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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2014/124  

Betreff: Interkommunale Zusammenarbeit - Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben "Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnisse" an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des FamilienBüros durch die Hansestadt Lüneburg
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 13.05.2014)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Maul, Hans-Richard
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Riegel, Andrea
Produkte:23.1. 111-100 Verwaltungsführung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
30.04.2014 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss
06.05.2014 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
19.05.2014    Kreisausschuss      
Kreistag
02.06.2014 
Kreistag geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Zweckvereinbarung FamilienBüro  

 

 

 

 

Anlage/n:

- 1 -

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zweckvereinbarung FamilienBüro (63 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg schließt mit der Hansestadt Lüneburg die beigefügte Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben „Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnisse“ an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des FamilienBüros durch die Hansestadt Lüneburg mit Wirkung zum 01.07.2014.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 13.05.2014:

Der Landkreis Lüneburg schließt mit der Hansestadt Lüneburg die beigefügte Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben „Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnisse“ an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des FamilienBüros durch die Hansestadt Lüneburg mit Wirkung zum 01.07.2014 mit der ergänzenden Darstellung der Folgen einer Kündigung in § 7 Abs. 3.

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Hansestadt und Landkreis Lüneburg praktizieren seit Jahren erfolgreich interkommunale Zusammenarbeit. Zielsetzung ist dabei die gemeinsame Lösung struktureller Probleme sowie die Schaffung effizienter Strukturen für die Aufgabenerfüllung durch Freisetzung zusätzlicher finanzieller und /oder personeller Ressourcen bei Verbesserung der Serviceleistung für Bürgerinnen und Bürger.

 

In Verfolgung dieser Zielsetzung konnte in den vergangenen Jahren bereits eine Vielzahl von Projekten realisiert werden. Als nächster Schritt wird die Ausdehnung der Zusammenarbeit auf die Aufgaben der Kindertagespflege und auf die Arbeit des FamilienBüros empfohlen. Zu diesem Zweck sollen die beiden genannten Aufgaben zusammengeführt und bei der Hansestadt Lüneburg erledigt werden.

 

Die Vorteile der Kooperation werden in der Erweiterung der Erreichbarkeitszeiten, einer besseren Abstimmung und damit einer höheren Qualität der Aufgabenerfüllung sowie einer flexibleren Urlaubs- und Krankheitsvertretung gesehen.

Gleichzeitig kann die Einrichtung FamilienBüro als zentrale Anlaufstelle für Familien des gesamten Landkreises besser beworben und damit familienfreundlicher genutzt werden.

 

In der Zweckvereinbarung werden die Übertragung einer Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises, nämlich die Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und die Erteilung von Pflegeerlaubnissen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, und die Beauftragung mit der Durchführung einer Aufgabe, die „nur“ eine freiwillige Serviceaufgabe ist – nämlich das Familienbüro –, kombiniert.

 

Die gemeinsame Einrichtung soll zum 01.07.2014 in Betrieb gehen. Hierfür stehen bei der Hansestadt Lüneburg entsprechend ausgestattete Büros zur Verfügung.

 

Für den Aufgabenbereich Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegerlaubnisse ordnet der Landkreis Lüneburg Mitarbeiterinnen im Umfang von 1,5 Stellen an die Hansestadt Lüneburg ab. Für das Familienbüro stellt die Hansestadt Lüneburg dem Landkreis Personal im Umfang von 0,5 Stellenanteilen zur Verfügung.

 

Die Sachkosten werden zwischen den Vertragspartnern abgerechnet. Weitere Einzelheiten können der Anlage entnommen werden.

 

Nähere Inhalte ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Text der Vereinbarung.

 

Die Zweckvereinbarung ist nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen. Sie liegt dem Niedersächsischen Innenministerium seit 25.03.2014 zur Prüfung vor. Eine Rückäußerung steht derzeit noch aus.

 

 

Ergänzende Sachlage vom 13.05.2014:

 

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Referat 32: Kommunalaufsicht, hat mit Erlass vom 09.05.2014 mitgeteilt, dass der Entwurf der Zweckvereinbarung dort abschließend geprüft sei. Eine Genehmigung der Zweckvereinbarung hinsichtlich der zu übertragenden Aufgaben würde gemäß § 2 Abs. 5 Sätze 2 und 3 Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit erteilt werden, soweit die Zweckvereinbarung um eine Darstellung der Folgen einer Kündigung ergänzt wäre.

 

Daraufhin wurde mit der Kommunalaufsicht die Ergänzung des § 7 der Vereinbarung um einen Absatz 3 mit folgendem Text abgestimmt:

 

"(3) Im Falle einer Kündigung nehmen Hansestadt und Landkreis ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung die Aufgaben nach dieser Zweckvereinbarung jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich wieder selbst wahr. Der Landkreis nimmt das für die Aufgabenerfüllung an die Hansestadt Lüneburg abgeordnete Personal zurück. Die Kostenerstattung nach § 5 Abs. 3 entfällt. Die Hansestadt Lüneburg übergibt dem Landkreis Lüneburg alle seine Aufgabenbereiche betreffenden Unterlagen und Informationen."

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Zweckvereinbarung mit vorstehender Ergänzung zu beschließen.

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