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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2013/133  

Betreff: Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 03.06.2013 (Eingang: 03.06.2013);
Vorbereitung des 2014 anstehenden neuen Vertrages zur Stromlieferung
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 12.08.2013)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Beyer, DetlefAktenzeichen:35 - 35 50 00
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Gebäudewirtschaft
Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
24.06.2013    Kreisausschuss      
Kreistag
24.06.2013 
Kreistag geändert beschlossen   
Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung
03.09.2013 
Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung geändert beschlossen   
Kreisausschuss
23.09.2013    Kreisausschuss      
Kreistag
23.09.2013 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
20130603 Antrag Gruppe SPD_Grüne_Stromlieferung  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20130603 Antrag Gruppe SPD_Grüne_Stromlieferung (572 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag der Gruppe SPD und Grüne:

 

  1. „ Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung der Stromlieferung ab 2014 vorzubereiten, so dass Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit einem Zusatznutzen für die Energiewende insbesondere in der Region bezogen werden kann.
  2. Unter dem Motto „aus der Region für die Region“ sollte im Bereich der Energieerzeugung stärker auf eine Regionalisierung gesetzt werden und damit eine regionale Wertschöpfungskette unterstützt werden.
  3. Dies soll durch die zusätzlichen Kriterien, die das Vergaberecht ermöglicht, erreicht werden. Zur Unterstützung kann externe Fachberatung hinzugezogen werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Die Gruppe SPD und Grüne stellt zur Beschlussfassung im nächsten Kreistag am 24.06.2013 den beigefügten Antrag. Zur Begründung siehe Antrag.

 

 

 

Aktualisierte Sachlage vom 12.08.2013:

 

Der Landkreis Lüneburg ist erstmals für den Bezugszeitraum  01.01.2010 bis 31.12.2011 zunächst mit

2 Losen für die kreiseigenen Liegenschaften in Bleckede und Dahlenburg in die Ausschreibung von Ökostrom eingestiegen. Der Zuschlag ging an das Kraftwerk Bleckede und das E-Werk Dahlenburg.

Für die übrigen Liegenschaften war der Bezug von Ökostrom alternativ ausgeschrieben worden, kam aber nicht zum Zuge. Den Zuschlag erhielt als günstigster Bieter die E.ON Avacon AG.

 

Für den Strombezug ab 01.01.2012 erfolgte eine europaweite Neuausschreibung für den Bezug von reinem Ökostrom in allen kreiseigenen Liegenschaften. Die Anforderungen an die Stromqualität wurden im Leistungsverzeichnis genau definiert. Auswahlkriterium war allerdings allein der Preis. Für die Abnahmestellen in Bleckede/Dahlenburg und Neuhaus (Netzgebiet der WEMAG AG) wurden zur Herstellung der Chancengleichheit für die regionalen Stromanbieter Teillose gebildet. Den Zuschlag hat als wirtschaftlichster Bieter für alle Abnahmestellen die E.ON Avacon Vertrieb GmbH erhalten. Dieser Stromliefervertrag läuft nach Inanspruchnahme einer im Vertrag vereinbarten Verlängerungsoption zu gleichbleibenden Strompreisen noch bis zum 31.12.2014.

 

Für die Zeit ab dem 01.01.2015 muss der Strombezug neu ausgeschrieben werden. Diese Ausschreibung ist in 2014 vorzubereiten und durchzuführen. Dabei könnten die Zielsetzungen des Gruppenantrages im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen Berücksichtigung finden.

 

Der Regionalbezug kann, wie im Antrag bereits ausgeführt, durch die Bildung von Teillosen gefördert werden. Eine Beschränkung auf regionale Anbieter wäre dagegen vergaberechtlich unzulässig („Diskriminierungsverbot“). Genauso unzulässig wäre es einen Anbieter, der neben Strom aus erneuerbaren Energien auch Strom aus Kernenergie vertreibt, vom Verfahren auszuschließen. Ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann allein der Bezug von Strom aus Kernenergie.

 

Öffentliche Auftraggeber unterliegen dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Sie haben ihre Beschaffungen und damit auch die Beschaffung von Ökostrom im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren vorzunehmen. Hierzu hat das Umweltbundesamt eine Arbeitshilfe herausgegeben, deren Anwendung seitens der Verwaltung als Grundlage für die Neuausschreibung empfohlen wird. Diese Arbeitshilfe und entsprechende Muster-Vergabeunterlagen können auf der Internetseite des Umweltbundesamtes http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4464.html eingesehen werden.

 

Bei der Ausschreibung der Lieferung von Ökostrom gibt es zwei vergaberechtliche Ansatzpunkte, um die Umweltfreundlichkeit der Stromerzeugung zu berücksichtigen:

 

  • Mindestanforderungen an den Auftragsgegenstand
  • Zuschlagkriterien

 

Auf Grundlage dieser Ansatzpunkte haben das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ein Konzept zur Beschaffung von Ökostrom entwickelt, welches sich bereits in mehreren Ausschreibungen bewährt hat und auch für den Landkreis Lüneburg zielführend sein kann. Das Konzept stellt durch seine nachweislich hohen Anforderungen an die Ökostromqualität sicher, dass es zu einem konkreten Umweltnutzen durch die Lieferung des ausgeschriebenen Ökostroms kommt.

 

 

 

Wesentliche Eckpunkte des Konzepts sind

 

  • die Stellung hoher Anforderungen an die eingesetzten erneuerbaren Energieträger,
  • Verpflichtung des Auftragnehmers zur anteiligen Stromlieferung aus konkret zu benennenden Neuanlagen, die nur wenige Jahre alt sind, und
  • Ermittlung und Bewertung der mit der Ökostromlieferung konkret verbundenen Treibhausgas (THG) - Minderung auf der Grundlage wissenschaftlich fundierter, transparenter und veröffentlichter Emissionsdaten des Umweltbundesamtes.

 

Die konkreten Inhalte können in der Sitzung seitens der Verwaltung noch eingehender erläutert werden.

 

Mit dem Bezug von Ökostrom und der Vorgabe konkreter Umwelt- und Zuschlagskriterien kann der Landkreis Lüneburg einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Er muss auf der anderen Seite aber auch bereit sein, dafür gewisse Mehrkosten in Kauf zu nehmen. Die bislang vom UBA und BMU durchgeführten Ausschreibungen der Lieferung von Ökostrom führten im Vergleich zu einer Lieferung von konventionellem Strom jeweils zu spezifischen Mehrkosten für Ökostrom zwischen 0,2 und 0,3 ct/kWh zuzüglich Umsatzsteuer. Das wären für den Landkreis Lüneburg bei einem Jahresverbrauch von rund 4 Mio. kWh Mehrkosten zwischen 9.520 € und 14.280 € pro Jahr.

 

Die Durchführungszeit für das europaweite Ausschreibungsverfahren beträgt mindestens 6 Monate. Nach Zuschlagserteilung sollte dem erfolgreichen Bieter vor Lieferbeginn ein Zeitraum von mindestens

6 Wochen für die Anmeldung der Belieferung der Abnahmestellen beim jeweiligen örtlichen Netzbetreiber und für Klärfälle zur Verfügung stehen. Zielsetzung der Verwaltung ist daher, die Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2015 spätestens im II. Quartal 2014 auf den Markt zu bringen. Bis dahin müsste die politische Meinungsbildung abgeschlossen sein.

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