Vorlage - 2013/186
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 130813 Richtlinie Förderung (76 KB) | ||||
2 | 130813 Satzungsänderung Verein Naherholung (74 KB) | ||||
3 | 130813 GO-Änderung Verein Naherholung (47 KB) | ||||
4 | 130813 Protokoll Vorstand (346 KB) |
Beschlussvorschlag:
- Den vorgeschlagenen Änderungen bzw. Ergänzungen der Förderrichtlinie, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vereins Naherholung im Umland Hamburg e. V. wird zugestimmt.
- Der Landrat wird ermächtigt, im Rahmen der nächsten Vorstandssitzung des Vereins für die vorgeschlagenen Änderungen bzw. Ergänzungen zu stimmen.
- Hinsichtlich der Satzungsänderung (§ 5 ) des Vereins wird beschlossen, dass die 2. Variante hinsichtlich der Zusammensetzung der Mitgliederversammlung unterstützt wird.
Sachlage:
Die aktuellen Entwürfe der aktualisierten Förderrichtlinie, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vereins Naherholung im Umland Hamburg e. V. sind dieser Vorlage ebenso beigefügt wie das Protokoll der letzten Vorstandssitzung des Vereins vom 16.04.2013.
Zu den einzelnen Dokumenten:
Die Änderungen der Förderrichtlinie beschränken sich fast ausschließlich auf § 2 Ziffern 2.2 – 2.3.
Diese Änderungen haben das Ziel, dass sowohl die antragstellenden Kommunen als auch die Landkreise die Förderungsfähigkeit von Projekten deutlich besser beurteilen können als bisher.
Diese Änderungen werden von der Verwaltung in vollem Umfang befürwortet.
Die Änderungen der Satzung beschränken sich neben den o. g. Auswirkungen auf die Förderrichtlinie vor allem auf die künftige Zusammensetzung der Mitgliederversammlung (§ 5 der Satzung). Hierzu gibt es derzeit zwei Varianten:
In Variante 1 entsenden die Landkreise zukünftig die Landrätin bzw. den Landrat und je eine bzw. einen weitere(n) Vertreterin oder Vertreter (bisher 3 Vertreter).
In Variante 2 entsenden die Landkreis zukünftig die Landrätin bzw. den Landrat und jeweils zwei weitere Vertreterinnen oder Vertreter.
Aus Sicht der Verwaltung wird die zweite Variante befürwortet, da durch sie eine effektivere Einbeziehung der Gremien der Landkreise ermöglicht wird.
Die Änderungen der Geschäftsordnung beschränken sich vor allem darauf, dass die bisher in den §§ 2 und 3 geregelten Inhalte „Planung, Durchführung und Verfahren der zu fördernden Maßnahmen“ zukünftig in einer gesonderten Richtlinie festgelegt werden sollen. Diese Inhalte entfallen insofern an dieser Stelle zukünftig weitestgehend.
Zudem sind in allen drei Dokumenten einzelne sprachliche oder ähnliche Anpassungen vorgenommen worden, die keiner weiteren Berücksichtigung bedürfen.