Vorlage - 2016/007
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Sachlage:
Das Grundwasser ist nach der Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie und dem Wasserhaushaltsgesetz so zu bewirtschaften, dass
- eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustandes vermieden wird,
- alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen aufgrund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden,
- ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten und erreicht werden; … .
Bzgl. der Grundwasserqualität erhält das Land Niedersachsen Daten über das Messstellennetz, dass vom NLWKN betreut wird. Über dieses Monitoring wird einerseits die Einhaltung eine guten Zustandes überwacht, andererseits festgestellt, wo sich Handlungsbedarf ergibt und ggf. Maßnahmenpakete entwickelt.
In der Sitzung trägt der zuständige Aufgabenbereichsleiter des NLWKN Lüneburg, Herr Gerald Nickel, zum Grundwassermonitoring und derzeitigen Untersuchungsschwerpunkten vor.