Vorlage - 2013/121
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Anlage/n:
Anlage I - Mittelverteilung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anl. I, Verteilung Fördermittel Ganztagsgrundschulen (29 KB) | ||||
2 | Anlage I (neu) - Verteilung Fördermittel Ganztagsgrundschulen, Stand 24. 6. 2013 (32 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die Aufteilung der Fördermittel für Ganztagsschulen im Primarbereich in Höhe von insgesamt 150.000 € erfolgt in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 gemäß der dieser Vorlage beigefügten Anlage I.
Über die Restmittel in Höhe von 20.000 € wird gesondert entschieden.
Sachlage:
In seiner Sitzung am 17.12.2012 hatte der Kreistag beschlossen, die Kommunen des Kreises an den damals erwirtschafteten Haushaltsüberschuss in Höhe von rund 4,7 Mio € zu beteiligen.
Profitieren sollten hiervon auch die Ganztagsschulen im Primarbereich. In 2012 war eine konkrete Förderung aus haushaltsrechtlicher Sicht nicht mehr möglich. Die ursprünglich hierfür vorgesehenen 50.000 € wurden daraufhin für das Haushaltsjahr 2013 im Produkt 243-000 – Allgemeine schulische Aufgaben – unter Transferaufwendungen eingestellt, sodass für eine finanzielle Förderung von Ganztagsschulen im Primarbereich in 2013 somit insgesamt 100.000 € zur Verfügung stehen.
Für 2014 sollen gemäß der mittelfristigen Finanzplanung für diesen Zweck dann noch einmal 50.000 € ausgezahlt werden.
Die Verwaltung wurde gemäß Kreistagsbeschluss vom 17.12.2012 aufgefordert, ein einfaches Verfahren zu entwickeln, um diese Gelder unbürokratisch aufzuteilen.
Der Landkreis möchte mit diesen insgesamt 150.000 € die bereits bestehenden Ganztagsgrundschulen finanziell unterstützen und den Grundschulen, die sich konkret auf diesen Weg begeben und bis Ende 2014 einen entsprechenden Ganztags-Antrag stellen, eine Anschubfinanzierung zukommen lassen.
Nach einer im Frühjahr 2013 durchgeführten Umfrage gibt es im Landkreis neun Ganztags-Grundschulen bzw. Grundschulen die bis zum Schuljahr 2015/16 ein Ganztagsangebot planen. Hierzu wird auf die Anlage I verwiesen.
In dieser Anlage macht die Verwaltung auch einen Vorschlag zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Die Schulträger der bereits anerkannten Ganztagsschulen erhalten einen gleichhohen Förderbetrag, ebenso die Schulträger, die für 2014 ein Ganztagsangebot konkret planen.
Die beiden Grundschulträger die voraussichtlich in 2015 starten bekommen – noch in 2014 - einen etwas geringeren Zuschuss.
Der dargestellte Restbetrag in Höhe von 20.000 € wird für noch folgende Ganztagsgrundschulen verwendet.
Die Auszahlung der Mittel für die Igelschule, die Grundschule Hasenburger Berg, die Grundschule Amelinghausen sowie die Grundschule Embsen erfolgen erst, wenn für die genannten Schulen die Anträge auf Genehmigung als Ganztagsschule bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde gestellt sind. Letzteres entspricht der eigenen Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung der kreiseigenen Ganztagsschulen.