Vorlage - 2013/223
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Sachlage:
Aufgrund einheitlicher Vorgaben des Landes zur Gestaltung der Produkte müssen ab dem Haushaltsjahr 2014 die Produkte, die vom Fachdienst Umwelt bewirtschaftet werden umstrukturiert werden. Während bisher lediglich ein Produkt für die Abfallwirtschaft im eigenen Wirkungskreis und eines für die übrigen Umweltaufgaben existierte, gibt es jetzt folgende Produkte:
537-110 Abfallwirtschaft – eigener Wirkungskreis
537-200 Ordnungsaufgaben nach Abfallrecht
538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
- 122-400 Sonstige Ordnungsaufgaben des Fachdienstes Umwelt
Letzterem Produkt sind alle Aufgaben zugeordnet, für die es keine eigene Produktbezeichnung gibt:
- Aufgaben der Immissionsschutzbehörde,
- Aufgaben der Bodenschutzbehörde,
- Aufgaben der Waldbehörde,
- Aufgaben der Deichbehörde,
- Aufsicht über Schornsteineger
Diese Aufgaben sind sog. Kostenträger innerhalb des Produktes.
Die konkreten aktualisierten Produktbeschreibungen können dem Haushaltsplanentwurf entnommen werden. Die Haushaltsansätze wurden vom ehemaligen Produkt 122-400 Ordnungsaufgaben der Abfall-, Naturschutz-, Wasser- und Deichbehörde übernommen und den neuen Produkten zugeordnet. Im Folgenden werden die Ansätze dargestellt, bei denen sich unabhängig von der Neuzuordnung nennenswerte Veränderungen ergeben haben:
Produkt 122-400
Bodenschutz (Kostenträger 122-40001)
Der Untersuchungsumfang für die Erkundungen der Grundwasserbelastung am Standort
Industriegebiet Melbeck/Embsen kann vermutlich erst nach der nächsten Beprobung weiter
reduziert werden. Nach den letzten Untersuchungen konnte lediglich der Parameterumfang
(Schwermetalle) reduziert werden. Ziel ist mittelfristig eine Verringerung der untersuchten Brunnen
und des Beprobungsturnus.
Produkt 554-00001
Beim Konto 4271010 (Maßnahmen für Umweltschutz u.ä.) wird der Ansatz auf 58.000,- € erhöht.
Hintergrund ist ein Antrag des NABU Niedersachsen, das Life-Projekt zur Sicherung der
Rotbauchunkenpopulation in Niedersachsen mit einem Schwerpunkt in Neuhaus 8 Jahre lang mit
jeweils 9.000,- € zu unterstützen (Gesamtprojektsumme 3,2 Mio. €). Der Antrag wurde unter Vorlagennummer 2013/128 beraten und dem NABU aufgrund dessen ein Letter of Intent ausgestellt. Da es sich bei der Projektförderung um eine zusätzliche freiwillige Leistung handelt, wurde der Haushaltsansatz nur um 4.000,- € jährlich erhöht. In der Größenordnung von 1.000,- € werden Mittel innerhalb des bisherigen Ansatzes (54.000,- €) bei diesem Konto umverteilt. Damit kann dem NABU eine Kostenübernahme in Höhe von 5.000,- € für 8 Jahre zugesagt bzw. in Aussicht gestellt werden. In Höhe von 4.000,- € muss demnach eine Absage erteilt werden.
Aus dem besagten Konto werden u.a. im großen Umfang langfristige vertragliche Verpflichtungen und langjährig gewachsene und etablierte Maßnahmen finanziert:
- Vertragsnaturschutz (Heideflächen, Grünland, Wiesenvogelschutz,…) rd. 21.000,- €
- Kopfweidenpflege, Heckenpflege rd. 5.000,- €
- Verbrauchsmaterial Landschaftspflegetrupp rd. 2.500,- €
Der „freie“ Anteil liegt somit jährlich bei rd. 25.000,- €. Mit diesen werden möglichst in allen Samtgemeinden/Gemeinden Maßnahmen durchgeführt und Co-Finanzierungen für Förderprojekte geleistet. Beispielhaft sind Maßnahmen aus dem lfd. Jahr zu nennen:
- Pflegearbeiten Marxener Paradies rd. 1.700,- €
- Biotoppflegemaßnahmen Bardowick rd. 1.200,- €
- Storchennestpflege (Hebebühne) rd. 500,- €
- Wendehalsprojekt Bleckede rd. 600,- €
- Reparatur und Pflege Fledermausquartier Bleckede rd. 300,- €
- Fledermausquartier Göhrde rd. 3.000,- €
- Ergänzungsmaßnahmen Billerbeck rd. 300,- €
- Streuobstwiesenprojekt Schildstein (Lüneburg) rd. 2.500,-. €
- Maßnahmen Kalkberg (Lüneburg) rd. 1.000,- €
- NSG Beschilderung rd. 500,- €
- Fließgewässerentwicklung Rögnitz (Eigenanteil) rd. 2.100,- €
- Küchenschellenpflege Zeetze rd. 150,- €
- Obstbaumwiese Neuhaus rd. 800,- €
Neben den exemplarisch genannten Aktivitäten werden weitere größere und kleinere Maßnahmen realisiert. Eine langfristige zusätzliche Bindung von Mitteln für ein großes Projekt – unabhängig von dessen Bedeutung – wie das des NABU würde dazu führen, dass viele dieser Maßnahmen für einen längeren Zeitraum nicht mehr durchgeführt werden könnten. Eine Förderung mit jährlich insgesamt 5.000,- € wird daher als angemessen angesehen.
Die Jägerschaft erhält ab dem Jahr 2014 einen Zuschuss von 10.000,- € für Naturschutzprojekte, damit also 2.000,- € mehr als bisher. Damit soll sicher gestellt werden, dass in dieser Höhe Einnahmen aus der Jagdsteuer für Naturschutzmaßnahmen eingesetzt werden.