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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/104  

Betreff: Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung im ambulanten Bereich der Hilfen zur Erziehung als Baustein des Qualitätsmanagements
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, KarstenAktenzeichen:51
Federführend:Fachbereich Soziales Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
29.04.2015 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2015-104 Prozessaufbau und -ablauf  

 

 

 

Anlage/n:

Schaubild Prozessaufbau und –ablauf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2015-104 Prozessaufbau und -ablauf (164 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Aufbau- und Ablaufplanungen des Projekts für eine Vereinbarung zur Leistungs- und Qualitätsentwicklung im ambulanten Bereich der Hilfen zur Erziehung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

 

Sachlage:

Im Herbst 2014 trafen sich Vertreter der beiden öffentlichen Jugendhilfeträger und Vertreter der geschäftsführenden Ebene der freien Träger. Inhalt dieser Gespräche war die Weiterentwicklung der Entgeltvereinbarung für den Bereich der ambulanten Leistungen (zum Beispiel Erziehungsbeistandschaften, sozialpädagogische Familienhilfen). Von den Vertretern der öffentlichen Jugendhilfe wurde bei der Betrachtung des Entgelts auch die Diskussion des Qualitätsbegriffs eingebracht.

 

Auch die Vertreter der freien Träger befanden eine Diskussion über die Frage, welche Leistungen erbracht werden und mit welchen Qualitätsstandards, die in diesem Fall sowohl die Qualitäten des freien Trägers als auch des öffentlichen Trägers betreffen, für sinnvoll.

 

Die Qualitätsdiskussion befindet sich insoweit in Lüneburg auf der Höhe der Zeit, da sich derzeit durch alle Fachveranstaltungen im Bundesgebiet die Diskussion des Qualitätsbegriffs wie ein roter Faden zieht.

 

Im Weiteren wird nun ein Projekt vorgestellt, das gemeinsam mit den Vertretern der freien Jugendhilfe in den nächsten Wochen und Monaten durchgeführt wird. Die nun folgende Darstellung ist inhaltsgleich mit einer Sitzungsvorlage für den Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Lüneburg.


Die für den Qualitätsentwicklungsprozess wesentlichen Leitfragen sind:

 

      Was entspricht dem „neusten Stand“ der Sozialen Arbeit?

 

      Wie kann verantwortlich und zielgerichtet gearbeitet werden?

 

      Welche Angebote werden dafür benötigt?

 

Um diese Fragen zu beantworten, bedarf es eines Dialogs zwischen den Leistungserbringern, also den freien Trägern, und den Jugendämtern von Hansestadt und Landkreis mit dem Ziel, sich auf eine Verbesserung der Arbeit und der Ergebnisse zu konzentrieren. Nur wenn die Akteure vor Ort
– gemeinsam mit den Adressaten, für die diese Leistung erbracht wird - sich in diesen Prozess einbringen, kann eine Praxistauglichkeit und somit ein valider Qualitätsbegriff beschrieben werden.

 

In einem Prozess in drei Schritten soll eine Struktur eines Qualitätsentwicklungsprozesses zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg sowie allen Anbietern von ambulanten Hilfen zur Erziehung erarbeitet werden, die den Fokus auf die gemeinsame Verantwortung für die Qualität und die Wirksamkeit der ambulanten Hilfen zur Erziehung (§§ 30,31 SGB VIII) legt.

 

Diese drei Schritte sehen folgendermaßen aus:

 

  1. Schritt: Rahmenkonzept Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach Qualitätskriterien strukturieren

Das Projekt zur Erarbeitung gemeinsamer Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen ist als grundlegender Schritt in diese Richtung zu betrachten. Im stationären Jugendhilfebereich gibt es einen Rahmenvertrag, der auf Länderebene zwischen Kommunen und freien Trägern vereinbart wurde. In diesem ist geregelt, wie Vereinbarungen zur Leistung und zur Qualitätsentwicklung zu gestalten sind. Für den Bereich der ambulanten Hilfen gibt es einen solchen Rahmenvertrag bundes- oder landesweit nicht. Es wird jedoch in der Fachdiskussion empfohlen. diesen auf kommunaler Ebene mit den handelnden Akteuren individuell zu vereinbaren. 

 

An dieser Stelle setzt das Verfahren zur Qualitätsentwicklung an. In einem partizipativen Prozess sollen gemeinsam mit den freien Trägern Leistungen definiert werden. Anhand dieser Leistungsbeschreibungen werden Qualitätskriterien sowie Indikatoren zur Messbarkeit der Wirkung der Hilfen festgelegt. Für den Prozess der Qualitätsentwicklung wird eine Struktur erarbeitet, welche unter anderem die Arbeitsschritte und den zeitlichen Rahmen festlegt.

 

Aufbau und Ablauf des Projekts sind im beigefügten Schaubild dargestellt.

 

  1. Schritt: Abschluss von individuellen Leistungsvereinbarungen mit allen Trägern der ambulanten Jugendhilfe

Es bestehen bereits seit Jahren Vereinbarungen und Leistungsbeschreibungen mit den freien Trägern, die sich bewährt haben. Durch den zu führenden Qualitätsdialog sind diese dann auf die aktuellen Anforderungen fokussiert und optimiert. Das gemeinsame Verständnis von Qualität und die Definition von Begriffen und Methoden schaffen die Grundlage dafür, sich zukünftig noch mehr auf die Gestaltung eines wirksamen Hilfeverlaufs zu konzentrieren.


Auf Grundlage des Rahmenkonzepts und der bereits vorliegenden Konzeptionen vereinbaren  Hansestadt und Landkreis mit jedem Träger (individuelle) Leistungsangebote, hinterlegt mit Qualitätsentwicklungsvereinbarungen. Ziel ist es unter anderem, maßgeschneiderte und auf die Stärken des jeweiligen Trägers ausgerichtete Leistungsangebote und Konzepte zu vereinbaren, die auf Wirksamkeit und Effizienz ausgerichtet sind.
Weiteres Ziel ist es, einen dialogischen Qualitätsentwicklungsprozess in Gang zu setzen, der als Querschnittsaufgabe verstanden wird und die gemeinsame Verantwortung fördert. Kostenbewusstsein und sparsamer Mitteleinsatz werden in Bezug auf das Output, also die Wirksamkeit hin ebenfalls überprüft.

 

  1. Schritt: Kontinuierlicher Überprüfungs- und Weiterentwicklungsprozess
    gemäß § 79 a SGB VIII

Für die notwendige kontinuierliche Weiterentwicklung, Anwendung und regelmäßige Überprüfung der Qualitätskriterien im Sinne des § 79 a SGB VIII wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78, die in Lüneburg schon seit vielen Jahren existiert, als geeignete Basis angesehen. In dieser Arbeitsgemeinschaft, in der sowohl die Ebene der freien und privaten Leistungsanbieter wie auch der beiden öffentlichen Jugendhilfeträger zusammenarbeiten, lässt einen partnerschaftlichen und transparenten Prozess der Aufstellung von Qualitätskriterien erwarten.

 

Langfristig soll diese Vorgehensweise der Qualitätsentwicklungsvereinbarung gemäß § 79 a SGB VIII auch für andere Aufgabenfelder des SGB VIII angewandt werden.

 

 

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