Vorlage - 2015/240
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Sachlage:
Die novellierte Niedersächsische Bauordnung trat am 01.11.2012 in Kraft. Viele weitere Bauvorhaben sind nun verfahrensfrei (bisher: genehmigungsfrei) oder brauchen nur noch im eingeschränkten Genehmigungsverfahren geprüft zu werden. Sie müssen gleichwohl das öffentliche Baurecht einhalten. In der Praxis zeigt sich, dass Bauvorlagen zunehmend unvollständig und fehlerhaft und daher schwer prüfbar sind. Die Tätigkeit der Bauaufsicht hat sich verlagert auf noch intensivere Beratung und nachträgliches Einschreiten bei Verstößen gegen das öffentliche Baurecht. Beides ist sehr zeitaufwendig. Hinzu kommen Nachbarbeschwerden und nachbarliche Anträge auf bauaufsichtliches Einschreiten, die in den meisten Fällen zeitaufwendige Ortsbesichtigungen zur Ermittlung des Sachverhaltes erfordern.
Den Kennzahlen des Haushaltsplan-Entwurfes ist zu entnehmen, dass für 2015 bei den Bauanträgen ein leichter Anstieg der Fallzahlen prognostiziert wurde. Dieser Trend scheint sich zu bestätigen. Bis Ende Juli lagen 434 Bauanträge (Vorjahr 415) vor. Die geschätzte Zunahme der Baumitteilungen hingegen scheint sich nicht zu bestätigen. Bis Ende Juli gingen 72 Baumitteilungen (Vorjahr 75) ein.
In den für 2016 prognostizierten Kennzahlen sind die erwarteten Anträge für Windenergieanlagen (43 Anlagen an 6 Standorten) nicht enthalten. Die meisten dieser Anlagen werden nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigen sein. In diese Genehmigungen fließt jeweils die baurechtliche Stellungnahme ein. Sowohl für diese Stellungnahmen als auch für die Prüfung der Standsicherheitsnachweise und die Abnahmen sind Baugebühren zu erheben. Die erwarteten Erträge und Aufwendungen wurden entsprechend erhöht:
Pos. 5 öffentlich rechtliche Entgelte (Verwaltungsgebühren)
Pos. 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Gebühren für statische Prüfungen).
Die durchschnittliche Laufzeit vollständiger Anträge liegt im 1. Halbjahr 2015 bei 42 Kalendertagen (1.Halbjahr 2014: 40 KT). Etwa 31 % der Bauanträge wurden innerhalb von 14 Kalendertagen ab Vollständigkeit genehmigt (Vorjahr 29 %).
Die Zahl der örtlichen Überprüfungen wurde für 2015 höher als in den Vorjahren angesetzt, weil sich zeigt, dass die Bauaufsichtsbehörde aufgrund der weiteren Freistellungen vom Genehmigungsvorbehalt eher repressiv als präventiv tätig werden muss. Im 1.Halbjahr 2015 fanden allerdings nur 83 Überprüfungen statt, da sie auch in diesem Jahr zugunsten der laufenden Bauanträge so weit wie irgend vertretbar reduziert wurden. Diese Prioritätensetzung wird voraussichtlich auch in 2016 beibehalten werden müssen.
Die Implementierung des elektronischen Baugenehmigungsverfahrens (Bauen online) wurde weiter vorangebracht. Der Fokus bei der Optimierung von Bauen online liegt auf der technischen Umsetzung einer möglichst nutzerfreundlichen Anwendung und dem Werben für das elektronische Baugenehmigungsverfahren.
Durch die elektronische Beteiligung interner und externer Behörden werden die Rücklaufzeiten der Unterlagen deutlich verringert. Bauanträge, die nach wie vor in Papierform eingereicht werden, werden eingescannt und ebenso digital geprüft wie die über NAVO (Niedersächsisches Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online) eingehenden elektronischen Anträge. Die ersten Testverfahren mit einigen Planungsbüros, die elektronische Anträge über NAVO eingereicht haben, wurden abgeschlossen. Diese Testanträge wurden vollständig elektronisch bearbeitet, die Genehmigungen digital erteilt. Diese Testbüros stellen nun auch ihre "Echtanträge" über NAVO.
Aufgrund der Erfahrungen anderer Bauaufsichtsbehörden (Landkreis Harburg, Heidekreis, Kreis Soest) bedarf es noch einer intensiven Werbung, damit möglichst viele Planer von der Möglichkeit, digitale Bauanträge einzureichen, Gebrauch machen. Für das Jahr 2016 wird ein Anteil von 10 % elektronischer Bauanträge angestrebt.
Geplant ist ferner, dass Berechtigte (beispielsweise Eigentümer, Notare) sich auf elektronischem Wege über das Vorhandensein von Baulasten informieren können.