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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2014/272  

Betreff: Haushalt 2015 - Fachdienst Umwelt
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.1. 122-400 Sonstige Ordnungsaufgaben des Fachdienstes Umwelt
 13.2. 537-110 Abfallwirtschaft - eigener Wirkungskreis
 13.3. 537-200 Ordnungsaufgaben nach Abfallrecht
 13.4. 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
 13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
15.10.2014 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Auszug aus dem Produkthaushalt (nur für beratende Mitglieder)

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Im Fachdienst Umwelt werden die o.g. Produkte bearbeitet

 

Dem Produkt 122-400  sind alle Aufgaben zugeordnet, für die es keine eigene Produktbezeichnung gibt:

 

  • Aufgaben der Immissionsschutzbehörde
  • Aufgaben der Bodenschutzbehörde
  • Aufgaben der Waldbehörde
  • Aufgaben der Deichbehörde
  • Aufsicht über Schornsteinfeger.

 

Diese Aufgaben sind sog. Kostenträger innerhalb des Produktes.

 

Die Produktbeschreibungen können dem Haushaltsplanentwurf entnommen werden. Zu den einzelnen Produkten ist für das Jahr 2015 Folgendes auszuführen:

 


Produkt 122-400

Bodenschutz (Kostenträger 122-40001)

Der Untersuchungsumfang (Turnus und Parameter) für die Erkundungen der Grundwasserbelastung am Standort Industriegebiet Melbeck/Embsen kann vermutlich weiter reduziert werden. Einen konkreten Vorschlag wird der beauftragte Gutachter erst Ende des Jahres 2014 hierzu machen, für den Haushalt 2015 lässt sich daher noch keine finanzielle Auswirkung beziffern. Der Ansatz wird daher bei 8.000,00 € belassen.

 

Produkt  554-00001

Beim Konto 4271010 (Maßnahmen für Umweltschutz u.ä.) wurde der Ansatz im Jahr 2014 auf

58.000,00 € erhöht.

Hintergrund ist ein Antrag des NABU Niedersachsen, das Life-Projekt zur Sicherung der Rotbauchunkenpopulation in Niedersachsen mit einem Schwerpunkt in Neuhaus 8 Jahre lang mit jeweils 9.000,00 € zu unterstützen (Gesamtprojektsumme 3,2 Mio. €). Der Antrag wurde unter Vorlagennummer 2013/128 beraten und dem NABU aufgrund dessen ein Letter of Intent ausgestellt. Da es sich bei der Projektförderung um eine zusätzliche freiwillige Leistung handelt, wurde  eine Kostenübernahme auf  5.000,00 € für 8 Jahre begrenzt. Da im Jahr 2014 sehr viele Life-Projekte im Antragsverfahren miteinander konkurrierten und andere Maßnahmen höher bepunktet wurden, ist eine Förderung durch die EU im ersten Durchgang abgelehnt worden. Der NABU hat den Antrag daraufhin überarbeitet  und erneut gestellt. Man hofft auf eine Bewilligung im zweiten Versuch. Die Mittelzusage bleibt insofern bestehen.

Aus dem besagten Konto werden u.a. im großen Umfang langfristige vertragliche Verpflichtungen und langjährig gewachsene und etablierte Maßnahmen finanziert:

 

  • Vertragsnaturschutz Heideflächen, Grünland, Wiesenvogelschutz

rd.

21.000,00 €

  • Kopfweidenpflege, Heckenpflege

rd.

5.000,00 €

  • Verbrauchsmaterial Landschaftspflegetrupp

rd.

2.500,00 €

 

Der „freie“ Anteil liegt somit jährlich bei rd. 25.000,00 €. Mit diesen werden möglichst in allen Samtgemeinden/Gemeinden Maßnahmen durchgeführt und Co-Finanzierungen für Förderprojekte geleistet. Im laufenden Jahr 2014 werden u.a. Schutzmaßnahmen im NSG Ilmenauniederung, Pflegemaßnahmen im Schietmoor, Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung, Maßnahmen zum Fledermaussschutz, Pflegemaßnahmen für eine Streuobstwiese und  Amphibienschutzmaßnahmen bezahlt.

  

Die Jägerschaft erhält seit dem Jahr 2014 einen Zuschuss von 10.000,00 € für Naturschutzprojekte. Damit soll sichergestellt werden, dass in dieser Höhe Einnahmen aus der Jagdsteuer für Naturschutzmaßnahmen eingesetzt werden.

 

Produkt 538-200

Für das Haushaltsjahr 2015 soll folgendes Ziel aufgenommen werden:

 

Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich mit einem Betrag von 30.000,00 € an der Erstellung eines Grundwassermodelles für das Kreisgebiet und sichert sich eigene Nutzungsrechte an diesem.

 

Unter Federführung des Bauernverbandes und der Geschäftsführung des Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände in Uelzen soll im Jahr 2014 ein Dachverband Feldberegnung gegründet werden. Neben der Bündelung der Interessen der Beregner ist wesentliche Aufgabe des Verbandes für zukünftige Beregnungsanträge ein hydrogeologisches Gutachten als Bewertungsgrundlage erstellen zu lassen.

 

Die Gründung des Verbandes erfolgt u.a. auch auf jahrelangen Druck des Landkreises als Wasserbehörde. Landwirten mit wasserrechtlichen Erlaubnissen für die Feldberegnung wurde eine Verlängerung für die Entnahme nur noch sehr kurzfristig mit der Maßgabe erteilt, dass für eine weitere Verlängerung das Zusammenwirken aller Entnahmen kumulativ betrachtet werden muss. So konnte nun erreicht werden, dass für das genannte Gutachten ein Grundwassermodell für den gesamten Landkreis aufgestellt wird.

 

Für den Landkreis besteht ein großes Interesse an der Erstellung des Modelles. Ebenso besteht Interesse daran, dieses Modell für eigene Fragestellungen und konkrete Fallkonstellationen zu nutzen. Als Beispiel kann hier eine Altlastenproblematik wie im Industriegebiet Lüneburg Süd genannt werden. Dies ist aber nur möglich, wenn eine Beteiligung an dem Modell erfolgt. Den gleichen Weg ist der Landkreis Harburg gegangen und hat vertraglich die Nutzung für eigene Zwecke abgesichert.

 

Die Gesamtkosten für ein kreisweites Gutachten werden sich auf mehrere 100.000,00 € belaufen  - genauere Zahlen liegen noch nicht vor. Die Kosten werden auch davon abhängen, wie komplex die Fragestellungen definiert werden und wie gut die vorliegenden Daten sind. In diesem Zusammenhang soll auch versucht werden, die vorliegenden Daten aller Grundwassernutzer im Landkreis (Wasserversorger, Industriebetriebe,…) in das Modell mit aufzunehmen. Die Beteiligung des Landkreises läge vermutlich unter 10% der Gesamtkosten.

 

Zusammenfassend sprechen folgende Gründe für eine Beteiligung:

 

  • Einmalige Gelegenheit zur Sicherung der Nutzungsrechte an dem Modell (s.o.)
  • Weitergehende Einflussnahme auf die Inhalte des Modells
  • Verbesserung der Qualität des Gutachtens durch Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel
  • Unterstützung der Landwirtschaft unter Schonung der Ressource Wasser und der grundwasserabhängigen Ökosysteme
  • Stärkung der eigenen Position als wesentlicher Akteur in der Wasserwirtschaft.

 

Außerdem ist wie in den Vorjahren geplant, wenigstens 3 Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung durchzuführen bzw. sich daran zu beteiligen

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