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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/166  

Betreff: PACE 01.07.2015 - 31.12.2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Metzdorf, Klaus
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Joritz, Karin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.07.2015 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2015-166 PACE Projektbeschreibung  
2015-166 PACE Richtlinienentwurf  

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

-          Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren

-          Projektbeschreibung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 2015-166 PACE Projektbeschreibung (330 KB)      
Anlage 3 2 2015-166 PACE Richtlinienentwurf (162 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage - keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Verwaltung ist beauftragt auf der Grundlage der Richtlinien ein Pace Konzept zu entwickeln und fristgerecht einen entsprechenden Förderantrag für den Betrieb eines Pro-Aktiv-Centers( Pace ) für die Förderperiode 01.07.2015-31.12.2020 zu stellen.

Dies ist entsprechend erfolgt.

Am19.06.2015 wurde über das neue Förderportal der Nbank ein entsprechender Antrag gestellt und die geforderten Unterlagen form- und  fristgerecht bei der Nbank Geschäftsstelle Lüneburg übergeben und eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde beantragt.

 

Die Richtlinie formuliert als Zuwendungszweck:

  • „individuell beeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen den Zugang zu Beschäftigung sowie ihre soziale Integration zu verbessern“

und versteht dies als Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung der örtlichen Träger der  Jugendhilfe für den Bereich des § 13 SGB VIII.

Rechtgrundlage für den Betrieb des Pace ist somit das SGB VIII und dies hat u. a. zur Folge, dass in Gegensatz zur vorherigen Förderperiode eine Kofinanzierung durch das Jobcenter, bzw. generell auf

der Grundlage des SGB II und des SGB III  ausgeschlossen ist.

 

Als Förderschwerpunkt formuliert die Richtlinie:

  • „Pro-Aktiv-Centren sind Beratungsstellen, die durch individuelle Einzelfallhilfe jungen Menschen im Alter von 14 bis unter 27 Jahren in problematischen Lebenslagen unterstützen, die der persönlichen Stabilisierung und der Verbesserung der Ausbildungs-und Beschäftigungsfähigkeit dienen. Hierzu zählen insbesondere die soziale Stabilisierung, die Bewältigung des Lebensalltags und die Schaffung von Alltagsstrukturen.Pro Aktiv-Centren richten sich auch an die jungen Menschen, die von herkömmlichen Einrichtungen nicht oder nicht mehr erreicht werden.“

 

Als Zuwendungvoraussetzung wird u.a. festgelegt:

  • Die Durchführung längerfristig individueller Einzelfallhilfen in Form einer einzelfallbezogenen Förderplanung auf der Basis einer Potentialanalyse unter Beteiligung des Teilnehmers.

 

  • Die Entwicklung einer Förderplanung mit dem Abschluss konkreter Zielvereinbarungen mit dem Teilnehmer und deren regelmäßiger Überprüfung ggf. Modifizierung bei der Realisierung.

 

  • Das Pro-Aktiv-Center arbeitet als eigenständige, personell abgrenzbare Organisationseinheit.

 

Die Projektlaufzeit vom 01.07.201531.12.2020 wird in drei Förderzeiträume à 22 Monate unterteilt.

01.07.2015 - 30.04.2017

01.05.2017 - 28.02.2019

10.03.2019 - 31.12.2020

 

Der eingereichte Zuwendungsantrag bezieht sich entsprechend auf den ersten Förderzeitraum.

 

Die Finanzierung gemäß der Richtlinie für diesen Förderzeitraum ergibt:

 

ESF Mittel                            284.977,70 €

Landesmittel                            227.982,16 €

Kofinanzierung                               56.995,54 €

                                          569.955,40 €

                                         

Diese Summe unterteilt sich in zu belegende und im Sinne des Zuwendungsbescheides anrechenbare

Personalkosten in Höhe von 407.111,00 € und einer Restkostenpauschale 162.844,40 €.

 

Die Personalkosten setzen sich zusammen aus neun Mitarbeitern der AWOCADO service gGmbH

mit einer wöchentlichen Gesamtstundenzahl von 194,5 Stunden.

Aus der Restkostenpauschale müssen alle weiteren anfallenden Kosten für den Betrieb des Pace finanziert werden.

 

Auf der Basis der obigen Eckpunkte wurde eine entsprechende Projektbeschreibung für die Durchführung des Pace zusammen mit dem durchführenden Träger AWOCADO service entwickelt und formuliert, welche ebenfalls als Anlage beigefügt ist.

 

Die Verwaltung wird ergänzend vortragen.

 

 

 

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