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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/112  

Betreff: Bestimmung der Grenze des durch den neu errichteten Elbedeich geschützten Gebietes im Bereich des Ortsteiles Alt Garge der Stadt Bleckede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Flügger, Andreas
Federführend:Fachbereich Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
Produkte:13.4. 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
13.05.2015 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
18.05.2015    Kreisausschuss      
Kreistag
01.06.2015 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Karte deichgeschützter Bereich grün  
Verordnungsentwurf Alt Garge  

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

1 Veordnungsentwurf

1 Gebietskarte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Karte deichgeschützter Bereich grün (370 KB)      
Anlage 2 2 Verordnungsentwurf Alt Garge (36 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Die Verordnung über die Festsetzung der Grenze des deichgeschützten Gebietes im Bereich des Ortsteiles Alt Garge der Stadt Bleckede wird beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Nach Fertigstellung des Elbedeiches in Alt Garge ist es Aufgabe des Landkreises Lüneburg in seiner Funktion als untere Deichbehörde die Grenze des zu schützenden Gebietes festzusetzen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten aller im Schutze des Deiches gelegenen Grundstücke einschließlich der Bodenerhebungen innerhalb dieses Gebietes sind gemäß § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) zur gemeinschaftlichen Deicherhaltung und somit auch zur Beitragszahlung an den künftigen Träger der Deichunterhaltung dem Artlenburger Deichverband verpflichtet.

 

Rechtsgrundlage für die Festsetzung des geschützten Gebietes ist der § 9 Abs. 3 NDG, wonach die Deichbehörde durch Verordnung die Grenze des geschützten Gebietes nach dem höchsten bekannten Hochwasser unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten festsetzt.

 

Zur Ermittlung dieses Höchstwasserstandes ergeben sich im vorliegenden Fall zwei Möglichkeiten:

 

  1. Der nächste stromabwärts gelegene Pegel befindet sich in Bleckede bei Elbstromkilometer  549,7.

 

Der Deichanfang des Elbdeiches Alt Garge liegt bei Elbkilometer 542,7. Dies ergibt eine Entfernung von 7 km zum Pegel Bleckede.

 

Die Elbe hat zwischen den Pegeln Bleckede und Neu Darchau ein Wasserspiegelgefälle von

12 cm/km. Bei der errechneten Strecke von 7 km ergibt sich somit eine Wasserspiegeländerung von 84 cm.

 

Der bisher bekannte Höchstwasserstand am Pegel Bleckede datiert vom 12.06.2013 und liegt bei 11,93 mNN. Unter Hinzurechnung der errechneten Wasserspiegeländerung ergibt sich somit am Deichanfang Alt Garge ein zugrundezulegender Höchstwasserstand von 12,77 mNN.

 

  1. Der Artlenburger Deichverband hatte während des Hochwassers 2013 ein Vermessungsbüro beauftragt, die Hochwasserstände entlang der linksseitigen Elbdeiche zu ermitteln. Es ergab sich für den Bereich Alt Garge u. a. bei Elbkilometer 543,4 ein gemessener Höchstwasserstand von 12,68 mNN. Entsprechend des o. g. Rechenweges ergibt sich somit am Deichanfang Alt Garge (km 542,7) ein zu berücksichtigender Höchstwasserstand von 12,76 mNN.

 

Bei der Überlegung der Festsetzung des geschützten Gebietes muss angesichts der nicht überschaubaren künftigen Entwicklung der Hochwassergefahr (steigender Wasserspiegel durch den Klimawandel) durch eine Wahrscheinlichkeitsbetrachtung vorgebeugt werden, damit der Gebietsschutz auch bei ungünstiger Entwicklung für die Zukunft sichergestellt wird.

 

Unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes und um eine möglichst langfristige Auslegung der zu erlassenden Verordnung zu erreichen, wurde bei der endgültigen Festsetzung der Grenze des geschützten Gebietes, abweichend von der oben erläuterten gesetzlich vorgegebenen Höhenlinie von 12,77 NN, die nächst höhere auf volle Meter aufgerundete Höhenlinie von NN +13,00 m als Orientierungsmaßstab zu Grunde gelegt. Es wurde unter Einbeziehung aller Grundstücke, die von der Höhenlinie NN +13,00 m tangiert werden, auf einen vor Ort nachvollziehbaren Grenzverlauf – Straße, Wege, möglichst keine „Sägezähne“ zwischen Nachbargrundstücken – hingearbeitet.

 

Unter den o. g. Gegebenheiten wird die Grenze des deichgeschützten Gebietes wie in der Übersichtskarte (Anlage) dargestellt, festgesetzt. Das damit festgelegte geschützte Gebiet entspricht den Anforderungen und Erwartungen der Stadt Bleckede und des Artlenburger Deichverbandes.

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