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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2014/108  

Betreff: Bericht über rechtliche Vorgaben für den Betrieb eines Schlachthauses
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Frau Knorr
Federführend:Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
Produkte:9.1. 122-100 Veterinäraufsicht
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
05.05.2014 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Beim Thema Schlachten geht es um die Frage, ob ein kleines Schlachthaus für die Archeregion oder ein "mobiler Schlachter" für die Archeregion denkbar ist, um lange Tiertransporte zu vermeiden bzw. welche Vorschriften dagegen sprechen.

 

Schlachtstätten erfordern eine Zulassung nach dem EU Recht. Für die Zulassung von EU Betrieben ist in Niedersachsen das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zuständig.

Die EU Vorgaben müssen hierbei im Einzelnen erfüllt werden, wobei regelmäßig grundsätzlich risikoorientiert auch die Größe des Betriebes Berücksichtigung findet.

Grundsätzlich ist der Lebensmittelunternehmer für die Sicherheit der von ihm produzierten Lebensmittel und für die Einhaltung der EU Vorgaben selbst verantwortlich. Hierbei sind umfangreiche Sachkenntnisse erforderlich. Zudem müssen die tierschutzrechtlichen Vorgaben bei der Schlachtung beachtet werden. Für das Schlachten von Tieren ist der Nachweis einer Sachkunde erforderlich. Derjenige, der Tiere schlachtet, muss umfangreiche rechtliche Vorgaben (EU Vorgaben und nationales Recht) beachten.

Einen Einblick in die Vorgaben für handwerkliche Fleischereien bietet die Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in handwerklichen Fleischereien des Deutschen Fleischer-Verbandes, Frankfurt.

Eine mobile Schlachtstätte gibt es derzeit nach Kenntnis des LAVES in Europa nicht. Eine mobile Schlachtstätte hat es wohl bis vor einiger Zeit im EU Ausland gegeben. Die Kosten der Anlage beliefen sich auf ungefähr 500.000 Euro.

 

Die Verwaltung wird hierzu mündlich vortragen.

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