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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2014/115  

Betreff: Situation in der Kindertagespflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
06.05.2014 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

Anlage/n:

---

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

Sachlage:

 

Aktueller Stand:

Die Kindertagespflege hat sich in den vergangenen Jahren qualitativ und quantitativ weiterentwickelt. Die Kindertagespflegepersonen aus Hansestadt und Landkreis Lüneburg werden in dem 160 Stunden umfassenden Qualifizierungskurs gut auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Sie erarbeiten während des Kurses eine eigene Konzeptmappe und führen ein 14-tägiges Praktikum durch.

 

In der Startphase erfolgt ein Hausbesuch der Fachberatung des Ev. Kindertagesstättenverbands Lüneburg (Vertragspartner von Hansestadt und Landkreis), um so eine gezielte Hilfestellung geben zu können und damit zu verhindern, dass Kindertagespflegepersonen frühzeitig ihre Tätigkeit wieder beenden. Dies hat sich als sehr positiv erwiesen.

 

Derzeit verfügen 136 Kindertagespflegepersonen über eine gültige Pflegeerlaubnis nach dem Standard des deutschen Jugendinstituts (160 Stunden). Der größte Anteil befindet sich in der Samtgemeinde Bardowick mit 20 tätigen Kindertagespflegepersonen. Mit nur einer Kindertagespflegeperson stellt die Gemeinde Amt Neuhaus den geringsten Anteil dar.

 

Seit dem 31.05.2012 entsprechen alle tätigen Kindertagespflegepersonen dem Standard des Deutschen Jugendinstituts. Es werden nur noch in Ausnahmefällen befristete Pflegeerlaubnisse an Kindertagespflegepersonen erteilt, die noch nicht über die 160 Unterrichtseinheiten Qualifizierungsstunden verfügen, sich aber schon in einem Qualifizierungskurs befinden.

 

Die neue Satzung regelt, dass  zukünftig nur noch qualifizierte Kindertagespflegepersonen eine Pflegeerlaubnis erhalten. Kinderfrauen, die bisher im Haushalt von Erziehungsberechtigten tätig waren, erhalten keine Genehmigung mehr und werden nicht mehr bezuschusst.

 

Qualifizierung:

Der Ev. Kindertagesstättenverband bietet über die Fachberatung zweimal jährlich Qualifizierungskurse für 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Kurs an. Zurzeit nehmen 13 Personen aus dem Landkreis an einem Kurs teil.

 

Im Jahr 2013 haben von insgesamt 16 Teilnehmerinnen aus dem Landkreis Lüneburg elf Teilnehmerinnen ihre Pflegeerlaubnis beantragt und erhalten.

 

Qualitätssicherung und -entwicklung:

Die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagespflege wird durch die Fachberaterinnen der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg koordiniert. Die Qualität jeder einzelnen Kindertagespflegeperson wird durch regelmäßige Hausbesuche (im Zwei-Jahres-Rhythmus) von der jeweiligen Fachberaterin geprüft (z.B. konzeptionelle Arbeit, Umgang mit den Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, Fortbildungen). Derzeit wird eine Konzeption zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII erarbeitet.

 

Kindertagespflegepersonen sollen nach der Grundqualifizierung eine Teilnahme an Fort- und Weiterbildung von mindestens zehn Unterrichtseinheiten innerhalb von zwei Jahren nachweisen. Dafür werden von der Fachberatung des Ev. Kindertagesstättenverbands sechs Fortbildungsangebote bereitgehalten.

 

Darüber hinaus haben Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit, sich unter fachlicher Anleitung in einer kollegialen Fallbearbeitung beraten zu lassen.

 

Erstmalig können qualifizierte Kindertagespflegepersonen an dem neuen Weiterbildungsprogramm STEP teilnehmen. Themeninhalte sind zum Beispiel: verlässliche Bindungen aufbauen, Kindertagespflege wertschätzend und professionell gestalten, gelingende Erziehungs- und Bildungspartnerschaften. Diese Weiterbildung ist vorgesehen für Kindertagespflegepersonen, die schon länger in dem Bereich tätig sind und sich vorstellen können, Kinder mit sozialpädagogischem Förderbedarf zu betreuen.

 

Im März wurde im Auftrag der Hansestadt und Landkreis Lüneburg eine Fachtagung für die Kindertagespflegepersonen organisiert, an der 80 Kindertagespflegepersonen teilgenommen haben. Als Referentin wurde die Dipl.-Psychologin Frau Döring eingeladen, die zum Thema Bindung vortrug.

 

Der Bildungsauftrag ist für die Kindertagespflegepersonen im Orientierungsplan für frühkindliche Bildung und Erziehung konkretisiert und wird seitdem im Qualifizierungskurs als Baustein mit behandelt.

 

Auf Initiative des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde eine Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygienepraxis in der Kindertagespflege erarbeitet. Die Kindertagespflegepersonen werden von der Fachberaterin hierüber informiert und beraten.

 

Erstmalig werden in diesem Jahr regionale Vernetzungstreffen von der Fachberatung des Ev. Kindertagesstättenverbands angeboten. Diese Treffen dienen dem Austausch untereinander und als fachliche Weiterbildung. Die Themen richten sich nach den regionalen Bedürfnissen.


Fluktuation:

Jährlich beenden durchschnittlich ca. 20 Kindertagespflegepersonen ihre Tätigkeit. Besonders hoch war die Anzahl der Kindertagespflegepersonen, die ihre Tätigkeit beendet haben, im Jahr 2012, da in diesem Jahr die Qualifizierungsstunden auf 160 Unterrichtseinheiten erhöht wurden und alle Kindertagespflegepersonen verpflichtet wurden, sich nachzuqualifizieren.

 

Da das Deutsche Jugendinstitut vorsieht, die Qualifizierungsstunden nochmals auf 300 Unterrichtseinheiten zu erhöhen, wird derzeit von den Fachberaterinnen von Hansestadt und Landkreis geprüft, welche Fortbildungen für die Qualifizierung anerkannt werden würden.

 

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