Vorlage - 2014/196
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Vereinbarung Diakonieverband 2015-2018 (44 KB) |
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg ist gem. § 6 Absatz 1 Ziffer 2 SGB II als kommunaler Träger für die Eingliederungsleistungen nach § 16 a Nr.1- 4 SGB II zuständig. Zu diesen Leistungen gehören auch die Schuldner- und Suchtberatung, soweit sie für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind.
Die Aufgabe der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II wird im Landkreis Lüneburg nicht durch das Jobcenter wahrgenommen. Die Erbringung der Beratungsleistungen nach § 16 a Ziffer 2 und 4 SGB II (Schuldner- und Suchtberatung) erfolgt seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch den Diakonieverband Lüneburg. Derzeit ist bis zum 31.12.2014 vertraglich geregelt, dass
der Diakonieverband ein zusätzliches Beratungsangebot (face to face) von
312 Beratungsstunden in der Suchtberatung
420 Beratungsstunden in der Schuldnerberatung
vorhält.
Der Landkreis Lüneburg war dagegen verpflichtet, für die Wahrnehmung der Aufgaben die anstehenden Personal- und Sachkosten in Höhe von
35.000,00 € im Jahr
zu erstatten.
Vorgespräche mit dem Jobcenter und dem Diakonieverband haben stattgefunden. Alle Beteiligten vertreten die Auffassung, dass sich die getroffenen Vereinbarungen und darin enthaltenen Regelungen in der Praxis sehr bewährt haben und erfolgreich umgesetzt wurden.
Zur Planungssicherheit aller Beteiligten wurde zuletzt eine Vertragsdauer von vier Jahren von den Vertragspartnern vereinbart.
Der Diakonieverband bittet zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand aber insbesondere zur Verbesserung der jeweiligen Finanzplanungen auch künftig eine Vertragsdauer von vier Jahren vorzunehmen. Darüber hinaus wird - aufgrund steigender Personalkosten - um eine geringe Erhöhung der Kostenpauschale gebeten. Da das Budget seit 2006 nahezu gleich geblieben ist, können sich beide Vertragspartner eine Fortsetzung der Zusammenarbeit für einen weiteren Zeitraum von vier Jahren unter folgender erhöhter Kostenerstattung vorstellen:
36.000,00 € für das Jahr 2015
36.500,00 € für das Jahr 2016
37.000,00 € für das Jahr 2017
37.500,00 € für das Jahr 2018
Im Ausschuss müsste Einigkeit darüber erzielt werden, ob die Verwaltung ermächtigt wird, zu diesen Konditionen mit dem Diakonieverband eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Ein Vertragsentwurf wird dieser Vorlage beigefügt.
Der Diakonieverband wird dem Ausschuss seine Arbeit und das Verfahren mit dem Jobcenter in der Sitzung vorstellen.