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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2013/246  

Betreff: Namensgebung für die Oberschule Oedeme; Antrag der Schule vom 2.10.2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wieske, MichaelAktenzeichen:5511.00.10.05.02
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
11.11.2013 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
02.12.2013    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag der Oberschule Oedeme vom 2.10.2013  
Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg vom 10.9.2013  

 

 

 

 

Anlage/n:

I  – Antrag der Oberschule Oedeme vom 2.10.2013

II – Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg vom 10.9.2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Oberschule Oedeme vom 2.10.2013 (595 KB)      
Anlage 2 2 Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg vom 10.9.2013 (375 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der Oberschule Oedeme vom 2.10.2013 der Schule den Namen „Hanseschule Oedeme – Oberschule“ zu geben, stimmt der Landkreis Lüneburg als Schulträger zu.

 

 

 

 

Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 2.10.2013 (Anlage I) beantragt die Oberschule Oedeme der Schule die Bezeichnung Hanseschule Oedeme – Oberschule – zu geben.

 

Die Oberschule Oedeme ist aus der Haupt- und Realschule Oedeme hervorgegangen, diese wiederum aus der früheren Hauptschule und der Realschule Oedeme.

Diese Schulen führten in der Vergangenheit keinen eigentlichen Schulnamen, sondern liefen unter der entsprechenden Schulform und dem Zusatz „Oedeme“.

 

Der Schulvorstand der Oberschule Oedeme traf am 1.10.2013 seine einstimmige Entscheidung in Kenntnis des Schreibens der Hansestadt Lüneburg zu dieser geplanten Namensgebung vom 10.9.2013 (Anlage II).

 

Gemäß § 107 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) entscheidet der Schulträger innerhalb einer angemessenen Frist über den Antrag auf Namensgebung einer Schule.

 

Rechtliche Bedenken gegen den beantragten Schulnamen gibt es nicht.

Das sich eine kreiseigene Schule mit ihrem Standort und damit der Gemeinde oder Stadt positiv auseinandersetzt und sich mit ihrem Standort auch identifiziert, ist durchaus üblich, unabhängig von der Schulträgerschaft.

 

Hierfür spricht auch das Argument der Schule, dass zurzeit 61% der Schülerinnen und Schüler der Oberschule Oedeme aus dem Stadtgebiet kommen. Dieses Verhältnis wird sich vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zukünftig noch weiter zugunsten der Hansestadt Lüneburg entwickeln.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag der Oberschule Oedeme zu entsprechen

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