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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/311  

Betreff: Einführung einer Handy-App zur Warnung der Bevölkerung bei Großschadenslagen und im Katastrophenfall
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Dannenfeld, MirkoAktenzeichen:44
Federführend:Ordnung Bearbeiter/-in: Harneit, Annette
Produkte:12.1.4. 128-000 Katastrophenschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
19.11.2015 
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten geändert beschlossen   
Kreisausschuss
07.12.2015    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
151104 Anlage zur Vorlage Handy-App  

 

 

Anlage/n:

Gegenüberstellung der verfügbaren Warn-Apps

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 151104 Anlage zur Vorlage Handy-App (160 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

Zur Warnung der Bevölkerung bei Großschadenslagen und im Katastrophenfall wird die Einführung der Handy-App KATWARN beschlossen.

 

 

 

Sachlage:

 

Insbesondere bei Großschadenslagen und im Katastrophenfall gewinnt die Warnung der Bevölkerung zunehmend an Bedeutung. So liegt es einerseits in der Verantwortung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, vor konkreten Gefahren zu warnen und solche Warnungen auch mit Handlungsanweisungen zu verbinden. Davon abgesehen ist es aber gerade in Katastrophenfällen notwendig, Bevölkerungs- und auch Helferströme zu lenken, um so einen möglichst geordneten Verlauf des Einsatzes zu erreichen.  

 

Die Warnung der Bevölkerung bei Großschadenslagen und im Katastrophenfall erfolgt aktuell bereits auf verschiedenen Wegen. So wird bisher in der Regel per Radio oder auch Fernsehen über besondere Ereignisse informiert, gleichzeitig können solche Informationen mit Handlungsanweisungen, z.B. im Fall einer notwendigen Evakuierung, verbunden werden. Über die vorhandenen Sirenen kann die Bevölkerung aufgefordert werden, Radio und Fernsehen einzuschalten und auf Rundfunkdurchsagen zu achten. Zudem ist es auch möglich, die Bürgerinnen und Bürger mit Lautsprecherfahrzeugen zu informieren bzw. sogar von Tür zu Tür zu gehen und Informationen persönlich zu überbringen.   

 

Mit allen genannten Möglichkeiten erreicht man die Bevölkerung immer nur zum Teil. Durchsagen im Radio oder Fernsehen können nur empfangen werden, wenn man das entsprechende Gerät eingeschaltet hat. Sirenenalarme, Lautsprecherdurchsagen und die Information von Tür zu Tür setzen jeweils die persönliche Anwesenheit der zu informierenden Personen voraus. Insbesondere nachts bzw. auch bei modernen Bauten kann nicht davon ausgegangen werden, dass akustische Warnungen überhaupt wahrgenommen werden.

 

Um im Notfall mehr Bürgerinnen und Bürger erreichen zu können, als das aktuell der Fall ist, müssen aus Sicht der Verwaltung weitere ergänzende Möglichkeiten geschaffen werden. Dabei stellen die mittlerweile fast überall vorhandenen Handys und insbesondere Smartphones ein Medium dar, das sich sehr gut für die Bevölkerungswarnung nutzen lässt. In dem Zusammenhang ist insbesondere von Bedeutung, dass Handys vielfach immer greifbar sind, vor allem auch nachts oder wenn man sich nicht an seinem Wohnort aufhält. Der Zugriff auf die Handys kann und muss dabei über eine so genannte Handy-App erfolgen, wobei die entstehenden Kosten nicht von den Bürgerinnen und Bürgern, sondern von der beauftragenden Behörde zu tragen sind.

 

Nach Recherchen der Verwaltung gibt es derzeit drei Warn-Apps auf dem Markt, die aber durchaus unterschiedlich zu bewerten sind. Der beigefügten Aufstellung sind die Merkmale dieser Apps zu entnehmen. Die Verwaltung favorisiert in dem Zusammenhang eindeutig die App KATWARN, die vom Verband der öffentlichen Versicherer angeboten wird und folgende, zum Teil alleinige Besonderheiten aufweist:

 

  1. Einstellung von regionalen Warnungen (z.B. Fenster und Türen geschlossen halten, Evakuierung) sowie auch von anderen Meldungen (z.B. Schulausfall) ist möglich.
  2. Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes werden übernommen.
  3. Warnungen sind abhängig vom aktuellen Aufenthaltsort möglich, was insbesondere auch Touristen zu Gute kommt, die sich im Landkreis Lüneburg aufhalten.
  4. Warnungen erfolgen auch für festgelegte Orte, z.B. den eigenen Wohnort, selbst wenn sich die Nutzerin oder der Nutzer dort nicht aufhält (Stichwort Pendler).
  5. Warnungen können in sozialen Netzwerken geteilt werden, wodurch sich der Verbreitungsgrad deutlich erhöht.
  6. Die App wird für alle gängigen Betriebssysteme (iOS, Android, Windows) angeboten.
  7. Warnungen können bei älteren Handys auch per SMS erfolgen.
  8. Warnungen können vom System auch per E-Mail verschickt werden.
  9. KATWARN arbeitet mit vier deutschen Mobilfunkprovidern zusammen, wodurch eine hohe Redundanz und Netzabdeckung erreicht wird.
  10. Das System greift auf mehrere georedundante Server zu, was eine hohe Ausfallsicherheit gewährleistet.
  11. Der Zugriff auf das System ist an hohe Sicherheitsstandards geknüpft, um eine Manipulation von außen zu verhindern.
  12. Bundesweit wird KATWARN bereits von mehr als 50 Kommunen genutzt und hat damit eine verhältnismäßig hohe Akzeptanz.  

 

Die Kosten für die Nutzung von KATWARN belaufen sich auf einmalig 17.850,-- €, zudem fallen jährliche Wartungskosten in Höhe von 3.570,-- € ab dem zweiten Jahr an. Hinzu kommen Kosten für den Versand von Warnungen per SMS, diese bewegen sich aber nach Erfahrungen anderer Nutzer im niedrigen dreistelligen Eurobereich pro Jahr mit abnehmender Tendenz. Damit ist KATWARN nicht das kostengünstigste System, allerdings überwiegen die Vorteile eindeutig die höheren Kosten gegenüber dem Produkt BIWAPP der Marktplatz GmbH. Das Produkt NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe erfüllt einerseits unsere Anforderungen nicht, andererseits sind die jährlichen Kosten mit 21.100,-- € deutlich höher, als bei den anderen beiden Anbietern. 

 

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