Vorlage - 2015/171
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Anlagen: | |||||
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1 | Entwurf Gesellschaftsvertrag Theater Lüneburg GmbH (61 KB) | |||
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2 | Synopse Gesellschaftsvertrag Theater (95 KB) | |||
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3 | Entwurf Geschäftsordnung Aufsichtsrat Theater Lüneburg GmbH (39 KB) |
Sachlage:
Auf Grundlage eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung wendet die Theater Lüneburg GmbH seit dem 01.07.2013 den Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sowie die Beteiligungsrichtlinien der Hansestadt Lüneburg an. Der Kreisausschuss hatte zuvor der Anwendung des PCGK in den gemeinsamen Gesellschaften von Landkreis und Hansestadt Lüneburg mit Beschluss vom 15.04.2013 (Vorlage 2013/061) zugestimmt. Ein wichtiges Ziel des PCGK ist es, Standards für die Beteiligungsgesellschaften zu definieren. In diesem Rahmen ist es notwendig den Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 19.12.2006 zu überarbeiten.
Mit Wirkung vom 01.01.2015 wurde haben das Land Niedersachsen, die Theater Lüneburg GmbH und seine Gesellschafter eine neue Vereinbarung über Ziele und Leistungen sowie die gemeinsame Finanzierung des Theaters abgeschlossen. Diese Vereinbarung enthält unter anderem die Regelung, dass das Land Niedersachsen als stimmberechtigtes Mitglied an den Aufsichtsratssitzungen teilnimmt. Auch diese Regelung ist in den neuen Gesellschaftsvertrag aufzunehmen.
Um auch zukünftig ein effizientes Arbeiten des Aufsichtsrates sicherzustellen, sieht der neue Gesellschaftsvertrag vor, die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder ab Beginn der neuen Kommunalwahlperiode in 2016 von bisher 17 auf zwölf Mitglieder zu verkleinern. Kreistag des Landkreises und Rat der Hansestadt Lüneburg benennen zukünftig nur noch jeweils drei anstatt fünf Aufsichtsratsmitglieder. Das Ensemble des Theaters stellt nur noch einen anstatt zwei Vertreter.
Alle Änderungen sind in der anliegenden Synopse gegenübergestellt.
Eine Anpassung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ist darüber hinaus erforderlich, weil einige Regelungen der aktuellen Fassung dem Gesellschaftsvertrag widersprechen. Außerdem benennt die Neufassung der Geschäftsordnung konkret, welche Geschäftsvorfälle der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen.
Der Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH hat den Entwürfen des neuen Gesellschaftsvertrag und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates einstimmig zugestimmt und der Gesellschafterversammlung zur entsprechenden Beschlussfassung empfohlen.