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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2013/181  

Betreff: Berufung von einem Prüfer im Rechnungsprüfungsamt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Vogt, KerstinAktenzeichen:30.21
Federführend:Interne Dienste und Digitalisierung Bearbeiter/-in: Riegel, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
20.08.2013 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
09.09.2013    Kreisausschuss      
Kreistag
23.09.2013 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

Anlage/n:

- keine -

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Herr Stadtamtmann Martin Stallmann wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer seiner Abordnung zum Landkreis Lüneburg als Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes beim Landkreis Lüneburg berufen.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Mit Wirkung vom 01.03.2007 wurden u. a. von der Hansestadt Lüneburg die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg übertragen.

 

Herr Stadtamtmann Martin Stallmann ist seit dem 01.03.2013 von der Hansestadt Lüneburg zur Dienstleistung an das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg abgeordnet.

Die 6-monatige Erprobungsphase als Prüfer endet am 31.08.2013. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes hat die Bewährung des Beamten festgestellt.

Daher soll der Beamte zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes beim Landkreis Lüneburg berufen werden.

 

Gemäß § 154 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beruft der Kreistag die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes.

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