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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2013/286  

Betreff: Haushalt 2014 - Tageseinrichtungen für Kinder
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, Martin
Federführend:Fachbereich Soziales Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
28.11.2013 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
09.12.2013    Kreisausschuss      
Kreistag
16.12.2013 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

Anlage/n:

---

 

Beschlussvorschlag:

Im Haushaltsjahr 2013 wird bei Produkt 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 500.000,00 € bereitgestellt.

Für das Haushaltsjahr 2014 ist eine Anhebung des Ansatzes um 800.000,00 € vorzusehen.

Für das Haushaltsjahr 2015 ist eine weitere Anhebung um 800.000,00 € vorzusehen.

Ab 2015 werden keine investiven Zuweisungen für Tageseinrichtungen für Kinder mehr vorgesehen.

 

Der Betrag in Höhe von 500.000,00 € wird im Haushaltsjahr 2013 nach dem in der Vorlage genannten Schlüssel verteilt.

 

Die in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 vorgesehenen Steigerungen um 800.000,00 € werden im Rahmen der Vereinbarung über das Kindertagesstättenwesen zur Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse und der Ausgleichsbeträge nach § 90 Absatz 3 SGB VIII verwendet. Die Einzelheiten bleiben den Verhandlungen zwischen dem Landkreis Lüneburg und den Gemeinden vorbehalten.

 

Sachlage:

 

Wie in jedem Jahr führt der Landkreis Lüneburg im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushaltsplans vorbereitende Gespräche mit den Gemeinden.

 

In diesen Gesprächen wurde deutlich gemacht, dass die den Gemeinden aus dem Kindertagesstättenwesen erwachsenden finanziellen Belastungen im Laufe der Jahre erheblich gestiegen sind.

 


Insbesondere der Rechtsanspruch auf die Betreuung unter Dreijähriger und die zunehmende Ausweitung der Kindergartenbetreuung deutlich über vier Stunden täglich hinaus führte zu höheren Aufwendungen, die durch Elternbeiträge sowie die Zuschüsse des Landes und des Landkreises nicht annähernd kompensiert werden konnten.

 

Insoweit war es ausdrückliche Bitte der Gemeinden, die finanzielle Förderung in diesem Bereich zu verbessern.

 

Grundlage der Zusammenarbeit von Landkreis und Gemeinden ist die Vereinbarung zu Zwecke der Aufgabenübertrag gemäß § 13 Absatz 1 AGKJHG vom 25. Januar 2008.

 

In dieser Vereinbarung verpflichten sich die Gemeinden zur Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Kindertagesstätten einerseits, der Landkreis verpflichtet sich andererseits zur Zahlung von

 

  • Betriebskostenzuschüssen
  • Ausgleichsbeträgen nach § 90 Absatz 3 SGB VIII (für so genannte Null-Zahler)
  • Investitionskostenzuschüssen

 

Hinzu kommen weitere kleine Kostenblöcke.

 

In den Gesprächen mit den Gemeinden wurde vereinbart, dass versucht werden soll, die für diesen Zweck vorgesehenen Haushaltsansätze um 800.000,00 € von 2013 nach 2014 zu erhöhen und eine weitere Erhöhung um 800.000,00 in 2015 vorzusehen.

 

Im Jahr 2013 soll eine über die bisherige Förderung hinaus gehende zusätzliche Zahlung in Höhe von 500.000,00 € geleistet werden.

 

Als Verteilungsschlüssel soll in 2013, wie in 2012 auch, die Zahl der Kindergartenplätze, der Krippenplätze, der Hortplätze, die Zahl der Grundschüler, die Zahl der Grundschüler in Ganztagsschulen und die Anzahl der Grundschüler, die eine Nachmittagsbetreuung mit Mittagessen an mindestens drei Tagen in der Woche erhalten, dienen.

 

Die zusätzliche Zahlung in 2013 kann aus den Gesamtmitteln des Fachbereichs 5 gedeckt werden. Für die Jahre 2014 und 2015 sind die Haushaltsansätze entsprechend zu erhöhen.

 

Um die Finanzierung auf Dauer sicherzustellen, wird es allerdings erforderlich, ab 2015 die in der Vereinbarung mit den Gemeinden vorgesehene Investitionsförderung für die Schaffung neuer Kindertagesstättenplätze einzustellen.

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