Vorlage - 2013/136
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anl. I, Kooperation zwischen FÖS Am Knieberg und GS Lüne (14 KB) | ||||
2 | Anl. II, (alt) Vereinbarung zwischen den Schulträgern (5 KB) | ||||
3 | Anlage II (neu) - Vereinbarung Kooperationsklasse Knieberg- Lüne, Stand_ 24.06.2013 (10 KB) |
Sachlage:
Die kreiseigene Förderschule am Knieberg (G) und die städtische Grundschule Lüne streben für das Schuljahr 2013/2014 eine Kooperation für den neu einzuschulenden ersten Jahrgang. Beide Schulvorstände werden am 11.06.2013 hierüber entscheiden.
Gesetzliche Grundlage ist § 25, Abs. 1 u. 2, des Niedersächsischen Schulgesetzt (NschG). Informationen zu der Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen und der Entwurf der ebenfalls notwendigen Vereinbarung zwischen den Schulträgern Landkreis Lüneburg und Hansestadt Lüneburg sind als Anlage I und II beigefügt.
Die angestrebte Kooperationsklasse in der Grundschule Lüne wird voraussichtlich sieben Schülerinnen und Schüler haben. Hiervon kommen fünf aus städtischen Grundschulbezirken (Lüne, Anne-Frank-Schule Kaltenmoor, Igelschule Hagen, Schule am Sandberg, Ochtmissen). Die beiden Schüler/innen aus dem Landkreis kommen voraussichtlich aus Brietlingen und Adendorf.
Kooperationen mit anderen Grundschulen oder weiterführenden Schulen werden schon seit geraumer Zeit von der Förderschule am Knieberg erfolgreich durchgeführt. Im Primarbereich laufen derartige Projekte aktuell mit den Grundschulen Adendorf, Melbeck und der Igelschule in Hagen, Lüneburg.
Mit dem Schuljahr 2013/14 greifen die Bestimmungen der Inklusion und Eltern von Kindern mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf G (geistige Entwicklung) haben ein Wahlrecht. Sie können entscheiden, ob ihre Kinder auf eine entsprechende Förderschule gehen oder inklusiv beschult werden sollen.
Die hier benannten sieben Elternpaare haben sich an die Schulleitung der Förderschule am Knieberg mit der Bitte gewandt, eine Kooperation für ihre Kinder mit einer Grundschule einzugehen. Dahinter steckt die Befürchtung vieler Eltern, dass bei einer inklusiven Beschulung in einer Grundschule ihrem ( einzelnen )Kind aufgrund nicht ausreichender fachlicher Lehrerstunden nicht die nötige Betreuung und Aufmerksamkeit entgegengebracht werden könne. Im Rahmen einer Kooperation sind diese Kinder Schüler/innen der Förderschule G und werden als Kooperationsklasse von mindestens zwei, teilweise drei pädagogischen Kräften während des Unterrichts betreut. Hinzu kommt, dass mit der kooperierenden Grundschule auch gemeinsame schulische Aktionen geplant und realisieret werden.
Die Förderschule am Knieberg muss aufgrund der Anmeldungen im Schuljahr 2013/14 zwei erste Klassen bilden. Im Gebäude in Oedeme kann aktuell nur ein Klassenraum hierfür genutzt werden. Soweit kommt die angestrebte Kooperation der Förderschule und damit dem Landkreis als Schulträger entgegen.
An der Grundschule Lüne sind zwei Gruppenräume vorhanden, die, nach dem Einbau einer Verbindungstür, für die Kooperationsklasse genutzt werden können.
Die Kooperation bringt natürlich auch der Hansestadt Lüneburg als Schulträger Vorteile. Hätten sich die Eltern für eine inklusive Schule an ihren zuständigen Grundschulen entschieden, wären möglicherweise bauliche Veränderungen an vier Grundschulstandorten nötig geworden. Durch die zusammengefasste Betreuung an der Grundschule Lüne kann zudem in einigen Fällen so auf eine ansonsten sehr kostenintensive einzelne Schulbegleitung verzichtet werden.
Die seitens der Hansestadt Lüneburg vorgeschlagene Schulträgervereinbarung kann aus Sicht der Kreisverwaltung zunächst akzeptiert werden. Die Kosten für den Landkreis Lüneburg werden sich im Jahr wie dargestellt auf rund 23.000 € belaufen.
Die Verwaltung sieht allerdings die Notwendigkeit, aufgrund der dargestellten Vorteile auch für die Hansestadt, noch einmal in Verhandlungen zur Kostenbeteiligung einzutreten.
Im Interesse der Schulkooperation und der zu beschulenden Kinder schlägt die Verwaltung allerdings vor, jetzt den vorgelegten Kooperations- und Schulträgervereinbarungen zuzustimmen.