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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/310  

Betreff: Haushaltsplanentwurf 2016 / Fachdienste 41, 42 und 44
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Dannenfeld, MirkoAktenzeichen:44
Federführend:Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz Bearbeiter/-in: Harneit, Annette
Produkte:10.2. 122-000 Allg. Ordnungsaufgaben, Melde- u. Personenstandswesen
 10.3. 122-300 Kraftfahrzeugwesen
 11.1. 122-200 Verkehrssicherheit
 12.1. 126-000 Abwehrender Brandschutz
 12.1.3. 127-000 Rettungsdienst
 12.1.4. 128-000 Katastrophenschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
19.11.2015 
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
151105 - Anlage zur Haushaltsvorlage 2016  

 

 

 

 

Anlage/n:

Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf 2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 151105 - Anlage zur Haushaltsvorlage 2016 (134 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlusserfassung erforderlich

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Es wird auf den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2016 Bezug genommen.

 

In der Ausschusssitzung sollen die geplanten Investitionen sowie die Teilergebnispläne der Fachdienste 41, 42 und 44 für das Jahr 2016 mit den einzelnen Produkten beraten werden.

 

Im Rahmen dieser Vorlage soll die investive Maßnahme „FTZ – Beschaffung Wechselladerfahrzeug mit Kran“ (Investitionsnummer 4400.01.16) nachfolgend vorab näher erläutert werden:

 

Der Landkreis Lüneburg hält für den Bereich der Feuerwehr zahlreiche Abrollbehälter vor, die mit so genannten Wechselladerfahrzeugen (WLF) transportiert werden müssen. Von den zwei vorhandenen WLF  ist das eine abgängig und muss zeitnah ersetzt werden.

 

Das auszutauschende WLF ist Baujahr 1988 und wurde 1995 gebraucht gekauft. Die Kilometerleistung liegt mittlerweile bei 350.000 km, wovon 250.000 km vor der Übernahme durch den Landkreis im Baustellenverkehr (kurze Fahrstrecken mit hoher Gewichtsbelastung, häufige Nutzung der Hebeeinrichtungen) entstanden sind.  Dementsprechend verschlissen sind auch der Ladekran und das Hakengerät zum Anheben der Abrollbehälter.

 

Die Arbeiten mit dem Ladekran haben gezeigt, dass dieser zu wenig Ausladung (7,0 m) und auch zu wenig Hubkraft (ca. 800 kg) bei voller Ausladung hat. Die Anforderungen haben sich insoweit geändert;, die Leistung des Ladekrans sollte vielmehr bei mindestens einer Tonne Hubkraft bei einer Ausladung von mindestens 10 m liegen, damit z.B. ein Feuerwehrboot von einer Kaimauer zu Wasser gelassen oder auch Sandsackpaletten auf den Deich gehoben werden können.

 

Auch die Kransteuerung am Fahrgestell ist veraltet und widerspricht jeglichen Sicherheitsbestimmungen. Beim Verladen von Lasten befindet sich das Ladegut vor dem Absetzen in der Regel nicht mehr im Sichtfeld des Kranführers, was eine erhebliche Gefahr für das Ladegut sowie vor allem auch für ggf. im Gefahrenbereich befindliche Personen bedeutet. Eine Funkfernsteuerung (heute normaler Stand der Technik) ist hier zielführend, um einen sicherheitskonformen Umgang mit dem Kran gewährleisten zu können.

 

Die Ersatzteilbeschaffung für das vorhandene Fahrzeug gestaltet sich laufend schwieriger und wird auch dementsprechend teurer. Der Hersteller des Ladekrans ist im Internet gar nicht mehr zu finden, sodass davon auszugehen ist, dass eine Ersatzteilversorgung so gut wie gar nicht mehr gewährleistet ist. Der Restwert des Fahrzeuges liegt bei ca. 7000,-- €, belegt durch ein vorliegendes Angebot eines vergleichbaren Fahrzeuges.
 

Eine Reduzierung des Fuhrparks auf ein Wechselladerfahrzeug ist nicht möglich, da je nach Einsatzlage zum Teil mehrere Abrollbehälter gleichzeitig transportiert werden müssen.

 

Es ist angedacht, wiederum ein gut erhaltenes Gebrauchtfahrzeug zu kaufen. Allerdings sind derartige Fahrzeuge gerade in Verbindung mit einem leistungsfähigen Kran schwer zu bekommen, sodass in Erwägung gezogen werden muss, das Fahrgestell nachträglich mit einem neuen Kran ausstatten zu lassen. Je nach Variante ist hier von Kosten zwischen 100.000,-- und 140.000,-- € auszugehen, wovon aber 46.000,-- € aus Feuerschutzsteuermitteln gedeckt werden können.

 

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