Vorlage - 2004/215
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Anlage/n:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Feuer- und Katastrophenschutzausschuss nimmt den Bericht
zur Kenntnis.
Sachlage:
Grundlage für die Vorhaltung des öffentlichen Rettungsdienstes
ist das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vom 29.01.1992. Dieses
schreibt dem Landkreis Lüneburg als so genanntem Rettungsdienstträger die
Vorhaltung eines bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Rettungsdienstes als
Aufgabe des eigenen Wirkungskreises vor.
Der Landkreis Lüneburg hat sich seinerzeit entschieden, den
eigentlichen Rettungsdienst nicht selbst durchzuführen. Stattdessen wurden die
in Lüneburg ansässigen Hilfsorganisationen DRK und ASB mit der Durchführung des
Rettungsdienstes zu gleichen Teilen beauftragt. Damit hat sich der Landkreis
Lüneburg an den gewachsenen Strukturen orientiert, denn diese beiden
Hilfsorganisationen haben bereits vor Inkrafttreten des NRettDG
rettungsdienstliche Leistungen eigenständig durchgeführt.
Das NRettDG schreibt aber auch vor, dass der
Rettungsdienstträger eine Rettungsleitstelle als Einsatzzentrale für den
Rettungsdienst vorzuhalten hat. Die Rettungsleitstelle wurde im Landkreis
Lüneburg bereits seit 1982 als integrierte Feuerwehr-Einsatz- und
Rettungsleitstelle betrieben, seinerzeit aber noch von der Stadt Lüneburg.
Diese Einrichtung war bis Ende 1992 im Feuerwehrhaus Lüneburg in der
Kaufhausstraße untergebracht. Aufgrund der neuen Regelung im NRettDG übernahm
der Landkreis Lüneburg die Leitstelle dann aber zum 01.01.1993. Mit dieser
Übernahme war der Umzug der Leitstelle in die heutigen Räume im Dienstgebäude
Am Springintgut 1 verbunden.
Nachdem der Rettungsdienstträger zunächst eigene Erwägungen zur
Organisation des Rettungsdienstes angestellt hatte, wurde 1995 in Abstimmung
mit den Krankenkassen als Kostenträger für den Rettungsdienst eine
Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Rettungsdienstes im
Landkreis Lüneburg (sog. Rettungsdienstgutachten) in Auftrag gegeben. Aufgrund
dieses Gutachtens wurde der Rettungsdienst insbesondere hinsichtlich der
Rettungswachenstandorte und der Vorhaltezeiten für die Rettungs- und
Krankentransportwagen neu organisiert. Die heutige Struktur ist im Wesentlichen
noch auf das Gutachten zurückzuführen.
Ein zunehmend größer werdendes Problem stellt die
Zusammenarbeit mit den Krankenkassen dar. Zwar obliegt dem Rettungsdienstträger
die alleinige Organisationshoheit für den Rettungsdienst, jedoch ist
hinsichtlich der Kosten des Rettungsdienstes, die allein von den Krankenkassen
zu tragen sind, Einvernehmen mit den Krankenkassen herzustellen. Über diesen
Weg versuchen die Krankenkassen zunehmend, den Rettungsdienstträgern die
Organisationshoheit zu entziehen, indem sie die Wirtschaftlichkeit von
organisatorischen Maßnahmen (z.B. einer Fahrzeugbeschaffung) in Frage stellen
und die Kostenübernahme ggf. einfach ablehnen oder in einem in die
Organisationshoheit eingreifenden Maß reduzieren. In solchen Streitfällen
stellt beiden Parteien der Weg zur Schiedsstelle für den Rettungsdienst, die
paritätisch mit Vertretern des Rettungsdienstträger, der Beauftragten und der
Kostenträger besetzt ist, offen. Gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle kann
zudem Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
Seit den letzten Landtagswahlen wird in Niedersachsen verstärkt
über eine Reform des NRettDG diskutiert. Angetrieben wird diese Diskussion
vorwiegend von den Krankenkassen, die auf diesem Weg einerseits ihre
Einflussmöglichkeiten verstärken und zum anderen eine deutliche Reduzierung des
Kosten des Rettungsdienstes erreichen wollen. Vorgeschlagen wurden in diesem
Zusammenhang im Wesentlichen eine Verlagerung der Organisationshoheit von den
Landkreisen zu den Krankenkassen, die Zusammenlegung von
Rettungsdienstbereichen mehrerer Landkreise sowie die Reduzierung der
Rettungsleitstellen von derzeit fast 50 auf dann nur noch 10 – 15.
Nachdem das Land Niedersachsen zunächst recht euphorisch auf
diese Vorschläge reagiert hatte, hat man zwischenzeitlich nach Befragung der
Interessenvertretungen mitgeteilt, dass eine umfassende Reform des NRettDG
derzeit nicht mehr geplant sei. Auch das Thema Zusammenlegung von
Rettungsleitstellen ist vorerst vermutlich bis zur Einführung des Digitalfunks
in Niedersachsen (frühestens im Jahr 2010) auf Eis gelegt worden.