Vorlage - 2013/185-1
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Nr. | Name | ||||
1 | Antrag Die Linke -SozialCard- vom 06.08.2013 (523 KB) |
Beschlussvorschlag:
Es ist über den Antrag der Fraktion Die Linke:
„Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern von Freibädern, Hallenbädern, Museen und mit dem Theater Lüneburg, der Hansestadt Lüneburg sowie dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) ergebnisorientierte Verhandlungen mit dem Ziel der Einführung einer SozialCard/HanseCard aufzunehmen“ zu befinden.
Beschlussvorschlag vom 23.06.2014:
Die Aktualisierung dieser Vorlage dient der Information des Ausschusses über den derzeitigen Stand der Dinge. Der Ausschuss sollte insoweit entscheiden, ob der von der Verwaltung angedachte Weg weiter gegangen werden kann.
Sachlage:
Im Hinblick auf den vorliegenden Antrag war die Verwaltung mit Beschluss des Kreisausschusses vom 19.09.2013 beauftragt, zunächst weitergehende Informationen einzuholen, um der Diskussion eine konkrete Datenlage zugrunde legen zu können.
Der Antrag nimmt Bezug auf die HanseCard. Festzustellen ist aber, dass der begünstigte Personenkreis (im Hinblick auf die Voraussetzungen und Anzahl der begünstigten Personen) dann deutlich größer wird.
Während die HanseCard nur für unter 18-Jährige (so weit sie im Leistungsbezug nach dem SGB II/SGB XII, Wohlgeldgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz stehen) vorgesehen ist (das sind im Stadtgebiet Lüneburg ca. 950 Personen), sieht der vorliegende Antrag eine Altersbeschränkung nicht vor.
Dies würde bedeuten, dass die SozialCard in etwa folgende Anzahl von Leistungsberechtigten erfassen würde:
Grundsicherung nach dem SGB II 12.800
Grundsicherung nach dem SGB XII 1.860
HLU SGB XII 290
Wohngeld 1.000
Asylbewerberleistungsgesetz 250
Hilfe zur Pflege SGB XII 580
Eingliederungshilfe SGB XII 1.500
Summe 18.280
Diese Zahl ist insoweit nicht zu 100 % belastbar, als dass in manchen Bereichen nur die Fallzahlen, aber nicht die im Haushalt lebenden Personen (zum Beispiel Wohngeld) gezählt werden. In anderen Leistungsbereichen kann es zu Doppelzählungen kommen (Eingliederungshilfe kann bei einer Person sowohl einen Wohnheimfall als auch einen WfB-Fall auslösen). Es besteht auch die Möglichkeit, dass Wohngeldempfänger zugleich Eingliederungsleistungsempfänger sind.
Insgesamt lässt sich aber durchaus feststellen, dass die Größenordnung von 18.000 Personen realistisch ist.
Diese Zahlen erfassen insoweit – das sei ausdrücklich festgestellt – nicht Leistungsempfänger aus anderen Bereichen des SGB.
Im Hinblick auf die Leistungen, die ggf. mit der SozialCard verbunden sein können, ist zunächst ein Vergleich mit der HanseCard anzustellen. Diese bietet 50 %-ige Vergünstigungen im
Sportbad, Freibad, Theater Lüneburg, Deutsches Salzmuseum, vhs Lüneburg, Ev. Familienbildungsstätte Lüneburg, Eisstadion Adendorf, Freibad Adendorf und kostenlose Benutzung der Ratsbücherei
Darüber hinaus hat die Verwaltung geprüft, welche Vergünstigungen Sozialkarten andernorts (im Wesentlichen Städte) bieten.
Auch andernorts werden vergleichbare Vergünstigungen angeboten, der Zugang wird in der Regel auch vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII bzw. Wohngeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz abhängig gemacht.
Die Sozialkarten eröffnen dort auch Zugang zu Einrichtungen, die in Lüneburg ohnehin für Leistungsbezieher nach dem SGB II usw. vorgesehen sind (zum Beispiel Kleiderkammer, Tafel, Zeughaus etc).
Bemerkenswert ist allerdings, dass andernorts durchaus auch Leistungen privater Anbieter ggf. vergünstigt in Anspruch genommen werden. Hier gibt es insoweit eine Analogie zur Ehrenamtskarte.
So weit – was eher selten ist – auch ein Landkreis als Träger der SozialCard auftritt (Landkreis Bad Tölz), bieten dann auch die kreisangehörigen Gemeinden Vergünstigungen an, die aber untereinander nicht abgestimmt sind und stark schwanken. Manche Gemeinde bietet 10 %, manche Gemeinde 50 % Vergünstigung auf Eintrittspreise in verschiedenen Einrichtungen. In einem Fall ist sogar ermäßigte Hundesteuer vorgesehen.
Auch die Möglichkeit verbilligter Busfahrkarten wird durchaus eingeräumt. Dies bezieht sich dann allerdings auf Stadtverkehr.
In welcher Weise sich eine Ermäßigung im ÖPNV in Lüneburg auf Landkreisebene organisieren und finanzieren ließe, ist im Augenblick noch unklar. Aus Sicht der Verwaltung wäre es zumindest außerordentlich wünschenswert, dass Zahlungen an die Verkehrsträger zur Finanzierung einer kostenlosen oder vergünstigten Beförderung dann auch Auswirkungen auf den Verlustausgleich des Landkreises Lüneburg im Rahmen des ÖPNV haben müssten. Hierzu hat es bereits ein Gespräch mit dem HVV gegeben. Die Situation stellt sich aber vor dem Hintergrund des komplizierten Einnahmeaufteilungsverfahrens im Rahmen des HVV recht komplex dar. Hier wird zunächst abzuwarten sein, ob und in welcher Weise Vergünstigungen im ÖPNV eingeräumt werden sollen.
Insgesamt sieht die Verwaltung sich zurzeit nicht in der Lage, Kostenschätzungen abzugeben. Dazu muss näher geklärt werden, welche Vergünstigungen konkret bei welchen Einrichtungen angeboten werden sollen und inwieweit diese Einrichtungen ggf. auch bereit sind, Vergünstigungen als Eigenanteil zu tragen.
Auf Erfahrungen der Hansestadt kann in diesem Zusammenhang noch nicht zurückgegriffen werden, da mit der HanseCard erst im Sommer 2013 gestartet worden ist und es doch um sehr unterschiedliche Personenkreise geht, die von den unterschiedlichen Karten erfasst werden. So hat es beispielsweise nur drei Fälle gegeben, in denen auf Grund der HanseCard Vergünstigungen im Theater in Anspruch genommen worden sind. Dies könnte sich bei einer SozialCard, die auch erwachsene Leistungsberechtigte umfasst, natürlich völlig anders darstellen.
Im Haushalt des Landkreises sind 10.000,00 € für die Einführung einer SozialCard vorgesehen.
Sachlage vom 23.06.2014:
Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit Gespräche zu diesem Thema sowohl mit den Partnern der HanseCard als auch mit den Hauptverwaltungsbeamten geführt.
Die Partner der HanseCard können sich auch eine Kooperation mit dem Landkreis Lüneburg vorstellen.
Als problematisch wurde in den Gesprächen allerdings gesehen, dass die Einführung einer SozialCard neben der HanseCard zu Schwierigkeiten führen kann – dies um so mehr, als auch die EhrenamtsCard des Landes immer wieder einmal in die Diskussion kommt.
Während die HanseCard sich einerseits an Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Familien und an ehrenamtlich tätige Kinder und Jugendliche (zum Beispiel Jugendfeuerwehren) richtet, würde sich die SozialCard altersunabhängig an alle finanzschwachen Personen richten, aber nicht die ehrenamtlich tätigen Kinder und Jugendlichen erfassen. Die EhrenamtsCard auf Landesebene erfasst wiederum unabhängig von der Finanzsituation nur Ehrenamtliche.
Insoweit wurde im Kreis der Hauptverwaltungsbeamten darüber diskutiert, schrittweise vorzugehen.
Bereits jetzt sind neben der Hansestadt Lüneburg die Gemeinde Adendorf und die Samtgemeinde Gellersen Partner der HanseCard. Andere Gemeinden können sich vorstellen, in dieses System einzusteigen.
Insoweit gibt es durchaus die Tendenz, dass im Jahr 2015 die HanseCard flächendeckend eingeführt werden könnte. Damit einher gehen würde dann auch eine Ausweitung auf die Angebote, die in der Fläche erfolgen (Schwimmbäder u.ä.).
So bietet die Gemeinde Adendorf beispielsweise bereits jetzt als derzeitiger Partner der HanseCard auch vergünstigte Konditionen für Karteninhaber für das Eisstadion an.
Wenn die Struktur stünde, dann wäre über einen Einstieg des Landkreises zu entscheiden, der dann den Kreis der Kartenberechtigten auch auf Erwachsene ausdehnen könnte.
Dies wäre sicherlich keine in 2014/2015 erreichbare Lösung, festzustellen ist allerdings, dass auch eine SozialCard-Lösung des Landkreises nicht in 2014/2015 umsetzbar gewesen wäre.
Insbesondere würde diese Lösung ggf. auch die schrittweise Hereinnahme berechtigter Personenkreise ermöglichen.
Insoweit dient diese Vorlage der Unterrichtung des Ausschusses über den derzeitigen Stand der Dinge, verbunden mit dem Vorschlag, die Verwaltung zu beauftragen, in dieser Richtung weiter zu verhandeln.