine Erhöhung des Anerkennungsbeitrages auf

100,00 € pro Jahr und Jugendleiter auf der Basis der Richtlinien vor.

 

Ausgehend von rund 100 Anträgen pro Jahr entsteht so ein Mehraufwand von

18,00 €  x 100 Anträge  = 1.800,00 € jährlich.

 

 

Im Bereich der Kreiszuschüsse für Fahrten und Lager beträgt der aktuelle Kreiszuschuss

1,60 € pro Tag und Teilnehmer und wird über ein entsprechendes Antragsformular beantragt und gewährt. (siehe Anlage)

Verwaltungsseitige rechnerische Grundlage für die Bemessung eines zukünftigen Kreiszuschusses sind die in den letzten vier Jahren für Fahrt und Lagerzuschüsse aufgewendeten Haushaltsmittel.

Dies sind rund 22.000,00 € pro Jahr.

 

22.000,00 € geteilt durch den Kreiszuschuss von 1,60 € ergeben 13.750 geförderte Teilnehmertage  pro Jahr.

 

Verwaltungsseitig wird eine Erhöhung des Kreiszuschusses auf 2,50 €  pro Tag und Teilnehmer vorgeschlagen. Ausgehend von 13.750 zu fördernden Teilnehmertagen ergibt dies Mehrausgaben in Höhe von 12.375,00 € pro Jahr.

 

Der Fahrt und Lagerzuschuss ist sicherlich die klassische Förderung eines Freizeitangebotes für Kinder und Jugendliche einer Jugendgruppe. Das gemeinsame Erlebnis und die entsprechenden Erfahrungen in der Gruppe sind aber immer noch zeitlose pädagogische Werte, die die Entwicklung des sozialen Verhaltens von Kindern und Jugendlichen positiv beeinflussen.

 

Somit ging es bei der Förderung nie um die Gewährleistung der Finanzierung dieses Vorhabens, sondern immer um das deutliche Signal, das diese Vorhaben als pädagogisch  wertvoll, bedeutsam und gewünscht angesehen werden. Ein solches Signal ist weiterhin unabdingbar und notwendig und sollte in der Höhe diese Bewertung auch widerspiegeln.             

 

Obige Argumentation und Berechnung gilt auch für die Förderung von internationalen Begegnungen. Der aktuelle Kreiszuschuss beträgt 2,60 € pro Tag und Teilnehmer.

Diese Förderung wird jedoch nur von einzelnen Verbänden genutzt und bewegt sich im durchschnittlichen Kostenvolumen pro Jahr unterhalb der 1.000,00 € Marke.

Vor diesem Hintergrund wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, dass eine Erhöhung des Kreiszuschusses parallel zur Erhöhung der Fahrt und Lagerzuschüsse erfolgen soll.  Der kalkulatorische Mehraufwand bei einer Erhöhung auf 3.50 € pro Tag und Teilnehmer liegt dann bei rund 200,00 € pro Jahr.

Zusammenfassend ergeben die dargestellten Erhöhungen der einzelnen Förderungen einen rechnerischen Mehraufwand von rund 18.500,00 € pro Jahr.

Verwaltungsseitig bleibt festzustellen, dass die hierfür eingeplanten Haushaltsansätze ausreichend sind, da in den vergangenen Jahren diese nie ausgeschöpft wurden.

Zusätzliche Haushaltsmittel sind somit zunächst nicht erforderlich.

 

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