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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2014/070  

Betreff: Aktuelle Informationen zur Aufnahme von Asylbewerbern im Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Gutmann, Carina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
24.03.2014 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

Anlage/n:

keine

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

Sachlage:

 

Nach dem Gesetz zur Aufnahme ausländischer Flüchtlinge und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz) sind die Landkreise und kreisfreien Städte zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes und damit auch für die Unterbringung dieser Ausländerinnen und Ausländer zuständig.

 

Ferner regelt das Aufnahmegesetz ausdrücklich, dass die Landkreise die kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden zu diesen Aufgaben per Satzung oder Vertrag heranziehen können.

 

Der Landkreis Lüneburg hat die kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden für die Aufgabe der Unterbringung der Asylbewerber mit einer einvernehmlich getroffenen Vereinbarung herangezogen. Der Hansestadt Lüneburg wurden als große selbstständige Stadt sowohl die Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als auch die der Unterbringung der Asylbewerber per Lüneburg-Vertrag bzw. Satzung übertragen.

 

Die Zuweisung der Ausländerinnen und Ausländer erfolgt durch die Landesaufnahmebehörde (LAB) direkt an die Gemeinden. Bei der Verteilung werden die Einwohnerzahlen der Gemeinden berücksichtigt.


Das Land zahlt den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Abgeltung aller Kosten (laufende Leistungen zum Leben, Unterbringung und die Krankenkosten) eine Pauschale von jährlich 5.932,- €.

 

Kosten für eine persönliche/soziale Betreuung dieses Personenkreises sind hier nicht gesondert berücksichtigt.

 

Wie bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses berichtet, hat der Landkreis Lüneburg für die Betreuung von Asylbewerbern im Jahr 2014 100.000,00 € im Haushalt eingestellt. Am 17. März 2014 findet ein Gespräch zwischen Vertretern des Landkreises, der Sozialraumträger und den Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis statt. Hier soll besprochen werden, inwieweit eine Betreuung von Asylbewerbern über die Sozialraumträger möglich ist.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung zum aktuellen Stand der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge/Asylbewerber berichten.

 

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