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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/120  

Betreff: Bericht über die Rüstungsaltlastverdachtsfläche Ölhof in Bleckede
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, StefanAktenzeichen:61
Federführend:Fachbereich Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
Produkte:13.3. 537-200 Ordnungsaufgaben nach Abfallrecht
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
13.05.2015 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

-          keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussfassung erforderlich - Berichtsvorlage

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Zwischen 1917 und 1944 ließ die Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven in einem Waldgebiet am Bleckeder Stadtrand (Ölhof) insgesamt 34 unterirdische Lagerbehälter bauen, in denen unterschiedliche Stoffe gelagert wurden. Nach 1945 wurden die Tanks demontiert und gesprengt. Im Jahr 1954 wurde in Brunnen in der Nähe des Ölhofes eine Grünfärbung des Trinkwassers festgestellt. Viele Hausbrunnen zur Trinkwasserförderung wurden daher seinerzeit geschlossen und in Bleckede eine zentrale Trinkwasserversorgung eingeführt.

 

Erst im Jahr 1987 wurde das Thema „Rüstungsaltlasten“ in Niedersachsen grundsätzlich erörtert und aufgegriffen. Aufgrund dessen wurde auch für den Ölhof Bleckede seinerzeit ein Gutachten zur Dokumentation durch den TÜV Hannover erstellt (Gutachten vom 22.01.1991). Schwerpunktmäßig wurde die Historie und eine Luftbildauswertung zusammengestellt. Außerdem wurden Handlungsempfehlungen für weitergehende Untersuchungen gegeben. Obwohl sich hieraus weiterer Untersuchungsbedarf ergab, wurde dies aufgrund fehlender finanzieller Mittel seitens des Landes und des Bundes bis heute nicht weiter verfolgt.

 

Am 25.03.2015 berichtete die Landeszeitung über die Altlast. Nach telefonischer Auskunft der Flächeneigentümerin, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, soll nunmehr zeitnah eine


weitergehende Erkundung der Altlast erfolgen und sich daraus möglicherweise ergebender Handlungsbedarf ermittelt werden.

 

Zum Sachstand und weiteren Vorgehen trägt die Verwaltung in der Sitzung vor.

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