Vorlage - 2014/291
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - Teilergebnisplan mit Konten formatiert, Stand 06.10.2014 (43 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - Zusammenstellung Gesamtetat 2015 (7 KB) | ||||
3 | Anlage 3 - Zusammenstellung Fälligkeit 2015 (6 KB) | ||||
4 | Anlage 4 - Finanzplanung Schulbausanierungsprogramm Haushalt 2015 (41 KB) | ||||
5 | Anlage 5 - Investitionshaushalt 2015 (16 KB) | ||||
6 | Anlage 6 - Übersicht der geplanten Baumaßnahmen 2015 (19 KB) |
Sachlage:
Mit Vorlage 2014/284 des Finanzmanagements vom 02.10.2014 haben die Kreistagsabgeordneten
den Haushaltsplanentwurf und das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2015 erhalten. Dieser Haushaltsplanentwurf enthält auch den Teilhaushalt der Gebäudewirtschaft mit dem zugeordneten Produkt „Liegenschaftsverwaltung / Gebäudemanagement“. Investitionen in die kreiseigenen Schulen, wie die Ansätze im Schulbausanierungsprogramm und die aus der Kreisschulbaukasse finanzierten Baumaßnahmen, sind direkt bei den jeweiligen Schulen veranschlagt. Entsprechendes gilt für die im Ergebnishaushalt abgebildeten Auflösungserträge aus Sonderposten und die Abschreibungen.
Die Produktziele stehen direkt unter der Produktbeschreibung. Die vereinbarte Strategie zur nachhaltigen und Wert erhaltenden Sanierung und Unterhaltung der kreiseigenen Gebäude wird weiter umgesetzt. Von den dafür bereitgestellten Mitteln werden mindestens 95 % für die Sanierung und Modernisierung der Schulen eingesetzt. Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung der kreiseigenen Liegenschaften (Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Müll, Reinigung, Versicherung) bleiben auf
18,62 Euro je m² Bruttogeschossfläche (BGF) festgeschrieben.
Der Ressourcenverbrauch für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der kreiseigenen Liegenschaften kann dem Produktergebnisplan der Gebäudewirtschaft entnommen werden. Zur besseren Orientierung ist der Teilergebnisplan der Gebäudewirtschaft als Anlage 1 noch einmal differenzierter mit den Konten und entsprechenden Erläuterungen dargestellt. So lassen sich die Erträge und Aufwendungen leichter zuordnen.
Der Teilergebnisplan weist für das Planjahr 2015 einen Zuschussbedarf von 9.579.300 Euro aus. Gegenüber dem diesjährigen Ansatz erhöht sich der Zuschussbedarf um 203.200 Euro bzw. 2,17 %.
Die Einnahmeerwartung entspricht weitgehend der des Vorjahres. Demgegenüber steht eine Ergebnisverschlechterung um 203.500 Euro bei den ordentlichen Aufwendungen. Davon entfallen allein 110.900 Euro auf gestiegene Aufwendungen für aktives Personal. Ursächlich hierfür sind neben den zu berücksichtigenden Tarifsteigerungen vor allem 1,5 neu geschaffene Schulhausmeisterstellen als Ergebnis eines im Hausmeisterbereich durchgeführten Stellenbemessungsverfahrens.
Eine Verbesserung um 32.700 Euro ergibt sich bei den Mieten und Pachten. Auch der Ansatz für die Bewirtschaftungskosten konnte nach dem Abbau von 5 Mobilklassen am Schulstandort in Scharnebeck um 3.600 Euro reduziert werden.
Der Ansatz für die Bauunterhaltung beläuft sich, wie in den Vorjahren verabredet, auf 1,0 % des Gebäudewiederbeschaffungszeitwertes. Der Gebäudewiederbeschaffungszeitwert wird jährlich dem aktuellen Baupreisindex angepasst. Gegenüber dem Vorjahr ist der Baupreisindex um 4 Prozentpunkte bzw. 3,8 % gestiegen. Das entspricht einer Ansatzerhöhung um rund 100.000 Euro.
Seitens der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) wird zur Mittelbemessung für die laufende reine Bauunterhaltung - d.h. ohne die Pflege der Außenanlagen, die beim Landkreis Lüneburg ebenfalls aus diesem Etat finanziert wird - ein Richtwert von 1,2 % des Gebäudewiederbeschaffungszeitwertes empfohlen. Dieser Richtwert wird bei den für 2015 angemeldeten Bauunterhaltungsmitteln von insgesamt 3.100.000 Euro um rund 750.000 Euro unterschritten. Diese Richtwertunterschreitung erscheint wegen des noch parallel laufenden Schulbausanierungsprogrammes gerechtfertigt. Nach Abschluss des Schulbausanierungsprogrammes wird der Bauunterhaltungsetat dann neu zu bemessen sein. Der in den Sanierungslisten erfasste Sanierungsbedarf summiert sich aktuell auf 39.318.600 Euro.
Die Verteilung der Bauunterhaltungsmittel erfolgte gemäß der mit dem Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen verabredeten und so vom Kreistag am 06.06.2005 beschlossenen Strategie zur nachhaltigen und Wert erhaltenden Sanierung und Unterhaltung der kreiseigenen Gebäude.
Übersichten der Verteilung der Bauunterhaltungsmittel sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Den Schwerpunkt der Arbeit in der Gebäudewirtschaft wird auch im nächsten Jahr wieder die 2007 begonnene Umsetzung des Programms zur Sanierung der kreiseigenen Schulen bilden. Für 2015 sind noch einmal 3 Mio. Euro an folgenden Schulen eingeplant:
- Gymnasium Oedeme Hauptgebäude 200.000 Euro
- Gymnasium Oedeme Süd 600.000 Euro
- Schulzentrum Scharnebeck 2.050.000 Euro
- Oberschule Bardowick 150.000 Euro
Diese Ansätze werden gemäß der nach den letzten Bauabschnitten aktualisierten Kostenschätzungen und -berechnungen nicht ausreichend sein, die Sanierungsmaßnahmen an den Schulzentren in Oedeme und Scharnebeck wunschgemäß abschließen zu können. Besonders in den letzten drei Jahren hat die sehr gute Konjunkturlage zu erheblichen Preissteigerungen am Markt geführt. Seit Beginn des Schulbausanierungsprogramms sind die Baupreise - je nach Gewerk - um 25 bis 30 % gestiegen. Diese Preissteigerungen ließen sich bei allem Bemühen, durch optimierte Planungen und Schieben von Maßnahmen Einsparungen zu generieren, nicht mehr auffangen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass die ersten Sanierungsplanungen inzwischen 10 Jahre alt sind und sich seitdem insbesondere im Bereich der haustechnischen Zentralen, deren Erneuerung in vielen Bereichen zunächst aus Kostengründen geschoben wurde, Verschleißerscheinungen verdichten, die jetzt zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs ein Handeln erforderlich machen. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, das Schulbausanierungsprogramm über das Jahr 2015 hinaus fortzuführen und dieses in der Finanzplanung bis 2018 auf insgesamt 50 Mio. Euro aufzustocken. Die entsprechend aktualisierte Finanzplanung im Schulbausanierungsprogramm ist als Anlage 4 beigefügt.
Dazu kommen in den Schulen folgende Investitionen, die aus der Kreisschulbaukasse (KSBK) finanziert werden:
- Schulen allgemein, zentraler Ansatz zur Umsetzung der Inklusion 500.000 Euro
- Schulzentrum Embsen, Errichtung IGS 400.000 Euro
- Berufsbildende Schulen, Errichtung Schul- und Wettkampfsporthalle 120.000 Euro
- Schulzentrum Oedeme, Einrichtung Sanierungsbereiche 105.000 Euro
- BBS III, Umbau und Neuausstattung Multifunktionsraum (NTW) 100.000 Euro
- Berufsbildende Schulen, Schallschutzmaßnahmen Sporthalle 80.000 Euro
- IGS Embsen, Erstausstattung Mobiliar u. a. 50.000 Euro
- BBS II, Ausbau EDV-Infrastruktur 30.000 Euro
- BBS III, Erweiterung Lagerraum Cafeteria 20.000 Euro
- Gymnasium Oedeme, Erweiterung Fahrradständer 20.000 Euro
- Schule am Knieberg, Errichtung Außenspielgeräte 10.000 Euro
- BBS III, Lagercontainer für Küchenabfälle 5.000 Euro
Insgesamt sollen im nächsten Jahr 1.440.000 Euro für Bau- und Ausstattungsmaßnahmen aus der Kreisschulbaukasse investiert werden.
Als sonstige bauliche Investitionen sind 80.000 Euro für den nach Umzug der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FEL) in die Kooperative Leitstelle frei werdenden Räumlichkeiten in Büroräume sowie
25.000 Euro für die Errichtung einer automatischen Schrankenanlage vor dem Parkplatz hinter dem Verkehrsamt in den Haushalt eingestellt. Dazu kommen 40.000 Euro für die Beschaffung beweglicher Vermögensgegenstände und 20.000 Euro für die Ersatzbeschaffung bei Schadensfällen. Dem Ansatz für die Ersatzbeschaffung bei Schadensfällen stehen entsprechende Einnahmeerwartungen aus Versicherungsleistungen und Schadenersatzansprüchen gegenüber. Eine Zusammenstellung der Mittelanmeldungen im Investitionshaushalt 2015 findet sich in Anlage 5.
In der Anlage 6 sind die in 2015 geplanten Baumaßnahmen noch einmal zusammengefasst dargestellt. Insgesamt beläuft sich das von der Verwaltung umzusetzende Investitionsvolumen im nächsten Jahr auf 7.645.000 Euro.
Die Verwaltung wird zu den einzelnen Ansätzen in der Sitzung noch mündlich vortragen und steht für Fragen zur Verfügung