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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2014/122  

Betreff: Betreuung von Asylbewerbern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, Martin
Federführend:Fachbereich Soziales Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:14.11. 313-000 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
 15.5. 363-200 Förderung der Erziehung in der Familie
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
06.05.2014 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
19.05.2014    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Entwurf Ergänzung Sozialraumvertrag  
Übersicht Verteilung Vertragsmittel  

 

 

 

 

 

Anlage/n:

      Entwurf einer Ergänzung zum Sozialraumvertrag

      Übersicht über die Verteilung der Vertragsmittel

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Ergänzung Sozialraumvertrag (455 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Verteilung Vertragsmittel (440 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Sozialraumträgern/Gemeinden auf der Basis des beigefügten Vertragsentwurfs eine Regelung zur Betreuung von Asylbewerbern zu treffen.

 

Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Diakonieverband Lüneburg und AWO Soziale Dienste gGmbH einen Zuschuss in Höhe von 16.124,00 € zur Gegenfinanzierung eines Projekts zur Flüchtlingssozialarbeit.

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die steigende Anzahl von Asylbewerbern löst im Landkreis Lüneburg neben dem zunehmenden Bedarf an Wohnraum und Regelleistungen auch zunehmenden Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aus. Diese Unterstützung wird, da der Landkreis Lüneburg Asylbewerber in der Fläche dezentral unterbringt, durch die jeweilige Gemeindeverwaltung, aber in besonderem Umfang auch durch die örtlichen Sozialraumbüros geleistet.

 

Es handelt sich dabei um Unterstützungsleistungen in allgemeinen Lebensbereichen wie Begleitung bei Anmeldungen zum Kindertagesstätten- und Schulbesuch (und Begleitung in den ersten Tagen zu und in den Einrichtungen), Arztbesuchen, Behördenbesuchen und vieles mehr.

 

Dies sind – so weit in den Familien Kinder vorhanden sind – durchaus Aufgaben, die auch in das Aufgabenfeld der Sozialraumträger fallen. Festzustellen ist aber, dass die personellen Kapazitäten der Sozialraumträger nicht ausreichen, um diesen zusätzlich wachsenden quantitativen Anforderungen gerecht zu werden.

 

Festzustellen ist auch, dass die Sozialraumträger nicht für kinderlose Asylbewerber tätig werden müssen. Hier besteht – abgesehen vom Wirken der Gemeinden und ehrenamtlichen Engagement – ein Betreuungs- und Unterstützungsdefizit. In der Hansestadt besteht dieses Problem in dieser Form nicht, da dort bei zentraler Unterbringung auch eine sozialarbeiterische Betreuung sichergestellt ist.

 

Aus diesem Grund hatte der Kreistag im Rahmen der Haushaltsberatung 2014 einen Betrag in Höhe von 100.000,00 € bereitgestellt, um die Sozialraumträger/Gemeinden in ihrem Wirken zu unterstützen.

 

Mittlerweile haben sowohl mit den Gemeinden als auch mit den Sozialraumträgern Gespräche stattgefunden.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Zusammenarbeit auf Grundlage des beigefügten, die Sozialraumarbeit ergänzenden Vertrags möglich ist. Die Mittel sollten auf Grundlage des beigefügten Berechnungsbogens verteilt werden.

 

Zeitgleich ist mit der Arbeiterwohlfahrt und dem Diakonieverband besprochen worden, dass diese einen Antrag auf eine Zuwendung nach der Landesrichtlinie Integration stellen. Ziel ist es, zwei Halbtagskräfte für die Flüchtlingssozialarbeit zumindest bis Ende des Jahres 2014 einzustellen.

 

Finanzierungsplan:

 

29.440,00 € Landesmittel

16.124,00 € Kreismittel

45.564,00 €

 

Der Kreisanteil müsste ebenfalls aus den oben angegebenen Mitteln finanziert werden. Dies ginge nur, wenn die Auszahlung des Betrags in Höhe von 100.000,00 € gestreckt wird. Dazu müssten, anders als im Vertrag vorgesehen, eine Rate im Jahr 2014 und eine Rate aus den dann zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln 2015 gezahlt werden.

 

Denkbar wäre allerdings auch eine teilweise „Umwidmung“ der im Haushaltsplan 2015 erstmals vorgesehenen Mittel für Wohnraumlotsen. Da im Hinblick auf dieses Projekt noch keine konkreten Schritte unternommen worden sind, ist nicht vorstellbar, dass der Betrag in Höhe von 30.000,00 € in 2014 in voller Höhe benötigt wird. Ggf. würde auch eine Inanspruchnahme der in 2015 vorgesehenen zusätzlichen 10.000,00 € für eine Aufstockung der Arbeit der Kulturmittler in Betracht kommen.

 

Die Verwaltung würde die Variante einer Finanzierung aus dem Ansatz für Wohnraumlotsen favorisieren.

 

Die Angelegenheit ist auch bereits im Ausschuss für Soziales und Gesundheit vorgestellt worden.

 

Da es sich hier aber um eine Veränderung der Sozialraumverträge handelt, die in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen und eine Befassung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit erst im Juli möglich ist, sollte eine Beschlussempfehlung im Jugendhilfeausschuss erarbeitet werden.

 

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