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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/215  

Betreff: Bericht über den Rettungsdienst im Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Trost, Heinz-OttoAktenzeichen:41-FEL
Federführend:Ordnung Bearbeiter/-in: Wieckhorst, Monika
Beratungsfolge:
Feuer- und Katastrophenschutzausschuss
27.10.2004 
Feuer- und Katastrophenschutzausschuss zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

keine

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Feuer- und Katastrophenschutzausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Sachlage:

Sachlage:

Grundlage für die Vorhaltung des öffentlichen Rettungsdienstes ist das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vom 29.01.1992. Dieses schreibt dem Landkreis Lüneburg als so genanntem Rettungsdienstträger die Vorhaltung eines bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Rettungsdienstes als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises vor.

 

Der Landkreis Lüneburg hat sich seinerzeit entschieden, den eigentlichen Rettungsdienst nicht selbst durchzuführen. Stattdessen wurden die in Lüneburg ansässigen Hilfsorganisationen DRK und ASB mit der Durchführung des Rettungsdienstes zu gleichen Teilen beauftragt. Damit hat sich der Landkreis Lüneburg an den gewachsenen Strukturen orientiert, denn diese beiden Hilfsorganisationen haben bereits vor Inkrafttreten des NRettDG rettungsdienstliche Leistungen eigenständig durchgeführt.

 

Das NRettDG schreibt aber auch vor, dass der Rettungsdienstträger eine Rettungsleitstelle als Einsatzzentrale für den Rettungsdienst vorzuhalten hat. Die Rettungsleitstelle wurde im Landkreis Lüneburg bereits seit 1982 als integrierte Feuerwehr-Einsatz- und Rettungsleitstelle betrieben, seinerzeit aber noch von der Stadt Lüneburg. Diese Einrichtung war bis Ende 1992 im Feuerwehrhaus Lüneburg in der Kaufhausstraße untergebracht. Aufgrund der neuen Regelung im NRettDG übernahm der Landkreis Lüneburg die Leitstelle dann aber zum 01.01.1993. Mit dieser Übernahme war der Umzug der Leitstelle in die heutigen Räume im Dienstgebäude Am Springintgut 1 verbunden.

 

Nachdem der Rettungsdienstträger zunächst eigene Erwägungen zur Organisation des Rettungsdienstes angestellt hatte, wurde 1995 in Abstimmung mit den Krankenkassen als Kostenträger für den Rettungsdienst eine Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Rettungsdienstes im Landkreis Lüneburg (sog. Rettungsdienstgutachten) in Auftrag gegeben. Aufgrund dieses Gutachtens wurde der Rettungsdienst insbesondere hinsichtlich der Rettungswachenstandorte und der Vorhaltezeiten für die Rettungs- und Krankentransportwagen neu organisiert. Die heutige Struktur ist im Wesentlichen noch auf das Gutachten zurückzuführen.

 

Ein zunehmend größer werdendes Problem stellt die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen dar. Zwar obliegt dem Rettungsdienstträger die alleinige Organisationshoheit für den Rettungsdienst, jedoch ist hinsichtlich der Kosten des Rettungsdienstes, die allein von den Krankenkassen zu tragen sind, Einvernehmen mit den Krankenkassen herzustellen. Über diesen Weg versuchen die Krankenkassen zunehmend, den Rettungsdienstträgern die Organisationshoheit zu entziehen, indem sie die Wirtschaftlichkeit von organisatorischen Maßnahmen (z.B. einer Fahrzeugbeschaffung) in Frage stellen und die Kostenübernahme ggf. einfach ablehnen oder in einem in die Organisationshoheit eingreifenden Maß reduzieren. In solchen Streitfällen stellt beiden Parteien der Weg zur Schiedsstelle für den Rettungsdienst, die paritätisch mit Vertretern des Rettungsdienstträger, der Beauftragten und der Kostenträger besetzt ist, offen. Gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle kann zudem Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

 

Seit den letzten Landtagswahlen wird in Niedersachsen verstärkt über eine Reform des NRettDG diskutiert. Angetrieben wird diese Diskussion vorwiegend von den Krankenkassen, die auf diesem Weg einerseits ihre Einflussmöglichkeiten verstärken und zum anderen eine deutliche Reduzierung des Kosten des Rettungsdienstes erreichen wollen. Vorgeschlagen wurden in diesem Zusammenhang im Wesentlichen eine Verlagerung der Organisationshoheit von den Landkreisen zu den Krankenkassen, die Zusammenlegung von Rettungsdienstbereichen mehrerer Landkreise sowie die Reduzierung der Rettungsleitstellen von derzeit fast 50 auf dann nur noch 10 – 15. 

 

Nachdem das Land Niedersachsen zunächst recht euphorisch auf diese Vorschläge reagiert hatte, hat man zwischenzeitlich nach Befragung der Interessenvertretungen mitgeteilt, dass eine umfassende Reform des NRettDG derzeit nicht mehr geplant sei. Auch das Thema Zusammenlegung von Rettungsleitstellen ist vorerst vermutlich bis zur Einführung des Digitalfunks in Niedersachsen (frühestens im Jahr 2010) auf Eis gelegt worden.

 

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