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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2014/106  

Betreff: Regionales Konzept zur gemeinsamen Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder in Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg - Wegbereiter zur Inklusion
(im Stand der 2. Aktualisierung vom 26.06.2014)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, KarstenAktenzeichen:51 12 04/1.4 III
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.10. 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
06.05.2014 
Jugendhilfeausschuss geändert beschlossen   
Kreisausschuss
19.05.2014    Kreisausschuss      
Jugendhilfeausschuss
16.07.2014 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Neu Regionales Konzept 3. Fortschreibung (5- 2014) mit Anlagen  

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Regionales Konzept (3. Fortschreibung)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neu Regionales Konzept 3. Fortschreibung (5- 2014) mit Anlagen (3256 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Entwurf der dritten Fortschreibung des Regionalen Konzepts zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit den Trägern von Kindertagesstätten Planungsgespräche über die Möglichkeiten der Umsetzung des Regionalen Konzepts zu führen. 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Gemäß § 1 Absatz 1 der Verordnung über Mindestanforderungen für die gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern (2. Durchführungsverordnung zum Nds. Kindertagesstättengesetz) dürfen integrative Gruppen in Regelkindergärten nur dann errichtet werden, wenn die örtliche Betreuung, Förderung und therapeutische Versorgung der behinderten Kinder sowie die Fortbildung der Fachkräfte sichergestellt sind. Um die Genehmigung von Integrationsplätzen in Regeleinrichtungen möglich zu machen, ist der öffentliche Jugendhilfeträger gehalten, ein so genanntes Regionales Konzept aufzustellen.

 

In der Anlage zu dieser Vorlage ist nunmehr die dritte Fortschreibung des Regionalen Konzepts beigefügt. Die Erarbeitung und Fortschreibung des Regionalen Konzepts erfolgt im Landkreis Lüneburg traditionell über einen Arbeitskreis, in dem die Fachkräfte, die die Integration vor Ort leisten, der Fachdienst Senioren und Behinderte, das Gesundheitsamt und Vertreter der Träger der Einrichtungen zusammenarbeiten.

 

Im Zuge der Inklusionsdiskussion hat nunmehr bei der Erarbeitung der dritten Fortschreibung des Regionalen Konzepts ein Richtungswechsel stattgefunden.

 

War in dem ersten Regionalen Konzept (2000) noch die Gleichzeitigkeit von Integrationsgruppen und die Möglichkeit der Einzelintegration in Regeleinrichtungen gegeben, wurde mit der zweiten Fortschreibung (2006) eine Abkehr von diesem dualen System vorgenommen.

 

War am Anfang vorrangig die Schaffung von Möglichkeiten für die gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern in Regeleinrichtung leitend, rückten in der Diskussion mit der zweiten Fortschreibung des Regionalen Konzepts stärker qualitative Gesichtspunkte in den Vordergrund. Der Arbeitskreis einigte sich zu dem damaligen Zeitpunkt auf die Festlegung so genannter Schwerpunkt-Einrichtungen. In jeder Samtgemeinde wurde eine Einrichtung ausgewählt, die vorrangig Integrationsplätze anbot. Nur wenn diese Einrichtungen ausgelastet waren, wurde ggf. in einer weiteren Einrichtung eine Integrationsgruppe eröffnet. Die wohnortnahe Versorgung von Kindern mit Behinderung war insoweit eingeschränkt, wurde aber einer größeren Fachlichkeit und Qualität der Arbeit gegenüber zurückgestellt.

 

Die fachlichen Argumente lagen insbesondere auf der Sicht, dass im dualen System auf Grund der Nichtplanbarkeit des Bedarfs an Plätzen für Kinder mit Behinderung ein laufendes Öffnen und Schließen von Betreuungsangeboten die Folge war. Die von den Fachkräften durch Fort- und Weiterbildung, aber auch in der konkreten alltäglichen praktischen Auseinandersetzung erworbene Fachlichkeit wurde damit immer wieder unterbrochen. Der Arbeitskreis ließ sich daher damals von dem Gedanken leiten, Strukturen möglichst nachhaltig und dauerhaft zu schaffen, die trotz schwankenden Bedarfs relativ sicher regelmäßíg bedarfsgerecht gefordert wurden. Das in den Integrationsgruppen arbeitende Personal konnte sich daher nachhaltig dauerhaft auf die Arbeit mit den behinderten Kindern einrichten und diese durchführen.

 

Von dieser Sichtweise wurde jetzt insbesondere unter dem inklusiven Gesichtspunkt mit der dritten Fortschreibung Abstand genommen. Nunmehr tritt wieder stärker der Aspekt in den Vordergrund, dass Kinder mit Behinderung wohnortnah in der nächstgelegenen Einrichtung einen Betreuungsplatz finden sollen. Daher soll es zukünftig wieder eine Ko-Existenz zwischen Integrationsgruppen und Einzelintegrationen geben und insbesondere die Möglichkeit bestehen, mehrere Integrationsgruppen zu eröffnen, ohne dass diese jeweils bis zur maximalen Belegungsgrenze ausgenutzt werden.

 

Den Bestrebungen des Landkreises Lüneburg, hier nunmehr zu einem neuen Verständnis der gemeinsamen Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern zu kommen, trägt die Landesregierung mit ihrem Fortbildungsprogramm für integrative Fachkräfte in Kindertagesstätten Rechnung. Sowohl die vhs Region Lüneburg als auch die Bildungs- und Tagungsstätte Ostheide werden, beginnend im Mai 2014 bis zum Herbst 2015, entsprechende Fachkräfte ausbilden.

 

Hiermit ist grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, dass in vielen Einrichtungen die entsprechenden fachlichen Ressourcen geschaffen werden, um dort eine gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern durchzuführen.

 

Das in der Anlage beigefügte neue Regionale Konzept wurde von allen Beteiligten im Rahmen des Arbeitskreises begrüßt.

 

Die Verwaltung geht daher davon aus, dass die Umsetzung des Regionalen Konzepts durch Überzeugung und die intensive Diskussion mit den Trägern von Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg und dem dort tätigen Personal erfolgen muss.


Die Verwaltung beabsichtigt daher, noch im Frühjahr einen Fachtag durchzuführen, der vom Bildungswerk der Nds. Wirtschaft (BNW) moderiert wird, in dem mit den Leitungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Regeleinrichtungen, die bisher keine Integrationsplätze angeboten haben, ein Gespräch über die zukünftige Entwicklung geführt werden soll.

Es gibt auch weitergehende Absprachen mit dem BNW, hier insbesondere in den Gemeinden, die einer Planung schneller nähertreten, kleinräumigere, ggf. auf Samtgemeindegröße organisierte moderierte Planungsgespräche durchzuführen.

 

Parallel werden die Gemeinden als Kooperationspartner im Kindertagesstättenwesen informiert. Die Verwaltung wird die Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten noch einmal offiziell über die Fortschreibung des Regionalen Konzepts informieren. Zum Teil ist Gemeindevertretern durch ihre Mitarbeit im bereits benannten Arbeitskreis der Inhalt bekannt.

 

Aber auch für den Landkreis Lüneburg wird die skizzierte Entwicklung nicht ohne organisatorische und finanzielle Folgen bleiben.

 

In 2013 wurden 40 Kinder mit körperlicher, geistiger bzw. seelischer Behinderung in Regeleinrichtungen betreut. Insbesondere die Finanzierung der Drittkraft in Integrationseinrichtungen wird jeweils durch die Anzahl der mit Kindern mit Behinderung belegten Plätze geteilt. Sollten nun zukünftig mehr Integrationsgruppen mit geringer Auslastung angeboten werden, so würde sich der auf dieses Angebot entfallende zusätzliche Personalkostenzuschuss von derzeit rund 400.000,00 € per anno maximal verdoppeln. Von diesen Kosten entfallen 80 % auf Kinder, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten. Diese Kosten werden zum Teil durch das Quotale System refinanziert.

 

Es ist weiter davon auszugehen, dass die hier skizzierten Kosten sich erst in den nächsten Jahren ergeben werden, da von einem sukzessiven bedarfsgerechten Aufbau von zusätzlichen Integrationsgruppen ausgegangen wird.

 

Der Fachdienst legt nunmehr den Entwurf der dritten Fortschreibung des Regionalen Konzepts dem Fachausschuss vor, um die Zustimmung zu dem oben angeführten weiteren Diskussionsprozess zu erhalten.

 

 

Sachlage vom 13.05.2014:

 

Kurz vor der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.05.2014 erreichte die Verwaltung die Information, dass das im Entwurf befindliche Regionale Konzept einen entscheidenden Mangel aufwies. Die Neuerungen im Bereich der Integration in Krippeneinrichtungen waren im Regionalen Konzept nicht enthalten.

 

Die ursprüngliche Planung, die Vorlage deshalb erst in der Jugendhilfeausschusssitzung am 16.07.2014 zu behandeln, wurde auf Bitten des Vertreters der Gemeinden im Jugendhilfeausschuss, Herrn Völker, aufgegeben. Er bat darum, doch zeitnah zu einer Beschlussfassung durch den Landkreis über das Regionale Konzept zu kommen, um den Trägern von Kindertagesstätten (hier überwiegend den Gemeinden) die Möglichkeit zu geben, die neuen Strategien und Strukturen in ihrer Planung für das Kindergartenjahr 2014/2015 ggf. schon berücksichtigen zu können. Der Jugendhilfeausschuss fasste daher den Beschluss, die Vorlage an den Kreisausschuss weiterzugeben mit den nun erfolgten Ergänzungen bezüglich der Integration in Kinderkrippen.

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