Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2013/152  

Betreff: Förderprojekt Hartholzauenwälder - MediAN
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, StefanAktenzeichen:61
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
23.10.2013 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
MediAN_Anschreiben_DLR  
MediAN-Antrag_Vorhabensbeschreibung  
MediAN-Antrag_Anlagen  

 

 

 

 

Anlage/n:

DLR-Anschreiben

Antrag – Vorhabenbeschreibung (wegen des Umfanges s. Internet)

Anlagen (wegen des Umfanges s. Internet)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MediAN_Anschreiben_DLR (170 KB)      
Anlage 2 2 MediAN-Antrag_Vorhabensbeschreibung (798 KB)      
Anlage 3 3 MediAN-Antrag_Anlagen (2220 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

Sachlage:

Die Loki-Schmidt-Stiftung plant die Umsetzung des Projektes „Mechanismen der Ökosystemdienstleistungen von Hartholz-Auenwäldern: Wissenschaftliche Analyse sowie Optimierung durch Naturschutzmanagement (MediAN). Koordinierender Verbundpartner ist Prof. Dr. Kai Jensen, Biozentrum der Universität Hamburg, der auch das KLIMZUG-Projekt koordiniert hat.

 

Neben vier weiteren Forschungspartnern ist die Stiftung Umsetzungspartner für die niedersächsische Elbtalaue. In Brandenburg ist der Trägerverein Burg Lenzen Umsetzungspartner.

 

Das Projekt läuft über sechs Jahre und soll im Dezember 2013 beginnen. Die Projektskizze wurde bereits bewilligt, so dass man zuversichtlich ist, dass auch das Projekt bewilligt wird.

 

Das Forschungsvorhaben beschäftigt sich mit den Ökosystemdienstleistungen von Auwäldern. Im Zentrum der Untersuchung steht die Wirkung von Auwäldern auf das Abflussverhalten in Flüssen und die CO2-Festlegung in Auwäldern. Methoden zur Neubegründung von Auwäldern werden erprobt und wissenschaftlich begleitet. Im Rahmen des Projektes sollen Flächen gekauft und neue Auwälder begründet werden. Aus verschiedenen Gründen wird dies überwiegend in der Altaue und in der rezenten Aue der Nebengewässer erfolgen. Die Suchräume können der Anlage entnommen werden.

 

Über die gesamte Projektlaufzeit hat der Teil der Stiftung ein finanzielles Volumen von  378.750,00 .

Die Förderung durch den Bund soll 75 % betragen. Die Eigenmittel betragen 10 % (= 37.875,00 €).

Weiterhin ist man verpflichtet, 15 % Drittmittel einzubringen. Das sind  56.812,50 €.

20.000,- € Drittmittel wurden  bereits von der Kurt Lange Stiftung zugesagt.

Somit fehlen uns noch 36.812,50 € Drittmittel.

 

Da die Stiftung davon ausgeht, dass ein Teil der Maßnahmen im Landkreis Lüneburg umgesetzt werden, hat sie eine Fördermittelzusage über 25.000,00 € erbeten (z.B. Ersatzgelder), die im Zeitraum 2014 bis 2019 nach Bedarf abgefordert werden würden. Alternativ könnte auch eine jährlich feste Förderung für 2014 bis 2018 in Höhe von jährlich 5.000,00 €  erfolgen. Sollten weniger Maßnahmen im Landkreis Lüneburg umgesetzt werden, würde sich die Fördersumme entsprechend (prozentual) mindern.

 

Diese Mittel würden ausschließlich für Maßnahmen (Flächenkauf durch die Stiftung, Pflanzung, Pflege, Management) für Auwaldbegründungen in der Elbtalaue im Landkreis Lüneburg verwandt. Jede einzelne zu erwerbende Fläche und die Details der Maßnahmen würden vorher abgestimmt werden.

 

Eine Zusage wäre möglichst bis Ende Juli 2013 notwendig.

 

Folgende Antwort hat die Stiftung erhalten:

Ihren Antrag auf Unterstützung des Auwald-Projektes in Höhe von 25.000,00 € bzw. 5.000,00 € verteilt auf 5 Jahre habe ich geprüft. Laut Antragsunterlagen liegt nur eine Fläche des Suchraumes im Landkreis Lüneburg, nämlich in der Rögnitzniederung. Der größte Teil hiervon gehört zum C-Gebiet des Biosphärenreservates Nds. Elbtalaue. Für diese Flächen ist die Biosphärenreservatsverwaltung in Hitzacker zuständig. Die Zuständigkeit des Landkreises Lüneburg als Naturschutzbehörde begrenzt sich auf die Flächen in den Gebietsteilen A und B, und nur für diese kann daher auch eine finanzielle Unterstützung erfolgen. Sie schreiben zwar in Ihrer Anfrage, dass die Entwicklung von Auwald vor allem in den Gebietsteilen A und B stattfinden soll. Da die Auenbereiche der Fließgewässer ganz überwiegend zum Gebietsteil C gehören, kann ich momentan nicht konkret erkennen, dass eine Umsetzung in meinem Zuständigkeitsbereich überhaupt realistisch ist. Hinzu kommt, dass es an der Rögnitz immer wieder zu Problemen mit der Vernässung landwirtschaftlicher Flächen kommt. Es wird daher z.Zt. geprüft, mit welchen Maßnahmen dem begegnet werden kann. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht müsste bei der Auwaldentwicklung genau geschaut werden, ob und wo eine solche umgesetzt werden könnte, um nicht anderen Zielsetzungen zuwider zu laufen.

Aus den oben beschriebenen Gründen ist für mich momentan nicht hinreichend konkret, dass Maßnahmen im Landkreis Lüneburg in einer Größenordnung umgesetzt werden, bei der ich eine Förderung in der o.g. Höhe zusagen kann. Gerne bin ich bereit, im Einzelfall zu prüfen, ob einzelne Maßnahmen finanziell unterstützt werden können. Es tut mir leid, Ihnen nicht die gewünschte grundsätzliche Zusage geben zu können.“

 

Nach jetzigem Stand beteiligt sich das Land Niedersachsen, vertreten durch die Biosphärenreservatsverwaltung, nicht finanziell an dem Projekt.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung