Vorlage - 2013/191
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Anlagen: | |||||
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1 | 130827 Anlage Neuhaus Abriß (134 KB) | |||
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2 | 130628 Änderungsantrag Neuhaus (79 KB) |
Dem Änderungsantrag der Gemeinde Amt Neuhaus wird zugestimmt.
Der Kreiszuschuss aus dem Kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2013 in Höhe von 20.000 EUR wird statt in den Umbau des Pforthauses nunmehr für das Projekt „Abriss des ehemaligen Ambulanzgebäudes in Neuhaus und der Gestaltung der entstehenden Grünfläche sowie zwingend erforderlichen Sicherungsmaßnahmen am Amtsgerichtsgebäude“ gewährt.
Auf die Vorlage 2013/103 (Kommunaler Strukturentwicklungsfonds 2013) wird verwiesen.
Die Gemeinde Amt Neuhaus hatte mit Schreiben vom 12.03.2013 einen Kreiszuschuss in Höhe von 20.000 EUR aus dem diesjährigen Kommunalen Strukturentwicklungsfonds für den Umbau des Pforthauses in eine Wohnmöglichkeit für Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sowie am Freiwilligen ökologischen bzw. sozialen Jahr beantragt.
Der Kreisausschuss hatte in seiner Sitzung am 10.06.2013 u. a. dieser Förderung zugestimmt.
Nach der Fertigung des entsprechenden Zuwendungsbescheides am 18.06.2013 teilte die Gemeinde Amt Neuhaus mit Schreiben vom 28.06.2013 (Anlage 1) mit, dass die Gemeinde Amt Neuhaus die o. g. Umnutzung des Pforthauses nicht weiter beabsichtigt.
Mit gleichem Schreiben wird eine Dachsanierung des Pforthauses beantragt.
Am 12.08.2013 hat ein Gespräch mit Vertretern der Gemeinde Amt Neuhaus über die weitere Projektierung stattgefunden. Im Rahmen dieses Gespräches wurde u. a. deutlich, dass die o.g. Dachsanierung des Pforthauses erst im kommenden Jahr 2014 umgesetzt werden soll und der diesjährige Kreiszuschuss für eine Baumaßnahme am Haus des Gastes eingesetzt werden soll.
Dies hat vor allem zwei Gründe:
- Nach der Eröffnung des Arche Zentrums Neuhaus im Bereich des Haus des Gastes im Juni 2013 sind dort weitere Maßnahmen zu einer optimierten Nutzung erforderlich. Für das Arche Zentrum Neuhaus konnten auch deshalb hohe Zuschüsse Dritter eingeworben werden, weil ein barrierefreier Zugang des Grundstückes und des Gebäudes zugesagt worden ist. Hierfür werden kurzfristig entsprechende Stellplätze in unmittelbarer Umgebung benötigt.
- Für den geplanten Abriss des ehemaligen Ambulanzgebäudes, die Gestaltung der dadurch entstehenden Grünfläche (u.a. in zwei behindertengerechte Parkplätze), erforderliche Einfriedungen zu einem Nachbargrundstück und zwingend erforderliche Sicherungsmaßnahmen an dem denkmalgeschützten Amtsgerichtsgebäude konnte die Gemeinde Amt Neuhaus einen Zuschuss aus EU-Mitteln (ZILE-Richtlinie) einwerben.
Mit Datum vom 21.08.2013 hat die Gemeinde Amt Neuhaus einen Änderungsantrag (Anlage 2) zur Verwendung des bisher bewilligten Kreiszuschusses aufgrund des o.g. Gespräches gestellt.
Für die o.g. Investitionen am Standort Haus des Gastes werden Gesamtkosten in Höhe von ca. 114.400 EUR erforderlich, diese sollen laut Finanzierungsplan wie folgt finanziert werden:
Eigenmittel der Gemeinde 22.302,43 EUR
Zuschuss Landkreis Lüneburg 20.000,00 EUR
Zuschuss ZILE-Richtlinie 72.100,00 EUR
Gesamt 114.402,43 EUR
Die von der Gemeinde Amt Neuhaus geplanten Investitionen entsprechen der erfolgten Abstimmung und werden von der Verwaltung unterstützt. Insofern wird auch die von Gemeinde Amt Neuhaus beantragte Verwendung des bereits bewilligten Kreiszuschusses für dieses Projekt befürwortet.