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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2013/147  

Betreff: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2012, Entlastung der Betriebsleitung sowie Beschluss über den in der Bilanz festgestellten Jahresüberschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Ruth, RobertAktenzeichen:SV1
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge:
Betriebs- und Straßenbauausschuss
13.08.2013 
Betriebs- und Straßenbauausschuss geändert beschlossen   
Kreistag
23.09.2013 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Offenlegung 2012  

Anlagen:

  1. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2012 nur für Kreistag
  2. Offenlegungsexemplar Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2012 öffentlich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Offenlegung 2012 (1864 KB)      

Beschlussvorschlag:

  1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2012 des Betriebs Straßenbau und unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt;
  2. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2012 wird beschlossen;
  3. der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss 2012 in Höhe von 216.969,98 wird wie folgt verwendet:

a)       der im Jahresabschluss 2011 festgestellte und auf das Geschäftsjahr 2012 vorgetragene Jahresfehlbetrag in Höhe von 76.881,28€ wird ausgeglichen und

b)       der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 140.088,70€ wird an den Träger Landkreisneburg ausgeschüttet.

 

Sachlage:

Gemäß § 157 NKomVG und § 29 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) ist der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung des Betriebs Straßenbau und unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie den Rechtsvorschriften entsprechen.

Auf Vorschlag der Betriebsleitung hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg der Beauftragung der MIRA AUDIT AG als Abschlussprüfer zugestimmt.

Der Auftrag zur Prüfung wurde am 29.01..2013 von der Betriebsleitung erteilt. Die Prüfung fand in der Zeit vom 21.05. bis 31.05.2013 statt.

Art, Gegenstand und Umfang der Prüfung sind aus dem als Anlage beigefügten Bericht vom 31.05.2013 ersichtlich. Der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg wurde am 19.06.2013 erteilt.

Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat zu keinen Einwendungen geführt.

Weitere Einzelheiten zum Bericht werden, soweit gewünscht, in der Sitzung vorgetragen. Für Auskünfte steht auch der Wirtschaftsprüfer, Herr Lorek, während der Sitzung zur Verfügung.

 

Gemäß § 33 der EigBetrVO muss der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellen. Gleichzeitig ist über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Behandlung des Jahresüberschusses zu beschließen.

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 15.10.2012 ist dieser dem Vorschlag des Betriebsausschusses gefolgt, den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von -76.881,28€ gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung auf die Rechnung des neuen Wirtschaftsjahres 2012 vorzutragen. Es war hierbei das erklärte Ziel des Eigenbetriebes, diesen vorgetragenen Fehlbetrag bereits im Folgejahr, also mit dem Abschluss des Berichtsjahres 2012, vollständig abzubauen. Die Voraussetzungen hierfür sind mit Abschluss des Geschäftsjahres 2012 geschaffen worden. Dieses Ziel ist erreicht worden. Aus diesem Grund schlägt die Betriebsleitung vor, den ausgewiesenen Jahresüberschuss 2012 anteilig zum Ausgleich zu verwenden.

Weiterhin schlägt die Betriebsleitung vor, den verbleibenden Jahresüberschuss in Höhe von 140.088,70€ an den Landkreis abzuführen.

 

Die Eigenkapitalstruktur zum Bilanzstichtag ist auch unter Berücksichtigung des ausgewiesenen Fehlbetrags und der zukünftigen Entwicklung weiterhin als durchaus positiv zu betrachten.

 

Alle weiteren Details werden in der Sitzung vorgetragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ausschüttung des verbleibenden Jahresüberschusses in Höhe von 140.088,70€ trägt zur allgemeinen Konsolidierung der Kreisfinanzen bei.

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