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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2014/184  

Betreff: Zwischenergebnisse der Alten- und Pflegekonferenz des Landkreises Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, MartinAktenzeichen:5
Federführend:Fachbereich Soziales Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:14.15. 351-700 Sonstige soziale Angelegenheiten - örtlicher Träger - (FD 50)
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
17.07.2014 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

Anlage/n:

---

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die Einrichtung einer Datenbank/Internetplattform für Kurzzeitpflege in konkrete weitergehende Verhandlungen mit der Hansestadt Lüneburg und den Anbietern stationärer Pflege einzutreten.

 

 

 

 

Sachlage:

Die 2013 ins Leben gerufene Alten- und Pflegekonferenz hat nunmehr drei Mal getagt. Sie hat unter anderem vier Projektgruppen gebildet, die sich mit folgenden Themenbereichen befassen:

 

      Wohnen und Leben im ländlichen Raum und in der Hansestadt Lüneburg

      Mindestanforderungen Wohnen

      Informationspolitik – Netzwerke bilden

      Ausbilden und Binden von Pflegekräften

 

Einige der von der Alten- und Pflegekonferenz entwickelten Ideen/Projekte bedürfen nunmehr auch der Behandlung in politischen Gremien.

 

Zum einen geht es um die Entwicklung einer Datenbank/Internetplattform für Kurzzeitpflege.

 

In Hansestadt und Landkreis Lüneburg gibt es keine reinen Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Der Betrieb einer solchen Einrichtung wäre in einem Flächenlandkreis unwirtschaftlich. Dennoch werden derartige Plätze benötigt. Sie werden auch in den stationären Pflegeeinrichtungen, in denen Dauerpflegeplätze angeboten werden, als so genannte „eingestreute Kurzzeitpflege“ zur Verfügung gestellt.


Dies bedeutet, um dies zu veranschaulichen:

Wird eine pflegebedürftige Person zum Beispiel im Haushalt ihrer Kinder versorgt und fällt die Pflegeperson für einen gewissen Zeitraum (wegen Urlaub, Krankheit etc.) aus, dann muss die Pflege anderweitig sichergestellt werden.

 

Dies kann häufig nicht durch ambulante Pflege gewährleistet werden (weil diese nicht ausreichend wäre).

 

Dann wird es erforderlich, vorübergehend eine stationäre Pflege als so genannte Kurzzeitpflege zu gewährleisten.

 

Um den Angehörigen, die einen solchen Platz suchen, die Suche zu erleichtern, wird erwogen, eine Datenbank einzurichten. In dieser Datenbank könnten Einrichtungen immer ganz aktuell darstellen, ob sie Plätze für Kurzzeitpflege frei haben.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass in den stationären Einrichtungen der Region Lüneburg eigentlich immer freie Plätze vorhanden sind, aber natürlich nicht in allen Einrichtungen und zu unterschiedlichen Zeiten in unterschiedlichen Einrichtungen. Angehörige müssen also häufig bei verschiedenen Einrichtungen anfragen, um einen Platz zu finden.

 

Würden alle Einrichtungen in der Region in einer Internetplattform ihre freien Plätze tagesaktuell einstellen, wäre es Angehörigen möglich, relativ schnell einen ggf. in näherer Umgebung liegenden Platz zu finden.

 

Dies würde insbesondere bei sehr kurzfristig notwendig werdender Kurzzeitpflege ausgesprochen hilfreich sein. Ob dies auch bei mittelfristig absehbarer Kurzzeitpflege hilfreich sein wird, bleibt in der Praxis zu beobachten.

 

Vorgeschlagen wurde in der Sitzung auch, dass der Landkreis ggf. Platzkapazitäten bei stationären Einrichtungen einkauft, um auch mittelfristig absehbare Kurzzeitpflege verbindlich sicherzustellen. Dies wurde von Seiten der Verwaltung allerdings von vornherein als zu kostenintensiv für nicht durchsetzbar empfunden.

 

Die Kosten für eine solche Internetplattform lägen einmalig bei 8.400,00 € und einem Betrag von etwa 5.500,00 € jährlich für den laufenden Betrieb.

 

Hier müsste der Landkreis in Gesprächen mit den teilnehmenden stationären Einrichtungen und der Hansestadt klären, ob eine Kostenteilung möglich wäre.

 

Im Ausschuss sollte Einigkeit darüber erzielt werden, ob der Landkreis in derartige Verhandlungen eintreten soll, da in jedem Fall ein Anteil der Kosten beim Landkreis verbleibt und es sicherlich nicht gut wäre, in die Planung eines solchen Projekts einzusteigen, um im Nachherein festzustellen, dass die Kostenfrage nicht geklärt ist.

 

Als weiterer Vorschlag wurde die Einrichtung eines Bürger-Mobils/Info-Mobils diskutiert. Das Bürger-Mobil kombiniert als Info-Mobil sollte zunächst einmal die Mobilität im ländlichen Raum verbessern (Erleichterung von Arztbesuchen, Einkäufen usw.).

Hier wurde von Seiten der gemeindlichen Vertreter allerdings dargestellt, dass dies keine über die Alten- und Pflegekonferenz und dann über den Landkreis zu lösende Problematik sei. Die gemeindlichen Vertreter machten deutlich, dass dies Angelegenheit der örtlichen Ebene wäre. Dies wurde von der Alten- und Pflegekonferenz so auch akzeptiert.

 

Insoweit verblieb noch der Gedanke des Info-Mobils. Dieses sollte dem Zweck dienen, in Regelmäßigkeit und Verbindlichkeit Beratungsangebote von Sozialleistungsträgern in die Fläche zu transportieren. So könnte zum Beispiel sichergestellt werden, dass in der Gemeinde XY einmal im Monat die Pflegekasse, die Rentenversicherung etc. mobile Sprechstunden abhält.

 

In der Alten- und Pflegekonferenz wurde die Verwaltung beauftragt, diesen Gedanken einmal in der Hauptverwaltungsbeamten-Konferenz vorzustellen und dies auch mit den Sozialleistungsträgern zu besprechen. Die Verwaltung hat insoweit einmal Kontakt mit der AOK Lüneburg und der Deutschen Rentenversicherung aufgenommen, um festzustellen, inwieweit hier eine Bereitschaft bestehen würde, in ein solches Projekt einzusteigen und dieses dann auch personell zu hinterlegen.

 

Sowohl die AOK als auch die Deutsche Rentenversicherung signalisierten klar, dass sie sich eine Mitwirkung an einem solchen Projekt nicht vorstellen können. Dies hängt zum einen mit den dazu notwendigen personellen Ressourcen zusammen (um einmal im Monat in zehn Gemeinden einen Sprechtag abzuhalten, wären immerhin 120 Sprechtage erforderlich). Zum anderen wurde auch dargestellt, dass man in der Vergangenheit bereits mit Außensprechtagen wenig Resonanz erzielen konnte.

 

Auch in der Hauptverwaltungsbeamten-Konferenz stand man diesen Überlegungen zum Info-Mobil reserviert gegenüber. Dies auch mit Hinweis darauf, dass viele Sozialraumbüros heute über die vertragsgemäßen Leistungen mit dem Landkreis hinaus allgemeine Beratungen anbieten.

 

Insoweit hat die Verwaltung den Gedanken des Info-Mobils aus der Alten- und Pflegekonferenz nicht aufgegriffen.

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