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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2013/265  

Betreff: Haushaltsplan 2014 Fachdienst 51/Jugendhilfe und Sport
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
05.11.2013 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2013-265 Anlage TeilHH FD 51.  

 

 

 

 

Anlage/n:

Auszug aus dem Haushaltsplan für die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2013-265 Anlage TeilHH FD 51. (201 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

Sachlage:

In der Anlage legt die Verwaltung den Entwurf für den Haushaltsplan 2014 für den Fachdienst 51/ Jugendhilfe und Sport vor. Die Steigerung des ordentlichen Ergebnisses gegenüber dem Vorjahr beträgt ca. 5 %. Bei näherer Betrachtung der einzelnen Hauptprodukte im Fachdienst 51 stellt sich die Situation, was Steigerungen und Kostenminderungen angelangt, sehr heterogen dar.

 

Bei einer vergleichenden Betrachtung der Finanzentwicklung der vergangenen Jahre zum Ansatz 2014 muss beachtet werden, dass auf Grund einer neuen Vorgabe die Aufwendungen für aktives Personal nicht mehr zentral in dem Produkt 363-900 Verwaltung der Jugendhilfe dargestellt werden, sondern jetzt über einen Umlageschlüssel den einzelnen Produkten zugeordnet wurden.

 

Produkt 361-100 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege:

Die sozialgesellschaftliche Entwicklung, der zufolge Kinder auch gerade im Alterssegment unter drei Jahren verstärkt in Tagesbetreuung untergebracht werden, setzt sich fort. Die Ausgaben des Landkreises Lüneburg in diesem Produkt korrespondieren mit den Ausgaben im Produkt 365-000. Während im Produkt 361-100 die Kosten in der Kindertagespflege abgebildet werden, ist die Entwicklung des Angebots an Krippenplätzen im Produkt 365-000 abzulesen. Der anhaltende Zuspruch zu dieser Betreuungsleistung macht sich in einer Steigerung von 11 % im Ergebnis bemerkbar.


Insgesamt ist im Bereich der Förderung von Kindern in der Kindertagespflege im Augenblick von einem Rückgang von 2 %, bezogen auf das ordentliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2014 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2013 auszugehen. Grundlage ist eine Aufwendungssteigerung um 22 % bei einer gleichzeitigen Ertragssteigerung auf 34 %.

 

Für das Haushaltsjahr 2014 ist jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Steigerung der Aufwendungen auszugehen, da die zurzeit geltende Entgeltung der Kindertagespflegepersonen auf der Grundlage von 3,60 € pro Stunde und Kind wohl nach oben angepasst werden muss. Entsprechende Steigerungsraten sind bereits in der Haushaltsplanung berücksichtigt worden.

 

Zu den Produkten 362-100 und 363-100 werden hier auf Grund einer gleichbleibenden Entwicklung keine weiteren Informationen gegeben, die Verwaltung trägt hier ggf. in der Sitzung auf Nachfrage mündlich vor.

 

Unter dem Produkt 363-200 Förderung der Erziehung in der Familie werden im Wesentlichen die Kosten für die Sozialraumverträge im Landkreis Lüneburg abgebildet. Die vertragsgemäße Steigerung der Budgethöhe um 2 % tritt erstmalig in 2014 in Kraft.

 

Leider muss die Verwaltung zum Produkt 363-300 Hilfen zur Erziehung von einer weiteren Verschlechterung ausgehen. Im Ergebnis beträgt der zu erwartende Steigerungswert erneut 25,8 %. Diese sehr negative Kostenentwicklung ist Gegenstand von verschiedenen Analysen und Untersuchungen des Fachdienstes zur Erklärung der Kostensteigerung bzw. zur Planung von ggf. möglichen Gegenstrategien. Die Verwaltung wird zum Stand dieser Bemühungen in der Sitzung vortragen.

 

Bei Produkt 363-400 Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungsmaßnahmen nach § 35 a KJHG ist festzustellen, dass die Kostensteigerungen nicht so erheblich sind wie noch im letzten Jahr. Im Ergebnis wird von einer Steigerung von 2,8 % ausgegangen.

 

Die Verwaltung geht bei Produkt 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder von einer Verschlechterung des Ergebnisses um ca. 14 % aus. Grundlage hierfür ist der nach wie vor erfolgende Ausbau an Betreuungsplätzen sowohl im quantitativen Umfang als auch im qualitativen Umfang, indem Halbtagsplätze zu Gunsten von Zwei-Drittel-Plätzen bzw. Ganztagsplätzen umgestaltet werden.

 

Neben den klassischen Vertragsleistungen im Bereich des Kindertagesstättenwesens werden diesem Produkt auch die Zuschüsse des Landkreises für die Pädagogischen Mittagstische geplant und abgerechnet.

 

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