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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2014/196  

Betreff: Schuldner- und Suchtberatung nach § 16a SGB II
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, Martin
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Brandts, Yvonne
Produkte:14.9. 312-000 Grundsicherung für Arbeitssuchende n. SGB II
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
17.07.2014 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
15.09.2014    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vereinbarung Diakonieverband 2015-2018  

 

 

 

 

 

Anlage/n:

1 Anlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung Diakonieverband 2015-2018 (44 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Diakonieverband eine Vereinbarung über die Schuldner- und Suchtberatung zu den geänderten Konditionen zu schließen.

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg ist gem. § 6 Absatz 1 Ziffer 2 SGB II als kommunaler Träger für die Eingliederungsleistungen nach § 16 a Nr.1- 4 SGB II zuständig. Zu diesen Leistungen gehören auch die Schuldner- und Suchtberatung, soweit sie für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind.

 

Die Aufgabe der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II wird im Landkreis Lüneburg nicht durch das Jobcenter wahrgenommen. Die Erbringung der Beratungsleistungen nach § 16 a Ziffer 2 und 4 SGB II (Schuldner- und Suchtberatung) erfolgt seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch den Diakonieverband Lüneburg. Derzeit ist bis zum 31.12.2014 vertraglich geregelt, dass

 

 der Diakonieverband ein zusätzliches Beratungsangebot (face to face) von

 

        312 Beratungsstunden in der Suchtberatung

        420 Beratungsstunden in der Schuldnerberatung

 

vorhält.

 

 

Der Landkreis Lüneburg war dagegen verpflichtet, für die Wahrnehmung der Aufgaben die anstehenden Personal- und Sachkosten in Höhe von

 

      35.000,00 €  im Jahr

 

zu erstatten.

 

Vorgespräche mit dem Jobcenter und dem Diakonieverband haben stattgefunden. Alle Beteiligten vertreten die Auffassung, dass sich die getroffenen Vereinbarungen und darin enthaltenen Regelungen in der Praxis sehr bewährt haben und erfolgreich umgesetzt wurden.

Zur Planungssicherheit aller Beteiligten wurde zuletzt eine Vertragsdauer von vier Jahren von den Vertragspartnern vereinbart.

 

Der Diakonieverband bittet zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand aber insbesondere zur Verbesserung der jeweiligen Finanzplanungen auch künftig eine Vertragsdauer von vier Jahren vorzunehmen. Darüber hinaus wird - aufgrund steigender Personalkosten - um eine geringe Erhöhung der Kostenpauschale gebeten. Da das Budget seit 2006 nahezu gleich geblieben ist, können sich beide Vertragspartner eine Fortsetzung der Zusammenarbeit für einen weiteren Zeitraum von vier Jahren unter folgender erhöhter Kostenerstattung vorstellen:

 

      36.000,00 €  für das Jahr 2015

      36.500,00 €  für das Jahr 2016

      37.000,00 €  für das Jahr 2017

      37.500,00 €  für das Jahr 2018

 

 

Im Ausschuss müsste Einigkeit darüber erzielt werden, ob die Verwaltung ermächtigt wird, zu diesen Konditionen mit dem Diakonieverband eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Ein Vertragsentwurf wird dieser Vorlage beigefügt.

 

Der Diakonieverband wird dem Ausschuss seine Arbeit und das Verfahren mit dem Jobcenter in der Sitzung vorstellen.

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