Vorlage - 2013/216
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Anlage/n:
- Protokollnotiz zu § 2 des Finanzvertrags zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg vom 09.08.2010 (nichtöffentlich)
- Entwurf Mietvertrag Meisterweg neu (nichtöffentlich)
- Kostengegenüberstellung Meisterweg-Schlieffenkaserne (nichtöffentlich)
- Mietvertrag Schlieffenkaserne final (nichtöffentlich)
- Angebote Möblierung für Unterkunft Schlieffenpark (nichtöffentlich)
- Mietvertrag Schlieffen-Park Anlagen 1 bis 6 (nichtöffentlich)
Beschlussvorschlag:
Die dieser Vorlage beigefügte Protokollnotiz zu § 2 des Finanzvertrags zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg vom 09.08.2010 im Hinblick auf die Erstattung für die der Hansestadt entstehenden Aufwendungen für Asylbewerberunterkünfte wird beschlossen.
Sachlage:
Wie hinreichend bekannt ist, steigt die Zahl der Asyl suchenden Menschen seit dem letzten Jahr stark an. Es ist nicht abzusehen, ob und wann es hier zu einer Veränderung dieser Entwicklung kommt.
Die Verpflichtung, für diese Menschen Wohnraum zu stellen, liegt bei den Landkreisen. Anders als in anderen Landkreisen gibt es im Landkreis Lüneburg eine seit vielen Jahren bestehende Vereinbarung mit den Gemeinden darüber, dass diese für die Unterbringung sorgen. Das heißt, die Gemeinden schaffen Wohnraum und organisieren und begleiten die Unterbringung/Wohnsituation.
Dies geschieht entweder in gemeindeeigenem oder in von der Gemeinde angemieteten Wohnraum.
Die Gemeinden in der Fläche des Landkreises Lüneburg erhalten dafür einen Pauschalbetrag pro Asylbewerber. Mit der Hansestadt ist eine Finanzierungsregelung in § 2 des Finanzvertrags getroffen worden.
Den Gemeinden fiel es wegen des starken Anstiegs der Asylbewerberzahlen immer schwerer, angemessenen Wohnraum, der aus dem Pauschalbetrag zu finanzieren wäre, zu finden. Aus diesem Grund ist mit den Gemeinden im Rahmen von Verhandlungen ein höherer Pauschalbetrag rückwirkend zum 01.04.2013 vereinbart worden (Steigerung von 200,00 € auf 300,00 € bei Einzelpersonen pro Monat, bei Familien und Familienverbänden vergleichbare Anhebungen).
Aber auch die Hansestadt macht geltend, dass sie mit den Mitteln gemäß § 2 Finanzvertrag nicht kostendeckend arbeiten kann und bittet um eine Veränderung der Regelung des Finanzvertrags im Rahmen einer Protokollnotiz.
Der Vollständigkeit halber sei festgestellt, dass der Hansestadt – anders als die Gemeinden – im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes/Finanzvertrags als herangezogene Kommune eine umfassendere Bearbeitungspflicht obliegt.
Gemäß § 2 Finanzvertrag erstattet der Landkreis der Hansestadt die Kosten, die aus dem Betrieb der zentralen Unterkunft am Meisterweg entstehen. Von den Gesamtkosten wird bisher allerdings ein Selbstbehalt der Hansestadt abgesetzt.
Die Notwendigkeit eines solchen Selbstbehalts hat sich nach nicht zu widerlegender Argumentation der Hansestadt allerdings erledigt.
Insoweit soll im Rahmen einer Protokollnotiz zum Finanzvertrag (gemäß Anlage) eine neue Regelung für die Abrechnung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz getroffen werden.
Es ändern sich folgende Abrechnungsgegebenheiten:
Die Belegung wird von 135 auf 100 Personen reduziert (dies entspricht der tatsächlichen bisherigen Praxis, mehr Bewohner sind auf Grund nachvollziehbarer Begründung der Hansestadt nicht vertretbar)
Die Eigeninteressenquote der Hansestadt (die nach Belegung schwankend war) entfällt. Im Jahr 2012 betrug sie 97.500,00 €. Diese resultierte aus 20.000,00 € Personalkostenbeteiligung und 77.500,00 € wegen Unterbelegung.
Wegen einer notwendigen Aktualisierung des Mietvertrags am Meisterweg kann es ggf. noch zu Veränderungen kommen. Die Verwaltung wird dann in der Sitzung vortragen.
Neben dieser Entwicklung im Hinblick auf den Finanzvertrag gibt es eine weitere Entwicklung in Bezug auf die Unterbringungssituation.
Die Einrichtung am Meisterweg reicht nicht aus, um alle Asylbewerber, die der Hansestadt nach Aufnahmequote zugewiesen werden, unterzubringen.
Sehr kurzfristig wird es erforderlich sein, eine weitere zentrale Unterbringungsmöglichkeit zu schaffen. Eine Alternative gibt es nicht, Einzelwohnraum steht in der Hansestadt in keiner Weise in diesem Umfang zur Verfügung.
Es ist daher beabsichtigt, ein Gebäude der Schlieffenkaserne anzumieten. Einzelheiten sind wegen der derzeit noch laufenden Vertragsverhandlungen noch nicht bekannt. Ein Vertreter der Hansestadt wird daher in der Sitzung zum aktuellen Stand vortragen.
Auch hier wird es darum gehen, in welcher Weise dann eine Kostenerstattung erfolgt. Dies wird sich im Ergebnis nur so gestalten lassen wie mit der Unterkunft am Meisterweg (bei der jetzt eine Vollkostenerstattung erfolgt).
Insoweit enthält die beigefügte Protokollnotiz auf Seite 1 letzter Absatz eine Regelung darüber, in welcher Weise neu angemietete Asylbewerberunterkünfte abgerechnet werden.
Aktualisierte Sachlage vom 22.10.2013:
Dieser Vorlage sind sämtliche von der Hansestadt Lüneburg zur Verfügung gestellten Unterlagen beigefügt.